Bundesverband: Die Lage ist ernst! Die Arbeit gegen Rechtsextremismus stärken – Demokratiefördergesetz umsetzen!

Positionspapier des Bundesverbands Mobile Beratung e.V. zur Bundestagswahl (als PDF-Datei herunterladen, ca. 122kb)

 

Die Lage ist ernst. Die Übergriffe auf Geflüchtete und ihre Unterkünfte, aber auch Drohungen und Hetze im Netz, Anfeindungen und tätliche Angriffe gegenüber Helfenden und (Kommunal-)Politiker_innen verunsichern Engagierte im ganzen Land. Wir dokumentieren das Positionspapier des Bundesverbands Mobile Beratung.

Die Zivilgesellschaft muss sich mit Demonstrationen, Propaganda und Raumergreifungsstrategien von Neonazis auseinandersetzen. Gleichzeitig verroht das gesellschaftliche Klima zusehends. Rechtspopulistische Stimmungsmache gegen „die da oben“ und „die Anderen“ polarisiert die Debatten und hat Auswirkungen auf das Zusammenleben der Menschen vor Ort.

Mobile Beratung – „Hilfe zur Selbsthilfe“ seit 25 Jahren

Mobile Beratung unterstützt vor Ort demokratische Initiativen, Institutionen, Parteien und Einzelpersonen, die sich für die Stärkung einer menschenrechtsorientierten demokratischen Kultur einsetzen. Dieser innovative, mehrfach positiv evaluierte Beratungsansatz macht die Perspektiven und Potenziale demokratisch Engagierter sowie Betroffener zum Ausgangspunkt sozialräumlicher Handlungsstrategien und hat sich damit in den vergangenen 25 Jahren zum nachhaltigsten Präventions- und Interventionsansatz in der Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus in Deutschland entwickelt. Inzwischen gibt es in allen 16 Bundesländern Mobile Beratungsteams (MBTs), die mit ihren umfassenden und passgenauen Beratungs- und Qualifizierungsangeboten, ihrer menschenrechtsorientierten Haltung und ihrem spezifischen Blick auf Ressourcen und Selbstwirksamkeitspotenziale im Gemeinwesen für viele zivilgesellschaftliche Akteure in Städten und Gemeinden zu einem unersetzlichen Partner geworden sind.

Neuordnung der Förderung – mit „Nachdruck“?

Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD aus dem Jahr 2013 machen sich die regierenden Parteien die Empfehlungen des ersten NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestages zu eigen . Darin heißt es, dass die „Mobilen Beratungsteams gegen Rechtsextremismus [sich] als extrem wirksam erwiesen“ haben und dass der Ausschuss „sich mit Nachdruck für eine Neuordnung der Förderung“ ausspricht, die „für Verlässlichkeit sorgt und Planungssicherheit bietet“ . In der nun endenden Legislaturperiode ist diese „Neuordnung“ in Form eines Demokratiefördergesetzes allerdings nicht umgesetzt worden. Zwar sind die Mittel im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ um ein Vielfaches aufgestockt worden, aber nur wenig Mittel flossen tatsächlich in die etablierten Strukturen, die sich durch langjährige Fachexpertise auszeichnen. Nach wie vor arbeiten die Mitarbeiter_innen in befristeten Arbeitsverhältnissen, die Förderung erfolgt trotz längerer Programmlaufzeiten noch immer jährlich. Die Verlässlichkeit der Arbeit gegenüber den Beratungsnehmenden geht zu Lasten der angestellten Berater_innen, die sich mit viel persönlichem Engagement in die Arbeit einbringen.

Zentrale Forderungen des Bundesverbands Mobile Beratung im Bundestagswahljahr

Erfahrene Mitarbeiter_innen von MBTs aus ganz Deutschland gründeten 2014 den Bundesverband Mobile Beratung e.V. Er baut auf der langjährigen, selbstorganisierten Vernetzung von Berater_innen seit 2009 auf und vertritt Mobile Beratungsteams aus allen Bundesländern, die sich gemeinsamen fachlichen Grundsätzen verschrieben haben . Vor dem Hintergrund der beschriebenen gesellschaftlichen Herausforderungen und der bisher nicht eingelösten Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Bundes weist der Bundesverband auf notwendige politische Schritte in der Umsetzung einer „Neuordnung“ der Förderung des Engagements gegen Rechtsextremismus hin:

(1) Eine neue Ausrichtung der Förderung kann sich nicht nur an Haushaltstiteln oder Verwal-tungsvorschriften festmachen. Es braucht ein „Demokratiefördergesetz“ des Bundes, das Rahmen und grundlegende Strukturen festlegt, das Engagement des Bundes verstetigt und Probleme in der föderalen Zusammenarbeit löst. An der Entwicklung eines solchen Gesetzes muss der Bundesverband Mobile Beratung als Interessenvertretung der MBTs beteiligt werden. Die konkrete Arbeit in den Regionen darf nicht länger von politischen Konjunkturen und dem jährlichen Rhythmus von Mittelbeantragung, -abruf und -verwendungsnachweis geprägt sein.

(2) Die konkreten Probleme müssen dabei benannt werden: es geht um Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und andere Ungleichwertigkeitsvorstellungen. Schon jetzt zielen die Bundesprogramme auch auf andere Phänomene. Die langjährige Beratungspraxis und die wissenschaftliche Auseinandersetzung zeigen allerdings deutlich, dass unterschiedliche gesellschaftspolitische Herausforderungen auch unterschiedliche Konzepte der Bearbeitung benötigen. Dieser Differenzierung von Ansätzen und Konzepten und die Benennung der jeweiligen Phänomene muss bei der Erarbeitung eines Bundesgesetzes Rechnung getragen werden.

(3) Die Mobilen Beratungsteams bilden – gemeinsam mit den Beratungsstellen für Betroffene rechter Gewalt sowie der Antidiskriminierungsberatung die zentrale Struktur für die Unter-stützung demokratischer Akteur_innen vor Ort. Deswegen müssen die Mobilen Beratungsteams komplementär zu den genannten Beratungsstrukturen Teil eines Bundesgesetzes und als solche auch explizit benannt werden.

(4) Ziel der Verstetigung Mobiler Beratung im Rahmen des Demokratiefördergesetzes muss die langfristige und strukturelle Förderung der Beratungsteams, unabhängig von den jeweiligen parteipolitischen Konstellationen in den Ländern, sein. Die teils prekär ausgestatteten MBTs in den westdeutschen Bundesländern müssen so gefördert werden, dass sie die formulierten Qualitätsstandards einhalten beziehungsweise festigen können. Die MBTs müssen zudem bundesweit in die Lage versetzt werden, die erarbeiteten Standards halten und auf neue Herausforderungen angemessen reagieren zu können.

(5) Angesichts der Zunahme von Anfeindungen und tätlichen Angriffen müssen auch die Bera-tungseinrichtungen selbst in die Lage versetzt werden, ihren Mitarbeiter_innen grundsätzlichen Schutz bei ihrer Arbeit zu gewähren. Um ihre Sicherheitsmaßnahmen der verschlechterten Sicherheitslage anpassen zu können, brauchen die Träger der MBTs dringend zusätzliche finanzielle Mittel.

Bundesverband Mobile Beratung e.V.
Der Sprecher_innenkreis,
Dresden/Berlin/Münster/Halle im September 2017

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Erklärvideo Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus in NRW

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