Die Opferberatung Rheinland mahnt, die Betroffenen nicht zu vergessen
Gerichtsprozesse stellen generell eine Belastung für Gewaltopfer dar. Die Belastung kann umso stärker sein, je länger das Ereignis zurück liegt. Der zwanghafte Charakter und Zeitpunkt eines Gerichtsprozesses unterbricht in vielfacher Hinsicht die selbst gewählten Bewältigungsstrategien: „Der Gerichtsprozess und die Zeugenaussage stellen unserer Erfahrung nach für die Betroffenen, aber auch für Zeuginnen und Zeugen, in der Regel eine große Belastung dar. Sei es durch die Konfrontation mit den Täterinnen und Tätern im Gerichtssaal oder die Aussage zu traumatisierenden Gewalterfahrungen. Auch kommt es durch die Befragung der Verteidigung der Täter immer wieder zu Täter-Opfer-Umkehr“ so Johannes Gleitz von der Opferberatung Rheinland.
Die Beratungsstelle kritisiert in Hinblick auf die Situation der Betroffenen daher auch die Ermittlungen kurz nach dem Wehrhahnanschlag: „Besonders kritikwürdig finden wir, dass im Prozess deutlich wurde, dass der Täter auch aufgrund gravierender Ermittlungsfehler der zuständigen Behörden kurz nach dem Anschlag nicht ermittelt werden konnte. Unsere Gedanken und unsere Solidarität gelten daher den Betroffenen“ So Johannes Gleitz weiter. Die OBR schließt sich daher der Forderung der Nebenklage an, dass eine Solidarisierung mit den Betroffenen zumindest in Form einer Gedenktafel am Tatort stattfinden müsse.
MBR kritisiert Urteil und warnt vor Anschlägen
Erst die milden Urteile für NSU-Unterstützer_innen, dann der Freispruch im Wehrhahnprozess:
„Rechtsterroristische Kreise, wie die beispielsweise kürzlich aufgedeckte Organisation `Combat18´, werden sich jetzt bestärkt sehen“, kritisiert Dominik Schumacher von der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus.
„Nachdem erst vor zwei Wochen das EXIF-Netzwerk eine internationale rechtsterroristische Organisation enttarnt hat, werden militante Neonazis das Urteil nun als Ermutigung verstehen“, befürchtet Schumacher.
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