Die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus NRW

Auch in NRW gehören Rechtsextremismus und Rassismus zum Alltag. Extrem rechte Gruppierungen und Parteien sind zu einer dauerhaften Herausforderung für die Zivilgesellschaft geworden. Gleichzeitig bleiben Alltagsrassismus und rassistisch motivierte Ausgrenzung oft nicht gesehen und wenig beachtet.
Unsere Aufgabe ist, Menschen individuell zu beraten und zu unterstützen sowie Grundlagen und Voraussetzungen für ein vielfältiges, gleichberechtigtes und demokratisches Zusammenleben aller Menschen in NRW zu schaffen.

Beiträge

Prozesstag 10: Stefan K. bestätigte im Polizeiverhör die zentralen Anklagepunkte

Am Dienstag, 16. Juni 2021, fand der zehnte Prozesstag gegen die rechtsterroristische „Gruppe S“ in Stuttgart statt. Darin wurde das letzte Video aus Paul-Ludwig U.s Vernehmung gezeigt, in dem er erneut auf Marion G.s schweren Stand in der „Gruppe S“ einging: Einerseits sei sie zentral für die Rekrutierung von Personal gewesen und entschlossen, Anschläge zu begehen, andererseits als Frau ausgeschlossen worden. Nachdem vergangene Woche Thomas N. über Paul-Ludwig U.s Anschuldigungen gegen die Gruppe in Rage geraten war und sein Schweigen gebrochen hatte, tat es ihm Michael B. am zehnten Prozesstag gleich. Auch er warf U. nun vor, er habe die Gruppe zu jenen Überlegungen angestachelt, für die er sie dann bei den Behörden verriet. Anschließend wurde das Verhör von Stefan K. in den Prozess eingeführt. K. sagt darin über seine Mitbeschuldigten aus und stützt U.s Erzählung in den für die Anklage zentralen Punkten: In Minden habe man über Waffenkäufe und Anschläge auf Moscheen gesprochen. Außerdem berichtet er über seinen Aufstieg bei den „Soldiers of Odin“.

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Gemeinsame Stellungnahme der Beratungsstellen im Themenfeld Rechtsextremismus und Rassismus in NRW zum Entwurf eines Versammlungsgesetzes der Landesregierung in NRW

Als Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus in NRW, die Opferberatungsstellen (BackUp und OBR) und Ausstiegsberatung NinA NRW sehen wir den im Gesetzesentwurf der Landesregierung vorgeschlagenen Neuregelungen mit Sorge entgegen. Die in Artikel 8 des Grundgesetzes verankerte Versammlungsfreiheit garantiert Zivilgesellschaft das Recht, ihre Anliegen und ihren politischen Willen öffentlich zu artikulieren. Die geplanten Neuregelungen drohen die Wahrnehmung eines der zentralen Grundrechte in einer Demokratie zu erschweren und zu kriminalisieren. Nicht zuletzt gefährden sie potenziell die Menschen, die sich aktiv gegen rechte Ideologien und Strukturen stellen. Die Intention des Gesetzes, als ein Instrument gegen rechte Mobilisierungen zu dienen, wird damit konterkariert. Vielmehr führt es zu einer Aushöhlung der Versammlungsfreiheit und damit zu einer massiven Einschränkung zivilgesellschaftlichen Engagements.

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Prozesstag 9: Stachelte Paul-Ludwig U. die „Gruppe S“ an?

Am Mittwoch, 9. Juni 2021, wurden im Prozess gegen die rechtsterroristische „Gruppe S“ erneut Videosequenzen aus der Vernehmung von Paul-Ludwig U. vom 16. und 17. April 2020 gezeigt. Er berichtete u.a., er sei auf dem Weg zu einer Demonstration mit einer CO2-Waffe erwischt worden. Thema der Vernehmung war auch die Gießener Gruppe ESLR um Johnny L., die ebenso sich laut U. in Berlin mit der „Gruppe S“ vernetzt haben soll. Der Angeklagte Thomas N. brach an diesem neunten Prozesstag sein Schweigen und warf U. in Rage vor, diese habe die Anschläge erst ins Gespräch gebracht, für deren Planung die Gruppe nun vor Gericht sitze. Im Verhör konnte U. nicht erklären, warum Ralf N. ihn, einen Mitgliedsanwärter, als sein Sprachrohr und das der „Bruderschaft Deutschland“ nach Minden geschickt haben soll. U. berichtete zudem, drei oder vier KSK-Soldaten seien in den Chats der Gruppe gewesen. Und er entlastete erneut Ulf R., der in Minden völlig überfordert und nur zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen sei. Dafür belastete er Thorsten W. erneut schwer, der in seiner Aussage vor Gericht alles abgestritten hatte. Am Ende des Tages schilderte U., warum er aus der „Gruppe S“ geflogen sei: Man habe ihn als Verräter verdächtigt und unter dem Vorwand, er habe Thomas N.s Lebensgefährtin bestohlen, aus den Chats entfernt.

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„Gruppe S“-Prozesstag 8: Die nebulösen Aussagen des Paul-Ludwig U.

Am Dienstag, den 8. Juni 2021, wurden im „Gruppe S“-Verfahren erneut eine Videoaufzeichnung einer weiteren polizeilichen Vernehmung von Paul-Ludwig U. abgespielt. Darin tat dieser sich schwer, die zuvor beschriebene Anschlagsplanung, die ihm zufolge schon vor dem Treffen in Minden stattgefunden haben soll, an konkreten Beispielen zu belegen. Auch bei Antworten auf die Frage, ob wirklich alle der Angeklagten schon vor Minden wussten, dass es um Anschläge gehe, blieb er nebulös oder gab widersprüchliche Antworten. Ein Verteidiger berichtete, U. habe schon einmal eine Falschaussage gemacht, die seinen Aussagen über die „Gruppe S“ geähnelt haben soll. Auch hier habe er einer rechten Onlinegruppe nachgesagt, Gewalttaten zu planen, dabei sei er selbst der eigentliche und einzige Aggressor gewesen. U. erwähnt im Verhör, die „Bruderschaft Deutschland“ habe Kontakt zu einem Polizisten in Gießen, der für sie Daten aus Polizeicomputern abrufe und einmal sogar eine Straftat vertuscht habe. Marion G. soll laut U. ursprünglich ein Führungstrio mit Werner S. und Tony E. gebildet haben, sei dann als Frau allerdings ausgeschlossen worden. Unklar bleibt, was der „Tag X“ für die „Gruppe S“ bedeutete: War er im Sinne der Prepper ein schicksalhafter Tag, an dem man sein Überleben sichern müsse, oder doch der Tag, an dem die Gruppe „das System“ mit Anschlägen stürzen wollte?

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„Gruppe S“-Prozesstag 7:  Terroristische Vereinigung oder Trümmertruppe? Oder beides?

Am siebten Prozesstag, dem 18. Mai 2021, wurden die Inhalte weiterer abgehörter Telefonate in die Beweisaufnahme eingeführt und angehört. Geprägt waren diese von einer massiven Unzufriedenheit von Werner S., aber auch von Tony E., Thomas N. und Michael B., über das ihres Erachtens deutlich zu geringe Engagement und eine ebenso deutlich zu geringe Verlässlichkeit vieler ihrer „Kameraden“. Zudem wurden über mehrere Stunden Video-Auszüge aus der polizeilichen Vernehmung von Paul-Ludwig U. vom 9. Februar 2020 eingeführt, in der U. schwerpunktmäßig über den Ablauf des Mindener Treffens der „Gruppe S“ vom Vortag berichtete. Auf diesem Treffen wurden nach Auffassung der Anklage entscheidende organisatorische Schritte zur Umsetzung von Anschlägen auf Moscheen geplant. U.s Erzählung widerspricht der von Stefan K.: Laut U. bot Steffen B. an, für die Gruppe aus Tschechien Waffen zu besorgen. K., der mit Steffen B. befreundet ist, erzählte davon nichts.

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