Als Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus in NRW, die Opferberatungsstellen (BackUp und OBR) und Ausstiegsberatung NinA NRW sehen wir den im Gesetzesentwurf der Landesregierung vorgeschlagenen Neuregelungen mit Sorge entgegen. Die in Artikel 8 des Grundgesetzes verankerte Versammlungsfreiheit garantiert Zivilgesellschaft das Recht, ihre Anliegen und ihren politischen Willen öffentlich zu artikulieren. Die geplanten Neuregelungen drohen die Wahrnehmung eines der zentralen Grundrechte in einer Demokratie zu erschweren und zu kriminalisieren. Nicht zuletzt gefährden sie potenziell die Menschen, die sich aktiv gegen rechte Ideologien und Strukturen stellen. Die Intention des Gesetzes, als ein Instrument gegen rechte Mobilisierungen zu dienen, wird damit konterkariert. Vielmehr führt es zu einer Aushöhlung der Versammlungsfreiheit und damit zu einer massiven Einschränkung zivilgesellschaftlichen Engagements.
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