PRESSEMITTEILUNG Mobile Beratung NRW

„Zivilgesellschaftliches Engagement gegen Rechtsextremismus wertschätzen“

Die rechtsextreme Partei NPD wird nicht verboten. Der Antrag der Bundesländer auf ein Parteiverbot der NPD wurde abgelehnt. Ein erster Anlauf für ein solches Verbot war bereits im Jahr 2003 gescheitert, dieses Mal aber aus anderen Gründen. In der Begründung des Bundesverfassungsgerichts heute Morgen wurde der NPD zwar eine verfassungsfeindliche Haltung attestiert. So heißt es „Das politische Konzept der NPD ist auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtet.“ Des Weiteren wird der NPD eine „Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus“ zugeschrieben. Ein Parteiverbot wurde aber mit der Begründung, dass die NPD momentan nicht in der politischen Lage sei ihre verfassungswidrigen Ziele umzusetzen, abgelehnt.


Mit Blick auf die gesamte Bundesrepublik mag es zutreffend sein, dass die NPD derzeit nur noch wenig politischen Einfluss in Parlamenten ausüben könne. Zu gering sind dazu ihre derzeitigen Wahlerfolge. Die Herausforderungen für jene Kommunen und Kreise, in denen die NPD in Räten und kommunalen Gremien vertreten ist, finden in dieser Sichtweise nur wenig Beachtung. Ebenso gilt es, die Strukturen der NPD im Blick zu behalten, welche nach wie vor in einigen Regionen eine wichtige Rolle für die rechtsextremen Szenen bilden. Mehr denn je gilt es jetzt, sich  mit Personal, Inhalten und Strategien der ältesten extrem rechten Partei in der Bundesrepublik auseinander zu setzen und solidarisch mit denen zu sein, die von ihren Aktivitäten betroffen sind. Daher muss eine gesellschaftliche und politische  Auseinandersetzung mit den Inhalten der Partei NPD wieder in den Vordergrund rücken, nachdem jahrelang das Verbotsverfahren im Mittelpunkt stand.


Hierzu Heiko Klare, Mitarbeiter der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus in NRW: „Im Hinblick auf eine notwendige gesamtgesellschaftliche Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus und Rassismus sind Parteiverbote ohnehin nur ein bedingt geeignetes Mittel. Vielmehr kommt es darauf an, zivilgesellschaftliches Engagement für eine demokratische Kultur vor Ort wertzuschätzen und zu fördern.“

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