Prozessbegleitung durch die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus

Die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus begleitet den Prozess gegen die rechtsterroristische „Gruppe S“, der am 13. April 2021 am Oberlandesgericht Stuttgart beginnt und für vorerst 31 Prozesstage angesetzt ist. Angeklagt sind zwölf Männer, die als „Gruppe S“ unter anderem Anschläge auf Muslim:innen und politische Gegner:innen geplant haben sollen und damit „bürgerkriegsähnliche Zustände“ hervorrufen wollten.
Auf dieser Seite werden Berichte zu den Prozesstagen veröffentlicht. Damit soll der Prozess gegen die „Gruppe S“ der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und auf die Gefährlichkeit von rechtsterroristischen Strukturen und Netzwerken hingewiesen werden.

 

Berichte unter:

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Kontakt:

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Beiträge

Prozesstag 9: Stachelte Paul-Ludwig U. die „Gruppe S“ an?

Am Mittwoch, 9. Juni 2021, wurden im Prozess gegen die rechtsterroristische „Gruppe S“ erneut Videosequenzen aus der Vernehmung von Paul-Ludwig U. vom 16. und 17. April 2020 gezeigt. Er berichtete u.a., er sei auf dem Weg zu einer Demonstration mit einer CO2-Waffe erwischt worden. Thema der Vernehmung war auch die Gießener Gruppe ESLR um Johnny L., die ebenso sich laut U. in Berlin mit der „Gruppe S“ vernetzt haben soll. Der Angeklagte Thomas N. brach an diesem neunten Prozesstag sein Schweigen und warf U. in Rage vor, diese habe die Anschläge erst ins Gespräch gebracht, für deren Planung die Gruppe nun vor Gericht sitze. Im Verhör konnte U. nicht erklären, warum Ralf N. ihn, einen Mitgliedsanwärter, als sein Sprachrohr und das der „Bruderschaft Deutschland“ nach Minden geschickt haben soll. U. berichtete zudem, drei oder vier KSK-Soldaten seien in den Chats der Gruppe gewesen. Und er entlastete erneut Ulf R., der in Minden völlig überfordert und nur zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen sei. Dafür belastete er Thorsten W. erneut schwer, der in seiner Aussage vor Gericht alles abgestritten hatte. Am Ende des Tages schilderte U., warum er aus der „Gruppe S“ geflogen sei: Man habe ihn als Verräter verdächtigt und unter dem Vorwand, er habe Thomas N.s Lebensgefährtin bestohlen, aus den Chats entfernt.

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„Gruppe S“-Prozesstag 8: Die nebulösen Aussagen des Paul-Ludwig U.

Am Dienstag, den 8. Juni 2021, wurden im „Gruppe S“-Verfahren erneut eine Videoaufzeichnung einer weiteren polizeilichen Vernehmung von Paul-Ludwig U. abgespielt. Darin tat dieser sich schwer, die zuvor beschriebene Anschlagsplanung, die ihm zufolge schon vor dem Treffen in Minden stattgefunden haben soll, an konkreten Beispielen zu belegen. Auch bei Antworten auf die Frage, ob wirklich alle der Angeklagten schon vor Minden wussten, dass es um Anschläge gehe, blieb er nebulös oder gab widersprüchliche Antworten. Ein Verteidiger berichtete, U. habe schon einmal eine Falschaussage gemacht, die seinen Aussagen über die „Gruppe S“ geähnelt haben soll. Auch hier habe er einer rechten Onlinegruppe nachgesagt, Gewalttaten zu planen, dabei sei er selbst der eigentliche und einzige Aggressor gewesen. U. erwähnt im Verhör, die „Bruderschaft Deutschland“ habe Kontakt zu einem Polizisten in Gießen, der für sie Daten aus Polizeicomputern abrufe und einmal sogar eine Straftat vertuscht habe. Marion G. soll laut U. ursprünglich ein Führungstrio mit Werner S. und Tony E. gebildet haben, sei dann als Frau allerdings ausgeschlossen worden. Unklar bleibt, was der „Tag X“ für die „Gruppe S“ bedeutete: War er im Sinne der Prepper ein schicksalhafter Tag, an dem man sein Überleben sichern müsse, oder doch der Tag, an dem die Gruppe „das System“ mit Anschlägen stürzen wollte?

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„Gruppe S“-Prozesstag 7:  Terroristische Vereinigung oder Trümmertruppe? Oder beides?

Am siebten Prozesstag, dem 18. Mai 2021, wurden die Inhalte weiterer abgehörter Telefonate in die Beweisaufnahme eingeführt und angehört. Geprägt waren diese von einer massiven Unzufriedenheit von Werner S., aber auch von Tony E., Thomas N. und Michael B., über das ihres Erachtens deutlich zu geringe Engagement und eine ebenso deutlich zu geringe Verlässlichkeit vieler ihrer „Kameraden“. Zudem wurden über mehrere Stunden Video-Auszüge aus der polizeilichen Vernehmung von Paul-Ludwig U. vom 9. Februar 2020 eingeführt, in der U. schwerpunktmäßig über den Ablauf des Mindener Treffens der „Gruppe S“ vom Vortag berichtete. Auf diesem Treffen wurden nach Auffassung der Anklage entscheidende organisatorische Schritte zur Umsetzung von Anschlägen auf Moscheen geplant. U.s Erzählung widerspricht der von Stefan K.: Laut U. bot Steffen B. an, für die Gruppe aus Tschechien Waffen zu besorgen. K., der mit Steffen B. befreundet ist, erzählte davon nichts.

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„Gruppe S“-Prozesstage 5 und 6: Der reumütige Stefan K. und Werner S. Hass gegen die eigene Gruppe

Am fünften Prozesstag, dem 11. April, sagte Stefan K. aus. Anders als Thorsten W. versuchte Stefan K. sich als jemanden darzustellen, der ehrlich kritisch auf seine Aktivitäten in der extrem rechten Szene in Sachsen-Anhalt zurückzublicken. Gegen Ende seiner Aussage beschrieb er auch das Treffen der „Gruppe S“ in Minden im Februar 2020. Die Verteidiger*innen versuchten erneut, den Kronzeugen U. zu delegitimieren. Am sechsten Prozesstag, dem 12. April, wurden abgehörte Telefonate zwischen Anführer Werner S. und einigen seiner Vertrauten aus der „Gruppe S“ abgespielt, in denen er seine Pläne näher erklärt und über einige Mitglieder der Gruppe in scharfem Ton herzieht. Die Aufnahmen ließen erkennen, wie S. gezielt in rechten Kreisen und Gruppen Männer rekrutierte. Außerdem wurde klar, dass eine rechte Demonstration am 3. Oktober 2019 in Berlin als Kennlerntreffen und politische Bewährungsprobe fungierte.

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Prozesstage 3 und 4: Thorsten W. will von nichts gewusst haben

Am dritten Prozesstag gegen die „Gruppe S“ gelang der Einstieg in die Befragung des ersten Angeklagten, Thorsten W. Der Verwaltungsbeamte im Polizeipräsidium Hamm, der als Unterstützer der Gruppe angeklagt ist, will nichts von den Terrorplänen gewusst haben, er sei als unpolitischer Mittelalter-Fan zum Treffen am 8. Februar 2020 in Minden gestoßen. Am vierten Prozesstag konfrontierte der Richter W. mit Massen an NS-Devotionalien und rassistischer und antisemitischer Propaganda, die man bei der Razzia in seiner Wohnung und auf seinem Handy gefunden hatte. W. versuchte, die Funde teilweise mit der Mitgliedschaft seines Onkels in der Waffen-SS zu erklären, kam aber zusehends ins Schwimmen. Schließlich brach seine Verteidigung die Vernehmung ab.

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