Kabinettsausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus

Die Attentate in Kassel, Halle und Hanau zeigen die allgegenwärtige Präsenz und Gefahr rechtsextremer, rassistischer sowie antisemitischer Taten und Strömungen in Deutschland. Das Bundesamt für Verfassungsschutz sieht Rechtsextremismus sowie Rechtsterrorismus als größte Bedrohung für die Demokratie in Deutschland an.[1]

 All das veranlasste die Bundesregierung dazu, einen Kabinettsausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus zu initiieren. Dieser legte am 25. November 2020 in der dritten Kabinettssitzung einen Maßnahmenkatalog vor, der am 2. Dezember 2020 vom Bundeskabinett verabschiedet wurde. Der Ausschuss bezeichnet diesen Schritt als „klares Signal gegen Rechtsextremismus und Rassismus“.[2] Mit den 89 Maßnahmen sollen mehr Hilfe und Schutz für Betroffene gewährleistet, Änderungen im Strafrecht vorgenommen, mehr Prävention geleistet, die Zusammenarbeit von Justiz, Sicherheitsbehörden, zivilgesellschaftlichen und staatlichen Trägern gestärkt sowie mehr Forschung in diesen Feldern betrieben werden. Die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus im Regierungsbezirk Köln hat sich den Stand der Umsetzung und die Reaktion darauf angesehen.Laut Bundesregierung ist das Ziel dieses Katalogs, „Rassismus und Rechtsextremismus besser [zu] verstehen […], dem Handeln von Rechtsextremen als starker Staat Antworten [zu] geben und die Förderung der demokratischen Zivilgesellschaft [zu] stärken.[3] Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, das Auswärtige Amt, das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium der Verteidigung, das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das Bundesministerium für Bildung und Forschung, die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien Prof. Monika Grütters, die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration Annette Widmann-Mauz, der Beauftragter der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus Dr. Felix Klein sowie der Beauftragter der Bundesregierung für die neuen Bundesländer Marco Wanderwitz sind für die Umsetzung dieses Katalogs verantwortlicher. Jedes dieser Ressorts hat verschiedene Maßnahmen zugeteilt bekommen.[4]

 

Aber welche dieser Maßnahmen wurden bis jetzt überhaupt umgesetzt? Derzeit steht noch keine offizielle Übersicht über die umgesetzten Maßnahmen zur Verfügung. Lediglich verschiedene Pressemitteilungen der Bundesregierung sowie verschiedener Ressorts verschaffen bislang Einblicke in die Arbeit des Kabinettsausschusses. Beispielsweise hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat die erste Maßnahme des Kataloges im Oktober 2020 umgesetzt: Die beschlossene Novelle des Verfassungsschutzgesetzes befähigt den Verfassungsschutz dazu, Software zur Überwachung von verdächtigen Personen einzusetzen. Bundesinnenminister Seehofer bezeichnet diesen Schritt „im Kampf gegen Terroristen und militante Extremisten“ als überfällig.[5] Zudem fördert der Bund das Modellprojekt „Call of Prev“ des Vereins „cultures interactives“, in dessen Rahmen in den nächsten drei Jahren ein interaktives Onlinespiel für die Präventionsarbeit mit jungen Menschen entsteht. Laut Kulturministerin Grütters soll dies die Medienkompetenzen stärken, „um Extremismus vorzubeugen“.[6] Dieses Ziel („Stärkung der Medienkompetenz“) wird in Maßnahme 73 festgehalten. Daneben stellte die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien beim 13. Integrationsgipfel das Kulturkapitel des „Nationalen Aktionsplans Integration“ vor, das im Februar 2021 die Zustimmung des Bundeskabinettes erhielt. Im Mittelpunkt steht die Weiterentwicklung und Förderung von Diversitätskonzepten.[7] Auch die in Maßnahme 36 geforderte Änderung des Art. 3 des Grundgesetzes wurde bereits angegangen. Die Bundesregierung einigte sich darauf, dass der Begriff „Rasse“ jetzt in „aus rassistischen Gründen“ geändert werden soll. Nun fehlt nur noch die Zustimmung der Opposition, damit eine Änderung vorgenommen werden kann.[8] Neben dieser Gesetzesänderung beschloss das Bundeskabinett im März 2021 einen weiteren Gesetzesentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuchs. Dabei handelt es sich um die in der Maßnahme 34 festgehalte Bekämpfung von sogenannten Feindeslisten. Ziel sei es, diese unter Strafe zu stellen.[9]

 

Das u.a. von SPD und GRÜNEN geforderte Demokratiefördergesetz sollte ebenfalls in geänderter Form umgesetzt werden. Das hatte der Kabinettsausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus in der Maßnahme 52 des Katalogs festgehalten. Hier heißt es, dass eine „Verbesserung der rechtlichen und haushalterischen Rahmenbedingungen für die Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements für Demokratie, Vielfalt und gegen Extremismus“ geschaffen werden sollen. Dazu sollten „BMI und BMFSFJ Eckpunkte für ein Gesetz zur Förderung der wehrhaften Demokratie erarbeiten.[10] Jedoch lehnte die Unionsfraktion den ausgearbeiteten Entwurf des Familienministeriums und des Innenministeriums nun Ende März 2021 vorerst ab und fordert ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung von denjenigen, die auf der Basis des Gesetzes gefördert werden sollen.[11] Diese „Extremismusklausel“ jedoch wird wiederum von Familienministerin Giffey und zahlreichen zivilgesellschaftlichen Organisationen abgelehnt, da sie Mittelempfänger*innen unter Generalverdacht des „Linksextremismus“ stellt. In den Zuwendungsbescheiden ist ohnehin bereits jetzt geregelt, dass keine Steuergelder an „extremistische Organisationen und Personen“ gehen dürfen.[12]

 

Wie erfolgt die Umsetzung der anderen Maßnahmen und handelt es sich bei diesen wirklich um neue Maßnahmen? Genau mit diesen Fragen befassten sich Martina Renner, Michael Leutert, André Hahn sowie weitere Bundestagsabgeordnete der Fraktion DIE LINKE in Form einer kleinen Anfrage. In der Antwort der Bundesregierung heißt es, dass bis zum Frühjahr 2021 alle beteiligten Ressorts ihre Maßnahmen konkretisieren sollen. Anschließend veröffentlicht der Kabinettausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus einen Abschlussbericht. Zudem sei die Zivilgesellschaft bei der Maßnahmenplanung einbezogen worden. Die Regierung geht nicht darauf ein, wer genau daran beteiligt war und inwieweit eine weitere Einbindung bei der Konkretisierung und Umsetzung erfolgen soll. Es heißt lediglich, dass 45 Menschen aus „Zivilgesellschaft“ und „Migrantenorganisationen“ sowie 12 Wissenschaftler*innen angehört wurden und „eine Beteiligung zivilgesellschaftlicher Akteure […] maßnahmenbezogen“ erfolgt.[13] Es ist zwar eine Dokumentation der Ergebnisse der Voranhörungen geplant, jedoch ist eine Veröffentlichung der Stellungnahmen nicht vorgesehen. Die Frage danach, welche Maßnahmen wirklich im Rahmen des Kabinettsausschusses neu erarbeitet wurden, bleibt unbeantwortet. Es heißt hingegen, dass die Bekämpfung eine „politische Daueraufgabe“ sei und dass „bereits vor Einrichtung des Kabinettausschusses umgesetzte Maßnahmen [nicht] […] in diesen Maßnahmenkatalog […] eingeflossen“ sind.[14] Bezogen auf das weitere Verfahren der Finanzierung der Maßnahmen erfolgt kurzfristig eine Bekanntgabe der Verfahrenshinweise durch das Bundesministerium der Finanzen. Der Finanzrahmen liege bei rund einer Milliarde Euro für die Jahre 2021 bis 2024. Zusätzlichen stehen in diesem Jahr noch 150 Millionen Euro für die Umsetzung der Maßnahmen zur Verfügung.[15] Noch scheint nicht abschließend geklärt, wie die Organisation der Finanzierung sowie die Aufteilung der Gelder auf die einzelnen Ressorts erfolgen soll. Ferner wird mehrmals angemerkt, dass jedes Ressort für die Umsetzung der einzelnen Vorhaben eigenverantwortlich ist. Abschließend wird aufgeführt, dass noch in dieser Wahlperiode ein Gesetzentwurf zur Förderung der wehrhaften Demokratie vorliegen soll.[16]

 

Insgesamt wird der Maßnahmenkatalog von zivilgesellschaftlichen Akteur*innen überwiegend positiv aufgenommen. „Amnesty International“ sieht zum Beispiel in dem beschlossenen Maßnahmenpaket „gute Ansätze für die Bekämpfung von Rassismus“, auch wenn diese zu vage seien und die Rolle der Sicherheitsbehörden zu sehr ausklammern würden.[17] Sowohl der „Bundesausschuss politischer Bildung“ (bap) sowie der „Bundesverband Mobile Beratung e. V.“ bezeichnen den geplanten Maßnahmenkatalog als positiv und relevant.[18][19] Auch die „Fachgruppe Sozialpsychologie der Deutschen Gesellschaft für Psychologie“ (DGPs) begrüßt „die politische Initiative sowie den beschlossenen Maßnahmenkatalog ausdrücklich“. Allerdings sieht sie „bei der Konzeption der forschungsbezogenen Maßnahmen und der wissenschaftlichen Begleitforschung noch Optimierungsbedarf“.[20] „CLAIM – Allianz gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit“ nimmt in dem Katalog „erste wichtige Schritte für die Bekämpfung von Rassismus und konkret antimuslimischem Rassismus“ wahr. Insgesamt sei er jedoch zu vage.[21] Lob erhielt der Kabinettausschuss zudem von dem „Zentralrat der Juden in Deutschland“ sowie von Sylvie Nantcha, Bundesvorsitzende von „The African Network of Germany“ (TANG) für die Ausarbeitung des Maßnahmenkatalogs.[22] Entscheidend hierbei sei laut Zentralratspräsident Dr. Josef Schuster die Umsetzung dieser Maßnahmen.[23] Auch der „Zentralrat Deutscher Sinti und Roma“ begrüßt die 89 Maßnahmen und hebt positiv hervor, dass die Bekämpfung von Antiziganismus im Katalog aufgenommen wurde.[24] Jedoch sind auch kritische Stimmen zu hören. Der „Antidiskriminierungsverband Deutschland“ (advd) bezeichnet beispielsweise den Maßnahmenkatalog in Bezug auf den Diskriminierungsschutz als Enttäuschung auf allen Ebenen. So würden der „flächendeckende Aus- und Aufbau der unabhängigen Antidiskriminierungsberatung (ADB) sowie die dringende Novellierung des Allgemeines Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und Stärkung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) nicht berücksichtigt“. Eva Maria Andrades, Geschäftsführerin des advd meint, dass „das Maßnahmenpaket zeigt, dass der Kabinettausschuss das Thema Rassismus nicht vollends verstanden hat“.[25] Maria Scharlau, Expertin für Anti-Rassismus bei „Amnesty International in Deutschland“ fordert zudem, dass „unabhängige Beschwerde- und Untersuchungsmechanismen für die Polizei sowie verbindliche Antirassismus-Trainings etabliert“ werden. Jedoch finden sich „keine dieser langjährigen Forderungen von Amnesty International […] in dem Maßnahmenpaket wieder“.[26] Der „Bundesverband Mobile Beratung e. V.“ äußert neben der Zustimmung zu dem Katalog auch Bedenken aufgrund einer fehlenden Gesamtstrategie.[27] Auch der „Zentralrat der Juden in Deutschland“ kritisiert, dass der Ausschuss einen „stärkeren Fokus auf die Bekämpfung von Antiziganismus“ hätte legen müssen.[28]

 

Neben den Stellungnahmen zu dem gesamten Katalog des Kabinettausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus kommentierten einige Initiativen und Institutionen zudem zu einzelnen derzeit schon verabschiedeten Maßnahmen. Beispielsweise äußert sich der „Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt e. V.“ zu dem Gesetzesentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches. Er begrüßt, dass sogenannte Feindeslisten unter Strafe gestellt werden sollen, führt jedoch an, dass „die Einführung eines neuen §126a StGB […] nicht geeignet [sei], Menschen vor den Gefahren rechter, rassistischer, antisemitischer oder misogyn motivierter Gewalttaten zu schützen, sie ausreichend über mögliche Gefahren zu informieren und ihnen professionelle Beratung zur Verfügung zu stellen.“[29] Auch der DGB hat eine Stellungnahme zu dem Gesetzesentwurf zur Änderung des Artikels 3 des Grundgesetzes veröffentlicht. Darin wird diese Änderung begrüßt und diese als „wichtigen Schritt im Kampf gegen Rassismus und Rechtsextremismus“ bezeichnet. Ergänzend wird die „Aufnahme des Verbots von Diskriminierungen aufgrund der „sexuellen Identität“ gefordert.[30]

 

Für die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus im Regierungsbezirk Köln stellt der Maßnahmenkatalog ebenso einen wichtigen Baustein in der Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus dar. Eine abschließende Bewertung wird jedoch von der Umsetzung und Ausgestaltung der Maßnahmen abhängen. (sj)

 

 

[1] Bundesamt für Verfassungsschutz (2020). BfV-Pressekonferenz vom 12. März 2020 zum Stand der Bekämpfung des Rechtsextremismus. Online unter: https://www.verfassungsschutz.de/de/oeffentlichkeitsarbeit/vortraege/eingangsstatement-p-20200312-pressekonferenz-zum-stand-der-bekaempfung-des-rechtsextremismus (Abruf: 22.03.2021).

 

[2] BPA (2020). 3. Kabinettausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus tagt – Kulturstaatsministerin Grütters: „Prävention bei Jugendlichen muss früher und nachhaltiger beginnen“. Online unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/3-kabinettausschuss-zur-bekaempfung-von-rechtsextremismus-tagt-kulturstaatsministerin-gruetters-praevention-bei-jugendlichen-muss-frueher-und-nachhaltiger-beginnen–1820060 (Abruf: 22.03.2021).

 

[3] Bundesregierung (2020). Klares Signal gegen Rechtsextremismus und Rassismus. Online unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/kabinett-rechtsextremismus-1819828 (Abruf: 22.03.2021).

 

[4] BPA (2020). Maßnahmenkatalog des Kabinettausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus. Online unter: https://www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/1819984/4f1f9683cf3faddf90e27f09c692abed/
2020-11-25-massnahmen-rechtsextremi-data.pdf?download=1
 (Abruf: 22.03.2021).

 

[5] BMI (2020). Bundeskabinett beschließt Novelle des Verfassungsschutzgesetzes. Online unter: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2020/10/novelle-verfasschungsschutzrecht.html (Abruf: 22.03.2021).

 

[6] BPA (2021). Bund fördert Computerspielprojekt „Call of Prev“ – Kulturstaatsministerin Grütters: “Medienkompetenz stärken, um Extremismus vorzubeugen”. Online unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/bund-foerdert-computerspielprojekt-call-of-prev-kulturstaatsministerin-gruetters-medienkompetenz-staerken-um-extremismus-vorzubeugen–1869910 (Abruf: 22.03.2021).

 

[7] BPA (2021). Aktionsplan Integration bekommt Kapitel zur Kultur – Grütters: „Kultur ist der Kitt in einer offenen Gesellschaft“. Online unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/aktionsplan-integration-bekommt-kapitel-zur-kultur-gruetters-kultur-ist-der-kitt-in-einer-offenen-gesellschaft–1873730 (Abruf: 22.03.2021).

 

[8] Tagesschau (2021). Kein „Rasse“ mehr im Grundgesetz. Online

unter: https://www.tagesschau.de/inland/grundgesetz-diskriminierung-rassismus-101.html (Abruf: 22.03.2021).

 

[9] Bundesregierung (2021). Gesetzentwurf zur Strafbarkeit von Feindeslisten. Online

unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/ergaenzung-im-strafgesetzbuch-1876138 (Abruf: 22.03.2021).

 

[10] BPA (2020). Maßnahmenkatalog des Kabinettausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus.

 

[11] Spiegel (2021). Bedenken gegen linke Organisationen. Unionsfaktion bremst Demokratiefördergesetz aus. Online unter: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/cdu-csu-unionsfraktion-bremst-demokratiefoerdergesetz-aus-a-6fef4874-c411-4bbb-ab2e-64cb1f06976a (Abruf: 22.03.2021).

 

[12] taz (2021): Union stellt sich gegen SPD. Demokratiefördergesetz. Blockiert. Online unter: https://taz.de/Union-stellt-sich-gegen-die-SPD/!5763792/ (Abruf: 06.04.2021)

 

[13] Bundesregierung (2021): Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Michael Leutert, Dr. André Hahn, weiterer Abgeordneter und der Faktion DIE LINKE. Online unter: www.martinarenner.de/fileadmin/MartinaRenner/Anfragen/Beantwortet/2021/1926857.pdf

[14] Ebd.

 

[15] Ebd.

 

[16] Vgl. ebd.

 

[17] Amnesty Deutschland (2020). Massnahmenpaket gegen Rassismus nicht ausreichend. Online unter: https://www.amnesty.de/allgemein/pressemitteilung/deutschland-massnahmenpaket-gegen-rassismus-nicht-ausreichend (Abruf: 22.03.2021).

 

[18] bap (2020). Ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus. Online unter: www.bap-politischebildung.de/ein-wichtiger-schritt-zur-bekaempfung-von-rechtsextremismus-und-rassismus/ (Abruf: 22.03.2021).

 

[19] BMB e. V. (2020). Bundesverband begrüßt wichtige Schritte des Kabinettsauschusses – jetzt braucht es konkrete Planungen statt Doppelstrukturen. Online unter: www.bundesverband-mobile-beratung.de/2020/11/26/bundesverband-begruesst-wichtige-schritte-des-kabinettsausschusses-jetzt-braucht-es-konkrete-planungen-statt-doppelstrukturen-und-ankuendigungen/ (Abruf: 22.03.2021).

 

[20] DGPs (2020). DGPs-Stellungnahme zum Maßnahmenkatalog des Kabinettausschusses zur „Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus“. Online unter: https://www.dgps.de/index.php?id=2000498&tx_ttnews%5Btt_news%5D=2010&cHash=5dc06b7df0f0abb5af03ee36144408c6 (Abruf: 22.03.2021).

 

[21] CLAIM (2020). Maßnahmenkatalog gegen Rechtsextremismus und Rassismus: Erste wichtige Schritte für die Bekämpfung von Rassismus und konkret antimuslimischem Rassismus, aber viele Punkte vage. Online unter: https://www.claim-allianz.de/aktuelles/news/massnahmenkatalog-gegen-rechtsextremismus-und-rassismus-erste-wichtige-schritte-fuer-die-bekaempfung-von-rassismus-und-konkret-antimuslimischem-rassismus-aber-viele-punkte-bleiben-vage/ (Abruf: 22.03.2021).

 

[22] Dernbach, Andrea (2020). Minderheiten begrüßen Beschlüsse gegen Rassismus. In: Tagesspiegel, 26.11.2020. Online unter: https://www.tagesspiegel.de/politik/massnahmenkatalog-der-bundesregierung-minderheiten-begruessen-beschluesse-gegen-rassismus/26662550.html (Abruf: 22.03.2021).

[23] Zentralrat der Juden (2020). Zu Katalog des Kabinettausschusses: Auf die Umsetzung kommt es an. Online unter: https://www.zentralratderjuden.de/aktuelle-meldung/artikel/news/zu-katalog-des-kabinettausschusses-auf-die-umsetzung-kommt-es-an/ (Abruf: 22.03.2021).

 

[24] Zentralrat Deutscher Sinit & Roma (2020). Bekämpfung von Antiziganismus auf allen gesellschaftlichen und politischen Ebenen verankern. Online unter: https://zentralrat.sintiundroma.de/bekaempfung-von-antiziganismus-auf-allen-gesellschaftlichen-und-politischen-ebenen-verankern/ (Abruf: 22.03.2021).

 

[25] Advd (2020). Kein effektiver Schutz vor Rassismus ohne Antidiskriminierung! Online unter: https://www.antidiskriminierung.org/pressemitteilungen/2020/12/8/kein-effektiver-schutz-vor-rassismus-ohne-antidiskriminierung (Abruf: 22.03.2021).

 

[26] Amnesty Deutschland (2020). Massnahmenpaket gegen Rassismus nicht ausreichend.

 

[27] BMB e. V. (2020). Bundesverband begrüßt wichtige Schritte des Kabinettsauschusses – jetzt braucht es konkrete Planungen statt Doppelstrukturen.

 

[28] Zentralrat der Juden (2020). Zu Katalog des Kabinettausschusses: Auf die Umsetzung kommt es an.

 

[29] VBRG (2021). Stellungnahme zum „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten“. Online unter: https://verband-brg.de/betroffene-von-neonazi-feindeslisten-informieren-und-bestehende-gesetze-anwenden-stellungnahme-zum-gesetzentwurf-eines-%c2%a7126astgb/ (Abruf: 23.03.2021).

 

[30] DGB (2021). Stellungnahme DBG zum Diskussionsentwurf des BMJV – Entwurf eines Gesetzes zur Ersetzung des Begriffs „Rasse“ in Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 GG. Online unter: https://www.dgb.de/downloadcenter/++co++f82af33a-7cef-11eb-a1dc-001a4a160123 (Abruf: 23.03.2021).

 

Quelle: www.mbr-koeln.de

 

Regionen

Um direkt die Kontaktdaten des Ansprechpartners aus Ihrer Region sowie weiterführende Informationen zu erhalten, wählen Sie den passenden Regierungsbezirk aus.

 

Regierungsbezirk ArnsbergRegierungsbezirk DetmoldRegierungsbezirk DüsseldorfRegierungsbezirk KölnRegierungsbezirk Münster

Erklärvideo Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus in NRW

Exklusiv