Nachtrag: Urteilsverkündung im NSU-Prozess

Am 11. Juli fällte der Senat des Oberlandesgerichts München sein Urteil im NSU-Prozess. Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe wurde als Mittäterin der Morde und Sprengstoffanschläge, wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und wegen schwerer Brandstiftung zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht stellte die besondere Schwere ihrer Schuld fest. Neben Zschäpe wurden vier weitere Urteile gegen Unterstützer des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ verkündet.

Ralf Wohlleben wurde wegen Beihilfe zum Mord in neun Fällen schuldig gesprochen und zu zehn Jahren Haft verurteilt. Eine Woche nach der Urteilsverkündung wurde Wohlleben nach sechs Jahren und acht Monaten aus der Untersuchungshaft entlassen, da keine Fluchtgefahr mehr bestehe. Wohlleben gilt als wichtigster NSU-Unterstützer der Anfangszeit, er beschaffte nicht nur Geld für die im Untergrund lebenden Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Bönhardt, sondern auch die Waffe, mit denen die neun Morde begangen wurden. André Eminger wurde wegen Unterstützung des NSU zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt, aber nicht der Beihilfe zum versuchten Mord und zu den Raubüberfällen schuldig gesprochen. Die Bundesanwaltschaft hatte dies mit einem Strafmaß von 12 Jahren gefordert. Noch am 11. Juli entließ das Gericht Eminger aus der Untersuchungshaft. Eminger mietete Wohnungen und Fahrzeuge für das untergetauchte Trio an, besorgte BahnCards und verhalf Beate Zschäpe zu einer gefälschten Identität. Holger Gerlach wurde aufgrund der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu drei Jahren Haft verurteilt. Er unterstützte die drei Untergetauchten unter anderem mit Ausweispapieren und Geld. Carsten Schultze wurde zu drei Jahren Jugendstrafe wegen Beihilfe zum Mord in neun Fällen verurteilt. Er hatte die Übergabe der Mordwaffe an Mundlos und Böhnhardt gestanden.
 

Jenseits der Hauptangeklagten Zschäpe wurde das Urteil gegen die Unterstützer des NSU allgemein als mild kommentiert. „Wir sind nicht nur enttäuscht, sondern auch wütend über das Urteil“, erklärten noch am Abend des 11. Juli 22 Vertreterinnen und Vertreter der Nebenklage. Das geringe Strafmaß insbesondere für Ralf Wohlleben und André Eminger unterstütze die sogenannte Triothese, demnach Mundlos, Bönhardt und Zschäpe isoliert gehandelt hätten. Die Generalbundesanwaltschaft sei dieser These weitgehend gefolgt und habe den NSU nicht als größeres rechtsterroristisches Netzwerk begriffen oder begreifen wollen. Die Initiative NSU-Watch, die den gesamten Strafprozess am Oberlandesgericht München kritisch begleitete, empfand das Urteil als „Schlag ins Gesicht für die Angehörigen der vom NSU Ermordeten und die Überlebenden des NSU-Terrors“. Es habe demnach keine umfassende Aufklärung des NSU-Komplexes gegeben, insbesondere die Rolle der Verfassungsschutz-Behörden sei nur unzureichend thematisiert und aufgedeckt worden. Eine Sprecherin von NSU-Watch forderte Gerechtigkeit für die Opfer der rechtsterroristischen Mordserie und stellte klar: „Wir werden so lange keine Ruhe geben, bis die Angehörigen, die Öffentlichkeit und wir alle die Identität aller Helfer und Helferinnen des NSU kennen und diese zur Verantwortung gezogen wurden.“

 

Der „Nationalsozialistische Untergrund“ verübte in Köln zwei Sprengstoffanschläge. Am 19. Januar 2001 explodierte ein Sprengsatz in einem Lebensmittelgeschäft einer deutsch-iranischen Familie in der Probsteigasse, der kurz vor Weihnachten 2000 in einer Stollendose dort abgegeben wurde. Eine junge Frau wurde dabei schwer verletzt. Am 9. Juni 2004 detonierte eine Nagelbombe in der vorwiegend von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte lebenden Keupstraße und verletzte 22 Menschen zum Teil schwer. Die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker äußerte sich am Tag der Verkündung in einer Stellungnahme zu dem Urteil. Den Opfern und ihren Angehörigen gelte als Oberbürgermeisterin dieser Stadt ihr ganzes Mitgefühl. Sie sehe außerdem eine Verantwortung der Kölner Stadtgesellschaft, die Opfer der Anschläge, die durch die diskriminierende Behandlung nach dem Anschlag ein zweites Mal zu Opfern wurden, nicht in Vergessenheit geraten zu lassen. Jahrelang wurden Anwohnerinnen und Anwohner der Kreupstraße von den Ermittlungsbehörden schikaniert, observiert und kriminalisiert. Opfer wurden zu Tätern gemacht, Vermutungen eines rassistischen Tatmotivs hingegen weder ernst genommen noch verfolgt. (kl)

Quelle: Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus im Regierungsbezirk Köln

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