Die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus NRW

Auch in NRW gehören Rechtsextremismus und Rassismus zum Alltag. Extrem rechte Gruppierungen und Parteien sind zu einer dauerhaften Herausforderung für die Zivilgesellschaft geworden. Gleichzeitig bleiben Alltagsrassismus und rassistisch motivierte Ausgrenzung oft nicht gesehen und wenig beachtet.
Unsere Aufgabe ist, Menschen individuell zu beraten und zu unterstützen sowie Grundlagen und Voraussetzungen für ein vielfältiges, gleichberechtigtes und demokratisches Zusammenleben aller Menschen in NRW zu schaffen.

Beiträge

Kein Grund für Entwarnung – Rechte, rassistische und antisemitische Straftaten 2020 in NRW

Am 19. Februar 2021 jährte sich der rassistische und rechte Terroranschlag in Hanau, bei dem neun junge Menschen ermordet wurden. Die Tat verdeutlicht die Gefahr, die von Rassismus, Antisemitismus und Verschwörungserzählungen geprägten Weltbildern ausgehen.

Darauf verweist auch die Statistik zu politisch rechts motivierten Straftaten in Nordrhein-Westfalen, die nun für das Jahr 2020 vorliegt. Zwar sind die Zahlen mit 3.383 Straftaten im Vergleich zum Vorjahr insgesamt leicht zurückgegangen (2019: 3.661), jedoch zeigt die Aufschlüsselung, dass es bei den rassistischen, islamfeindlichen, geflüchtetenfeindlichen Straftaten sowie jenen gegen Rom*nja und Sinti*ze einen deutlicher Anstieg zu verzeichnen gibt. Der Schutz der Betroffenen ist (weiterhin) dringend notwendig.

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Broschüre "Perspektiven" der MBR OWL veröffentlicht!

»Perspektiven« ist eine Zusammenstellung aus Textbeiträgen und Interviews von und mit Personen und Gruppen aus ganz OWL. Mit der Broschüre möchte die MBR OWL die vielfältigen Arten des ehrenamtlichen Engagements in der Region sichtbar machen und Betroffenen von Rassismus und Antisemitismus eine Plattform bieten, von ihren Erfahrungen zu berichten.

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Pressemitteilung: Stellungnahme der Mobilen Beratung NRW zur aktuellen Diskussion um Rechtsextremismus und Rassismus in den Sicherheitsbehörden

Die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus NRW (MBR NRW) beobachtet angesichts der weiterhin steigenden Fälle von Rassismus und Rechtsextremismus innerhalb der Sicherheitsbehörden einen zunehmenden Vertrauensverlust in weiten Teilen der Zivilgesellschaft. Die in den letzten Monaten bekannt gewordenen Vorfälle erscheinen umso besorgniserregender vor dem Hintergrund einer massiven Welle extrem rechten Terrors und der zunehmenden Entgrenzung rechter Gewalt in Deutschland. Im November diesen Jahres jährt sich die Selbstenttarnung des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) zum zehnten Mal.

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mobim veröffentlicht neue Broschüre: „Hier kennt man sich II – Zivilgesellschaftliche Aktivitäten gegen Rechtsextremismus im Regierungsbezirk Münster“

Das Team der Mobilen Beratung im Regierungsbezirk Münster (mobim) hat eine neue Broschüre mit dem Titel "Hier kennt man sich II - Zivilgesellschaftliche Aktivitäten gegen Rechtsextremismus im Regierungsbezirk Münster" herausgebracht. In dieser stellen sich neun ganz unterschiedliche Akteur:innen aus dem Münsterland und nördlichen Ruhrgebiet, die sich aktiv für eine demokratische Kultur vor Ort einsetzen, in Interviews vor. Die unterschiedlichen Perspektiven und Geschichten verdeutlichen, wie breit die Zivilgesellschaft im Regierungsbezirk Münster sich für ein plurales und demokratisches Zusammenleben einsetzt – und damit gegen die extreme Rechte, Rassismus, Antisemitismus, Antifeminismus und andere Ungleichwertigkeitsvorstellungen aufstellt.

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Pressemitteilung: Revisionsverfahren im Wehrhahnprozess gescheitert. Einziger Tatverdächtiger damit endgültig freigesprochen. Prozessbeobachtung kommentiert das Ergebnis.

Im Jahr 2000 wurden bei einem rassistisch motivierten Sprengstoffanschlag in Düsseldorf-Wehrhahn zehn Menschen zum Teil schwer verletzt. Über Jahre konnte, nicht zuletzt aufgrund schwerer Ermittlungspannen, kein*e Täter*in ermittelt werden.

 

Als Anfang 2017 die Festnahme eines mutmaßlichen Täters vermeldet wurde, begann die Mobile Beratung im RB Düsseldorf eine umfangreiche Prozessbeobachtung am Landgericht Düsseldorf.

 

Nachdem der Angeklagte im Oktober 2018 nach 34 Prozesstagen vom Vorwurf des versuchten Mordes in zwölf Fällen freigesprochen worden war, wurde Ende letzten Jahres ein Revisionsverfahren eröffnet, zu dem heute, den 14. Januar 2021, das Urteil gesprochen wurde. Da der Bundesgerichtshof keine Rechtsfehler erkennen konnte, bestätigte er den Freispruch.

 

Die Mobile Beratung, aber auch Betroffene und deren Unterstützer*innen sehen sich damit vor den Kopf gestoßen. Der Prozessbeobachter der Mobilen Beratung, Dominik Schumacher, kommentiert dies entsprechend: „Damit stehen Überlebende und Beobachter*innen vor einem Scherbenhaufen der Aufklärung“. Die Mobile Beratung unterstützt ausdrücklich die zivilgesellschaftliche Forderung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses.

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