Die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus NRW

Auch in NRW gehören Rechtsextremismus und Rassismus zum Alltag. Extrem rechte Gruppierungen und Parteien sind zu einer dauerhaften Herausforderung für die Zivilgesellschaft geworden. Gleichzeitig bleiben Alltagsrassismus und rassistisch motivierte Ausgrenzung oft nicht gesehen und wenig beachtet.
Unsere Aufgabe ist, Menschen individuell zu beraten und zu unterstützen sowie Grundlagen und Voraussetzungen für ein vielfältiges, gleichberechtigtes und demokratisches Zusammenleben aller Menschen in NRW zu schaffen.

Beiträge

Prozesstag 12: Steffen B. – „Gruppe S“-Rekrutierer und -Waffenbeschaffer aus Sachsen-Anhalt?

Am 22. Juni 2021, dem 12. Prozesstag, ging es schwerpunktmäßig um die polizeiliche Vernehmung des Angeklagten Steffen B. vom 19. Mai 2020. B. hatte nach anfänglicher Weigerung, sich mündlich vernehmen zu lassen, dann doch signalisiert, Aussagen machen zu wollen. Erwartungsgemäß stellte er seine Rolle als eher marginal dar und wies eine gewaltbereite und Waffen beschaffende Betätigung weit von sich.

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Prozesstag 11: Stefan K. bestreitet, mit Steffen B. Waffen organisiert zu haben

Am 11. Prozesstag gegen die „Gruppe S“ wurden am 16. Juni 2021 weitere Abschnitte aus dem Verhör von Stefan K. abgespielt. Darin bestätigt K. erneut, dass in Minden über Anschläge und Waffenkäufe gesprochen worden sei. Allerdings streitet er weiterhin ab, dass sein enger Freund und Mitangeklagter Steffen B. Waffen für die „Gruppe S“ habe besorgen wollen. K zufolge waren er selbst, sein Freund B. sowie Ulf R. in Minden gegen Anschläge. Im Verhör wirft ein Beamter Stefan K. vor, er und Steffen B. hätten noch am Abend nach dem Mindener Treffen im Februar 2020 bei einer Geburtstagsfeier einen Waffendeal organisiert. K. bestreitet das. In der Vernehmung war ebenfalls Thema, dass Stefan K. Munition und eine selbstgebaute Schusswaffe besessen haben soll. Mehrere Verteidiger*innen kritisierten das Verhör als suggestiv, politisch und täuschend und widersprachen der Verwendung des Videos als Beweismittel.

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Neues Schwerpunktprojekt der Mobilen Beratung im RB Düsseldorf

Im Mai ist das Schwerpunktprojekt „Antifeminismus und Geschlechterverhältnisse in der (extremen) Rechten“ gestartet.

 

Antifeminismus ist nicht nur ein grundlegendes Ideologieelement extrem rechten Denkens. Ihm ist auch eine gefährliche Scharnierfunktion zu eigen, die Verbindungen von extrem rechten über konservative Kräfte bis hin zu einer sogenannten bürgerliche Mitte möglich macht. Die Ablehnung von feministischen Errungenschaften und allem, was den Begriff Gender im Namen trägt, ist ein verbindendes Element zwischen verschiedenen rechten Akteur:innen.

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Prozesstag 10: Stefan K. bestätigte im Polizeiverhör die zentralen Anklagepunkte

Am Dienstag, 16. Juni 2021, fand der zehnte Prozesstag gegen die rechtsterroristische „Gruppe S“ in Stuttgart statt. Darin wurde das letzte Video aus Paul-Ludwig U.s Vernehmung gezeigt, in dem er erneut auf Marion G.s schweren Stand in der „Gruppe S“ einging: Einerseits sei sie zentral für die Rekrutierung von Personal gewesen und entschlossen, Anschläge zu begehen, andererseits als Frau ausgeschlossen worden. Nachdem vergangene Woche Thomas N. über Paul-Ludwig U.s Anschuldigungen gegen die Gruppe in Rage geraten war und sein Schweigen gebrochen hatte, tat es ihm Michael B. am zehnten Prozesstag gleich. Auch er warf U. nun vor, er habe die Gruppe zu jenen Überlegungen angestachelt, für die er sie dann bei den Behörden verriet. Anschließend wurde das Verhör von Stefan K. in den Prozess eingeführt. K. sagt darin über seine Mitbeschuldigten aus und stützt U.s Erzählung in den für die Anklage zentralen Punkten: In Minden habe man über Waffenkäufe und Anschläge auf Moscheen gesprochen. Außerdem berichtet er über seinen Aufstieg bei den „Soldiers of Odin“.

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Gemeinsame Stellungnahme der Beratungsstellen im Themenfeld Rechtsextremismus und Rassismus in NRW zum Entwurf eines Versammlungsgesetzes der Landesregierung in NRW

Als Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus in NRW, die Opferberatungsstellen (BackUp und OBR) und Ausstiegsberatung NinA NRW sehen wir den im Gesetzesentwurf der Landesregierung vorgeschlagenen Neuregelungen mit Sorge entgegen. Die in Artikel 8 des Grundgesetzes verankerte Versammlungsfreiheit garantiert Zivilgesellschaft das Recht, ihre Anliegen und ihren politischen Willen öffentlich zu artikulieren. Die geplanten Neuregelungen drohen die Wahrnehmung eines der zentralen Grundrechte in einer Demokratie zu erschweren und zu kriminalisieren. Nicht zuletzt gefährden sie potenziell die Menschen, die sich aktiv gegen rechte Ideologien und Strukturen stellen. Die Intention des Gesetzes, als ein Instrument gegen rechte Mobilisierungen zu dienen, wird damit konterkariert. Vielmehr führt es zu einer Aushöhlung der Versammlungsfreiheit und damit zu einer massiven Einschränkung zivilgesellschaftlichen Engagements.

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Erklärvideo Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus in NRW

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