Hier finden sich Pressemitteilungen und Positionspapiere der MBR NRW sowie eine Auswahl an Mitteilungen des Bundesverbandes Mobile Beratung.

 

Pressemitteilung: Stellungnahme der Mobilen Beratung NRW zur aktuellen Diskussion um Rechtsextremismus und Rassismus in den Sicherheitsbehörden

Die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus NRW (MBR NRW) beobachtet angesichts der weiterhin steigenden Fälle von Rassismus und Rechtsextremismus innerhalb der Sicherheitsbehörden einen zunehmenden Vertrauensverlust in weiten Teilen der Zivilgesellschaft. Die in den letzten Monaten bekannt gewordenen Vorfälle erscheinen umso besorgniserregender vor dem Hintergrund einer massiven Welle extrem rechten Terrors und der zunehmenden Entgrenzung rechter Gewalt in Deutschland. Im November diesen Jahres jährt sich die Selbstenttarnung des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) zum zehnten Mal.

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Pressemitteilung: Revisionsverfahren im Wehrhahnprozess gescheitert. Einziger Tatverdächtiger damit endgültig freigesprochen. Prozessbeobachtung kommentiert das Ergebnis.

Im Jahr 2000 wurden bei einem rassistisch motivierten Sprengstoffanschlag in Düsseldorf-Wehrhahn zehn Menschen zum Teil schwer verletzt. Über Jahre konnte, nicht zuletzt aufgrund schwerer Ermittlungspannen, kein*e Täter*in ermittelt werden.

 

Als Anfang 2017 die Festnahme eines mutmaßlichen Täters vermeldet wurde, begann die Mobile Beratung im RB Düsseldorf eine umfangreiche Prozessbeobachtung am Landgericht Düsseldorf.

 

Nachdem der Angeklagte im Oktober 2018 nach 34 Prozesstagen vom Vorwurf des versuchten Mordes in zwölf Fällen freigesprochen worden war, wurde Ende letzten Jahres ein Revisionsverfahren eröffnet, zu dem heute, den 14. Januar 2021, das Urteil gesprochen wurde. Da der Bundesgerichtshof keine Rechtsfehler erkennen konnte, bestätigte er den Freispruch.

 

Die Mobile Beratung, aber auch Betroffene und deren Unterstützer*innen sehen sich damit vor den Kopf gestoßen. Der Prozessbeobachter der Mobilen Beratung, Dominik Schumacher, kommentiert dies entsprechend: „Damit stehen Überlebende und Beobachter*innen vor einem Scherbenhaufen der Aufklärung“. Die Mobile Beratung unterstützt ausdrücklich die zivilgesellschaftliche Forderung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses.

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PRESSEMITTEILUNG der Mobilen Beratung NRW

Zahl der Demonstrationen und Kundgebungen der extremen Rechte in NRW weiter angestiegen.

Die Mobile Beratung NRW beobachtet straßenpolitische Aktivitäten „extrem rechter Mischszenen“ mit Sorge.

 

Auch im Jahr 2018 hat die Mobile Beratung NRW wieder ein eigenes Monitoring rechter und rassistischer Vorfälle durchgeführt. Ein besonderes Augenmerk wurde zudem auf straßenpolitische Aktivitäten extrem rechter (Misch-)Szenen in NRW gelegt. So konnten für das Jahr 2018 im Schnitt fast jeden dritten Tag Kundgebungen oder Demonstrationen von extrem rechten Akteur_innen, sowie diffusen Mischszenen von sogenannten „Wutbürger_innen" und PEGIDA ähnlichen Zusammenschlüssen - teils im Schulterschluss mit bekannten Neonazi-Kadern - beobachtet werden.

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Pressemitteilung der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus im Regierungsbezirk Düsseldorf und der Opferberatung Rheinland

Angeklagter im Wehrhahnprozess freigesprochen – Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus und Opferberatung äußern sich in gemeinsamer Pressemitteilung

 

Verhandelt wurde der Rohrbomben-Anschlag von vor fast exakt 18 Jahren gegen eine Gruppe von 12 Sprachschülerinnen und -schülern. Diese waren mehrheitlich jüdische Kontingentflüchtlinge aus ehemaligen Sowjetstaaten.

Die Opferberatung Rheinland (OBR) berät und unterstützt Betroffene des Anschlags.

Die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus (MBR) hat die Verhandlung vom ersten bis zum letzten Moment verfolgt und darüber kontinuierlich online berichtet. Die MBR ist eine von Bund und Land geförderte Beratungsstelle, welche sowohl Einzelpersonen als auch Organisationen im Themenfeld Rechtsextremismus unterstützt.

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PRESSEMITTEILUNG: Beobachtung des Wehrhahn-Prozesses durch Beratungsstrukturen gegen Rechtsextremismus

Am 25. Januar 2018 wird vor dem Landgericht Düsseldorf der Strafprozess gegen einen Mann eröffnet, der im Jahr 2000 in Düsseldorf einen Bombenanschlag verübt haben soll. Er streitet die Tat ab. Der mit insgesamt 37 Verhandlungstagen anberaumte Indizienprozess soll den damals der Neonazi-Szene angehörigen Ralf S. der Tat überführen. Damals wurden zehn Menschen, die meisten jüdische Migrantinnen und Migranten aus der ehemaligen Sowjetunion, z.T. lebensgefährlich verletzt. Eine schwangere Frau verlor ihr ungeborenes Kind.

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