Prozess gegen rechtsterroristische „Gruppe S“: Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus NRW plant Prozessbeobachtung

NRW, 06.04.2021 – Die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus führt eine durchgängige Beobachtung und Begleitung des Prozesses gegen die rechtsterroristische Gruppe S durch. Dieser beginnt am 13. April am Oberlandesgericht Stuttgart und ist für vorerst 31 Prozesstage angesetzt. Zu den einzelnen Prozesstagen veröffentlicht die Mobile Beratung NRW Prozessberichte auf der Website des Projekts, prozessbeobachtung.org.

Die Anklage richtet sich gegen zwölf Männer, die der rechtsterroristischen „Gruppe S“ nahe gestanden oder diese mit gegründet haben sollen. Gemeinsam sollen sie unter anderem Anschläge geplant haben und wollten „bürgerkriegsähnliche Zustände" hervorrufen. Um eine umfassende Prozessbegleitung umsetzen zu können, hat sich die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus NRW mit Teams der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus aus verschiedenen Bundesländern zusammengeschlossen und steht auch im Austausch mit zivilgesellschaftlichen Gruppen, die zu dem Thema arbeiten. Auf der Website des Projekts, prozessbeobachtung.org, die kurz vor Prozessbeginn veröffentlicht wird, werden die Prozessberichte abrufbar sein.

 

Janine Tappe, Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus NRW: „Uns ist es wichtig, den Prozess gegen die Gruppe S. der Öffentlichkeit durch unsere Berichte zugänglich zu machen. Davon erhoffen wir uns auch, dass die Gefahr von rechtem Terror noch einmal in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gelangt und wir auf die Gefahren, die von extrem rechter Ideologie ausgehen, aufmerksam machen können.“

 

Auch, aber nicht nur aufgrund der Verortung von vier mutmaßlichen Mitgliedern und Unterstützern der Gruppe S in NRW, ist der Prozess für die Mobile Beratung NRW relevant. Als rechtsterroristische Gruppierung die sich aus dem gesamten Bundesgebiet rekrutierte, ist die Gruppe S. von bundesweiter Bedeutung. Besonders deutlich wird durch die Gruppe S noch einmal das Gefahren- und Radikalisierungspotential von extrem rechten Chatgruppen, sowie die gute Vernetzung der Szene und nicht zuletzt ihr Gefahrenpotential, wie auch jenes von sogenannten Bürgerwehren.

 

Die zwölf Angeklagten waren zusammen mit weiteren Personen in der rechtsterroristischen Gruppierung, die nach ihrem mutmaßlichen Anführer „Gruppe S.“ benannt wurde, aktiv. Die Gruppe, die sich hauptsächlich über Chatgruppen austauschte, wurde 2019 bei einem Treffen in Baden-Württemberg gegründet, danach fanden zwei weitere Treffen statt, eines davon in Minden (NRW). Die Gruppe S. plante Anschläge auf Muslim:innen, Moscheen und politische Gegner:innen und wollte damit „bürgerkriegsähnliche Zustände“ hervorrufen. Zwei Angeklagte sollen Rädelsführer der „Gruppe S.“ gewesen sein, die anderen Angeklagten Mitglieder oder Unterstützer der Gruppe. Des Weiteren stehen sieben der Angeklagten auch wegen Verstößen gegen das Waffengesetz vor Gericht.

 

Die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus NRW berät sowohl Einzelpersonen als auch Organisationen zu den Themen Rechtsextremismus und Rassismus. Sie wird finanziert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, sowie des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW.

 

Pressekontakt

  • Janine Tappe
  • E-Mail: tappe@mbr-owl.de
  • Telefon: 01 70 / 2 76 52 48

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