Prozessbegleitung durch die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus

Die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus begleitet den Prozess gegen die rechtsterroristische „Gruppe S“, der am 13. April 2021 am Oberlandesgericht Stuttgart beginnt und für vorerst 31 Prozesstage angesetzt ist. Angeklagt sind zwölf Männer, die als „Gruppe S“ unter anderem Anschläge auf Muslim:innen und politische Gegner:innen geplant haben sollen und damit „bürgerkriegsähnliche Zustände“ hervorrufen wollten.
Auf dieser Seite werden Berichte zu den Prozesstagen veröffentlicht. Damit soll der Prozess gegen die „Gruppe S“ der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und auf die Gefährlichkeit von rechtsterroristischen Strukturen und Netzwerken hingewiesen werden.

 

Berichte unter:

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Beginn des Gerichtsprozesses gegen die rechtsterroristische „Gruppe S“

Am 13. April 2021 begann der „Gruppe S“-Prozess im Staatsschutzverfahren gegen elf mutmaßliche Mitglieder und einen mutmaßlichen Unterstützer einer rechtsterroristischen Vereinigung vor dem 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts in Stuttgart-Stammheim. Die Anklage: Die Gruppe habe geplant, Anschlägen auf Moscheen zu begehen und eine nationalsozialistische Gesellschaft zu installieren. Die Mitglieder sollen Waffen gesammelt haben und bereit gewesen sein, für ihr Ziel zu sterben. Auch auf Verbindungen zu anderen extrem rechten Bruderschaften und Bürgerwehren wurde hingewiesen. Neben der Verlesung der Anklage ging es an diesem ersten Prozesstag vor allem um Formalitäten.

Beginn um 10:34 Uhr

 

Prozessbeginn unter Pandemiebedingungen

 

Zu Beginn äußert sich der Vorsitzende Richter (VR) Herbert Anderer vor dem Hintergrund der Pandemie zu den außerordentlichen Bedingungen, unter denen der Prozess stattfinden müsse und die die inhaftierten Angeklagten zu ertragen hätten. Er erläutert das Maßnahmenkonzept zur Minimierung des Infektionsrisikos und bedankt sich bei allen, die hieran mitgewirkt haben, insbesondere bei Prof. Dr. med. Stefan Ehehalt, Amtsleiter des Gesundheitsamts Stuttgart, bei dem er „Ihre und meine Gesundheit in allerbesten Händen“ wisse.

 

27 Verteidiger*innen

 

Erläuterung der Prozessbeobachtung: Elf der zwölf Angeklagten sitzen – mit Abstand zueinander und unter Bewachung – im Block hinter einer großen Scheibe im äußersten linken Bereich des Raums zusammen und können mit ihren Verteidiger*innen über eine Intercom-Anlage kommunizieren. Der zwölfte (und einzige Nichtinhaftierte) – Paul-Ludwig U. – sitzt aus Sicherheitsgründen (er gilt den anderen als „Verräter“) – bei seinen beiden Verteidigern. Die meisten der 27 Verteidiger*innen sitzen in ihren „Teams“ zu zweit nebeneinander. In einzelnen Fällen haben Angeklagte aber auch drei Verteidiger*innen. Die dritte Person sitzt in diesen Fällen abseits ihrer zwei Kolleg*innen. Innerhalb ihrer Teams dürfen die Verteidiger*innen die Plätze tauschen, aber nicht während eines Prozesstages.

Der VR ruft nun die Strafsache auf, zählt alle Angeklagten auf, stellt die Wahrung der Öffentlichkeit sowie die Anwesenheit fest. Von den 27 eingesetzten Verteidiger*innen ist nur RA Jochen Lober nicht erschienen.

 

Die zwölf Angeklagten

 

Zur Übersicht hier eine Übersicht der Angeklagten und Verteidiger*innen in alphabetischer Reihenfolge der Nachnamen der Angeklagten:

 

  • Michael B. (48) aus Kirchheim unter Teck (Kreis Esslingen, Baden-Württemberg), JVA Stuttgart, Unternehmer Werkzeugbau, Verteidigung: Markus Berthold, Dubravko Mandic und Jochen Lober.
  • Steffen B. (36) aus Nienburg an der Saale (Salzlandkreis, Sachsen-Anhalt), JVA Karlsruhe, Trockenbauer, Verteidigung: Michael Ried, Tobias Reulecke und Michael Flintrop.
  • Tony E. (40) aus Wriedel (Kreis Uelzen, Niedersachsen), JVA Stuttgart, Krankenpfleger und Securitydienst-Mitarbeiter, Verteidigung: Jörg Becker und Heiko Hofstätter.
  • Frank H. (61) aus München (Bayern), JVA Ulm, Installateur, Verteidigung: Hannes Linke und Günther Herzogenrath-Amelung.
  • Stefan K. (32) aus Coswig (Anhalt) (Kreis Wittenberg, Sachsen-Anhalt), JVA Stuttgart, Saisonarbeiter in Steinmetzbetrieb, Verteidigung: Jürgen Just und Ashraf Abouzeid.
  • Markus K. (35) aus Minden (Kreis Minden-Lübbecke, NRW), JVA Heilbronn, Lagerist, Verteidigung: Miriam Weis und Sylvia Schwaben.
  • Thomas N. (57) aus Minden (Kreis Minden-Lübbecke, NRW), JVA Rottenburg, Fliesenleger, Verteidigung: Daniel Sprafke und Harald Stehr.
  • Werner S. (55) aus Mickhausen (Kreis Augsburg, Bayern), JVA Schwäbisch Hall, berufslos, Verteidigung: Werner Siebers und Annika Klein.
  • Paul-Ludwig U. (49) aus Mosbach (Neckar-Odenwald-Kreis, Baden-Württemberg), keine Angabe zum Wohnort („übers LKA“), arbeitslos, Verteidigung: Markus Haupt und Bernhard Scholz.
  • Marcel W. (38) aus Pfaffenhofen an der Ilm (Kreis Pfaffenhofen an der Ilm, Bayern), JVA Stuttgart, berufs- und arbeitslos, Verteidigung: Frank Miksch und André Picker.
  • Wolfgang W. (61) aus Koblenz (Rheinland-Pfalz), JVA Stuttgart, Fahrradmonteur, Verteidigung: Philipp Grassl und Kerstin Rueber-Unkelbach.
  • Thorsten W. (51) aus Hamm (NRW), JVA Stuttgart, Regierungsamtsinspektor am Polizeipräsidium Hamm, Verteidigung: Séan Hörtling und Alexander Kist.

 

Der Strafsenat

 

Der VR stellt nun den 5. Strafsenat des OLG Stuttgart vor, der mit ihm aus fünf Richter*innen besteht. Stellvertretender Vorsitzender ist der Richter am OLG Mangold. Beisitzer*innen sind die Richterin am OLG Geist, die Richterin am OLG Bourgun und der Richter am OLG Kemmner. Ebenfalls am Prozess teilnehmen werden zwei Ergänzungsrichter*innen, die abseits sitzen: Richter am OLG Stengel und Richterin am OLG Haber. Zudem stellt der VR die Anklage-Vertreterinnen des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof vor: Oberstaatsanwältin Bellay und ihre beiden Kolleginnen Maslow und Gößl.

 

Im Folgenden fragt der VR die Personalien der Angeklagten ab und ergänzt und korrigiert seine vorliegenden Unterlagen.

 

RA Scholz weist darauf hin, dass sein Mandant, Paul-Ludwig U., schwere Husten- und Atemprobleme habe und deshalb in der Mittagspause ärztliche Versorgung benötige, was vom VR zugesagt wird: „Es sind Ärzte da.“

 

Die Anklage

 

Nun hat Oberstaatsanwältin Bellay das Wort. Sie verliest die Anklage und klagt alle Angeklagten außer Steffen B., Stefan K, Markus K. und Stefan K. und Thorsten W. an, spätestens am 28. September 2019 eine terroristische Vereinigung unter Werner S. als Rädelsführer gegründet zu haben, deren Ziel die Begehung von schweren Straftaten (Mord und Totschlag) gewesen sei. Alle Angeklagten außer Thorsten W. werden wegen Mitgliedschaft in dieser Vereinigung mit den Rädelsführern Werner S. und Tony E. angeklagt; Thorsten W. wegen deren Unterstützung.

 

Zudem klagt sie Steffen B., Michael B., Frank H., Thomas N., Stefan K., Werner S. und Marcel W. an, tateinheitlich diverse Verstöße gegen das Waffengesetz begangen zu haben. Im Einzelnen: Steffen B.: Besitz Einzelladerwaffe und Munition sowie Elektroimpulsgerät. Michael B.: Besitz Einzelladerwaffe und Feuerwaffe. Frank H. und Thomas N.: Verstoß waffenrechtliche Anordnung. Stefan K.: Besitz unerlaubter Munition und Armbandmesser. Werner S.: Besitz halbautomatische Kurzwaffe zum Verschießen von Patronenmunition, Munition und Stahlrute. Wolfgang W.: Besitz Armbandmesser, Elektroimpulsgerät und Faustmesser.

 

Führungsduo Werner S. und Tony E.

 

Die wegen Mitgliedschaft angeklagten elf Personen hätten, so Oberstaatsanwältin Bellay, geführt von Werner S. und Tony E. die terroristische Vereinigung „Gruppe S“ gebildet, die darauf ausgelegt gewesen sei, ihre nationalsozialistische Gesinnung gewaltsam durchzusetzen, um ein entsprechendes Staats- und Gesellschaftssystem zu installieren. Geplant gewesen seien Anschläge auf Muslime in kleineren Ortschaften, in Moscheen Anwesende sollten getötet oder schwer verletzt werden. Hierfür seien bereits konkrete Vorbereitungen getroffen worden. Auf die Entstehung und ideologische Ausrichtung und Zielsetzung hätte Werner S. maßgeblichen Einfluss gehabt. Er sei der Kopf der Gruppe gewesen, habe diese über eine Chatgruppe ins Leben gerufen und sie gemeinsam mit Tony E. geführt. Zusammen hätten diese beiden das Gründungstreffen in Baden-Württemberg und zwei folgende Besprechungen organisiert.

 

Werner S. habe die ideologische Einstellung und Bereitschaft zum Töten potenzieller Mitglieder geprüft, Aufgaben verteilt, sich um Waffen bemüht sowie Anschlagsziele und mögliche Vorgehensweisen vorgegeben. Die anderen Angeklagten hätten ihn als jemanden angesehen, an dem kein Weg vorbeiführen würde. E. sei die rechte Hand von Werner S. gewesen und habe sich neben

Werner S. als führend angesehen. Er habe verschiedene Aufgaben übernommen, unter anderem die Organisation der Gruppentreffen. Er habe mehrfach mitgeteilt, dazu bereit zu sein, zur Umsetzung der Ziele sein Leben opfern.

 

Verbindungen zu rechten Bruderschaften

 

Auch Thomas N. habe Werner S. Treue bis in den Tod versprochen. N. habe zudem sein Wohnhaus für ein Gruppentreffen zur Verfügung gestellt und außerdem weitere Mitglieder angeworben. Frank H. und Marcel W. seien für die Vereinigung ebenfalls von entscheidender Bedeutung gewesen. Beide hätten als „Präsident“ und „Sergeant at Arms“ Führungsfunktionen bei „Wodans Erben Germanien“ (W.E.G.) Bayern innegehabt. Werner S. habe sich von ihnen auch Mobilisierungskraft versprochen. Frank H. sei mit einem Waffenhändler in Tschechien bekannt und habe dort Kurzwaffen erwerben wollen.

 

Weitere Vernetzungsmöglichkeiten habe sich Werner S. auch von Steffen B. und Stefan K. erhofft. Beide seien bei der „Vikings Security Germania“ in Sachsen-Anhalt aktiv gewesen, K. als „Vizepräsident“ Sachsen-Anhalt und B. als „Sergeant at Arms“. Aufgrund ihrer guten Kontakte in das Waffenhandel-Milieu habe sich Werner S. von ihnen die Beschaffung von Handgranaten und Langwaffen erhofft.

 

Aufgabenverteilung und Rollen innerhalb der Gruppe

 

Michael B. sei S. bereits seit August 2017 treu ergeben und von Nutzen gewesen, um Schusswaffen zu bearbeiten und modifizieren. Er sei für S. der Vertreter der Vereinigung in Baden-Württemberg gewesen. S. habe ihn als jemanden geschätzt, der zu allem bereit sei und der seinen Hass geteilt habe.

 

Auch in Wolfgang W. habe S. einen Soldaten erkannt, der geistig vorbereitet sei. W. habe seiner Lebensgefährtin mitgeteilt, dass er im Kampf sterben werde. Zudem habe er zugesagt, für die Gruppe schusssichere Westen zu besorgen.

 

Der eng mit Thomas N. und Tony E. verbundene Markus K. habe es zusammen mit N. übernommen, Personen auf Gruppentauglichkeit zu überprüfen. Paul-Ludwig U. hingegen habe eine untergeordnete Rolle in der Gruppe als Fußsoldat und Prellbock gespielt. Dennoch sei er als Kontaktmann zu Ralf N., einem der Führer der „Bruderschaft Deutschland“, von Bedeutung gewesen.

 

Jagd auf Muslime, Juden und politisch Andersdenkende

 

Die Angeklagten hätten sich teilweise aus bürgerwehrähnlichen Gruppierungen wie „Soldiers of Odin“, der „Bruderschaft Deutschland“, „Vikings Security Germania“ und „Freikorps Heimatschutz Division 2016 – Das Original“ schon länger gekannt und seien regional und überregional gut vernetzt gewesen. Sie hätten sich im Austausch in Chatgruppen und durch Demoteilnahmen zunehmend radikalisiert. Die Angeklagten hätten eine teilweise offen zur Schau gestellte ausländerfeindliche und nationalsozialistische Einstellung. Feindbilder seien Muslime, Juden und politisch Andersdenkende, die man jagen müsse.

 

Bei S. hätte sich seit 2014 die Überzeugung verfestigt, dass etwas gegen die „Überfremdung“ Deutschlands getan werden müsste. Spätestens ab 2019 sei er dann im Internet auf die Suche nach gewaltbereiten Gleichgesinnten gegangen, mit der Absicht, ihm als geeignet erscheinende Personen näher kennenzulernen und in seine Anschlagspläne einzubinden. Hierfür habe er auch Anstrengungen unternommen, engeren Kontakt zu Führungspersonen extrem rechter Gruppierungen zu bekommen, um mehr Mobilisierungskraft zu entwickeln. Um geeignete gewaltbereite „Kämpfer“ zu finden, sei er 2019 in die Telegram-Gruppe „Gruppenaufbau“ eingetreten, in der auch Steffen B., Stefan K., Markus K., Michael B., Tony E., Frank H. und Wolfgang W. gewesen seien. Hier habe er für ein persönliches Kennenlernen geworben. Ende Juli 2019 habe er dann bei einem Zusammenkommen des „Freikorps Heimatschutz Division 2016 – Das Original“ in Thüringen Tony E., Thomas N. und Wolfgang W. näher kennengelernt.

 

Das Gründungstreffen im September 2019

 

S. habe zeitnah nach dem Treffen die Telegram-Gruppe „Heimat“ gegründet, in die im August dann auch Steffen B., Stefan K., Markus K., Michael B., Tony E., Frank H. und Wolfgang W. eingetreten seien. Am 28. September 2019 habe dann das maßgeblich von S. organisierte Gründungstreffen der „Gruppe S“ an der „Hummelgautsche“ in Alfdorf (Rems-Murr-Kreis, Baden-Württemberg) stattgefunden, zu dem S. eingeladen hatte – bei von ihm bezahlter Verpflegung. Von den Angeklagten hätten Werner S., Tony E., Michael B., Frank H., Thomas N., Marcel W., Wolfgang W. und Paul-Ludwig U. teilgenommen. Steffen B. und Stefan K. seien zwar auch eingeladen gewesen, hätten aber kurzfristig abgesagt.

 

Werner S. habe auf dem Treffen eine Vorstellungsrunde initiiert und ebenso wie Tony E. mit den Anwesenden Einzelgespräche geführt. Über die diskutierte inhaltliche Ausrichtung der Gruppe sei man sich einig gewesen; Ziele waren das Provozieren eines Bürgerkriegs, ein Systemwandel und das gewaltsame Vorgehen gegen Andersdenkende wie die Grünen-Politiker Anton Hofreiter und Robert Habeck. Einigen Anwesenden seien Aufträge erteilt worden. Frank H. habe zum Beispiel Schusswaffen in Tschechien erwerben sollen. Wolfgang W. habe auf dem Treffen eine Schutzweste präsentiert, Werner S. mit einer Schusswaffe Schussübungen getätigt.

 

Fünf neue Mitglieder

 

Nach dem Treffen habe die Gruppe unter Leitung von Werner S. und Tony E. weiterhin im Chat „Heimat“ kommuniziert – aus Sicherheitsgründen unter Vermeidung möglicherweise verdächtiger einschlägiger Parolen, Begriffe und Bilder sowie unter Nutzung von Codewörtern. Am 3. Oktober 2019 hätten dann Werner S., Tony E., Frank H., Steffen B., Stefan K., Thomas N., und Markus K. in Berlin an der extrem rechtsnationalen Demonstration „Tag der Nation“ teilgenommen.

 

An diesem Tag hätten sich auch Steffen B. und Stefan K. der „Gruppe S“ angeschlossen. Bei Steffen B. habe Werner S. an diesem Tag auch drei funktionsfähige „Slam Guns“ bestellt. Ob eine Übergabe an S. erfolgte, habe jedoch nicht ermittelt werden können. Später seien auch Paul-Ludwig U. und Thorsten W. der Chatgruppe „Heimat“ beigetreten. Marcel W. sei bereits kurz nach Alfdorf-Treffen Mitglied geworden.

 

Bereit zu töten, bereit zu sterben

 

Für den 14. und 15. Dezember 2019 sei dann bei Tony E. ein weiteres Treffen geplant gewesen, das dann aber wieder abgesagt worden sei, weil schlechtes Wetter die Anreise von Werner S. verunmöglicht hätte. Im Vorfeld habe Werner S. Tony E. mitgeteilt, dass es auf diesem Treffen „ums Eingemachte“ gehen werde. Es dürften nur Personen teilnehmen, die persönlich bekannt seien. E. habe S. am 3. November 2019 telefonisch seine Bereitschaft versichert, sein Leben aufs Spiel zu setzen. Die Bürgerwehr-Zeiten seien vorüber. S. habe davon gesprochen, dass die Planung „hochgradig professionell“ sein müsse. Schon im Oktober 2019 habe Thomas N. Werner S. gegenüber seine Bereitschaft zu töten bekundet. Das Treffen sei auf den 20. Januar 2020 in Minden verschoben worden. S. habe aber auch diesen Termin abgesagt und ein neues auf den 7./8. Februar 2020 datiert. Im Januar 2020 habe Thomas N. dann Markus K. in die Chatgruppe „Heimat“ aufgenommen und sich zudem darum bemüht, weitere neue Mitglieder anzuwerben.

 

Am 17. Januar 2020 habe S. die neue Chatgruppe „8.2.2020“ gegründet. Teilnehmer seien neben S. und Tony E. noch Paul-Ludwig U., Marcel W., Frank H., Thomas N., Steffen B., Wolfgang W. und der rechtsextrem gesinnte Zeuge Sören B. gewesen.

 

Im Folgenden zitiert die Oberstaatsanwältin aus einer langen Message von W. in dieser Chatgruppe, in der dieser [interpretiert von der Protokollführung] die Bedeutung („das Wesentliche“) des anstehenden Treffens („bei Brot und Wein wird Krieg besprochen“) und die Notwendigkeit zum baldigen Handeln („Sturm der Gerechtigkeit“) hervorhob, und forderte, dass jeder ob des hohen Risikos noch einmal in sich gehen möge. Wer das nicht ertrage, sei fehl am Platz.

 

Anschlagsplanung im Februar 2020

 

Am 8. Februar 2020 hätten sich die Beschuldigten [mit Ausnahme von Michael B.] dann konspirativ bei Thomas N. in Minden zusammengefunden – erstmals seien jetzt auch Thorsten W. und der zwischenzeitlich verstorbene Ulf R. dabei gewesen. Stefan K. sei von Steffen B. eingeladen worden, Markus K., Thorsten W. und Ulf R. von Tony E. und Thomas N. Werner S. habe auf dem Treffen seine Anschlagsplanungen erläutert: ein Exempel statuieren und als Dominostein wirken. Allein oder in kleinen Gruppen Moscheen mit Schusswaffen angreifen und möglichst viele Gläubige töten oder schwer verletzen, nach zu erwartenden Gegenangriffen bürgerkriegsähnliche Zustände auslösen, die wiederum bewaffnete Reaktionen der Mehrheitsbevölkerung hervorrufen würden. Und letztendlich die Staats- und Gesellschaftsordnung erschüttern und überwinden.

 

Der Vorschlag von S. sei auf Konsens gestoßen. Obwohl einige bereits über Schusswaffen verfügt hätten, sei geplant gewesen, weitere Waffen zu besorgen. Steffen B. habe hierfür eine aufzubringende Summe von 50.000 Euro ins Spiel gebracht. Bis auf den insolventen Paul-Ludwig U. hätten alle Angeklagten Beträge im vierstelligen Bereich zugesagt, sodass die Summe erreicht worden sei. Steffen B. und Stefan K. hätten hierfür über ihre Kontakte Langwaffen, Frank H. in Tschechien Kurzwaffen beschaffen sollen. Sollten B. und K. erfolglos bleiben, hätte H. auch die Langwaffen besorgen sollen. Dem Vorschlag von Steffen B., auch Handgranaten einzusetzen, sei zugestimmt worden. Wolfgang W. habe zugesagt, für alle Beteiligten schusssichere Westen zu besorgen. Der Angeklagte Thorsten W. habe sich aufgrund seiner Tätigkeit im öffentlichen Dienst an den Anschlägen nur wenn es nötig wäre beteiligen wollen. Er habe aber den Waffenkauf finanziell unterstützt.

 

Für den 21. März 2020 sei ein weiteres Treffen zur Festlegung der Anschlagsziele terminiert worden. Anschließend hätten die Anschlagspläne zeitnah umgesetzt werden sollen.

 

Weitere Waffenkäufe bis zur Festnahme

 

Noch am 8. Februar 2020 habe Steffen B. die erfolgreiche Anbahnung des Waffengeschäfts mitgeteilt. Zugleich sei aber der Verdacht einer Überwachung aufgekommen. Paul-Ludwig U. habe berichtet, auf der Hinfahrt sei ihm und Wolfgang W. ein BMW gefolgt. Daraufhin sei U. angewiesen worden, jegliche Kommunikation mit den anderen zu löschen. Zudem sei U. als Teilnehmer der Chatgruppe „Heimat“ entfernt worden. Letztendlich sei man zu dem Schluss gekommen, U. sei ein Verräter, was aber nicht dazu geführt habe, die Anschlagspläne aufzugeben. Stattdessen habe man sich vorgenommen, sich einstweilen „zurückzulehnen“, um dann einen neuen Aktionsanlauf zu nehmen.

 

Am 10. Februar 2020 habe S. die Telegram-Gruppe „Tutto Ramazotti“ gegründet, Tony E. habe sich zudem um den Erwerb weiterer Schusswaffen bemüht und Michael B. habe Werner S gegenüber erklärt, dass er im Hintergrund das Ruder übernommen hätte, damit das Schiff auf Kurs bleibe. Zu einem geplanten Gespräch mit S. hierüber sei es aber aufgrund der am 14. Februar 2020 erfolgten Festnahmen nicht mehr gekommen.

 

Festnahmen, Razzien und Waffenfunde

 

Im Rahmen der Festnahme und Durchsuchungen der Angeklagten seien, so die Oberstaatsanwältin, folgende strafbewehrte Waffen und Gegenstände aufgefunden worden, die voll funktionsfähig gewesen seien:

 

Bei Steffen B.: eine „Slam Gun“, ein Elektroimpulsgerät, Munition Kaliber 12/70 und Kaliber 22 Long Rifle.

 

Bei Michael B.: eine Signalpistole Ceska nebst Kartuschen, ein geladener Revolver Weihrauch inklusive Munition.

 

Bei Frank H.: trotz bestehenden Waffenverbots auf Dauer eine CO2-Flinte Kaliber 68.

 

Bei Stefan K.: ein Armbandmesser sowie Zentralfeuerpatronen Kaliber 12/70.

 

Bei Thomas N.: trotz Waffenverbots auf Dauer eine Armbrust, ein Schreckschussrevolver, eine CO2-Pistole, eine Federdruckpistole, eine Federdruckbüchse, eine selbstgebaute Hieb- und Stichwaffe (27 cm Klingenlänge), zwei Schwerter, ein Kampfmesser, ein Teleskopschlagstock, ein selbstgebauter Speer sowie Knallkartuschen 9 mm.

 

Bei Werner S.: eine Selbstladepistole Tokarev Kaliber 7,62 nebst Munition sowie eine Stahlrute.

 

Bei Wolfgang W.: ein Distanzelektrominpulsgerät, ein Springmesser, drei Faustmesser und ein Armbandmesser.

 

Zudem seien bei einigen Beschuldigten erhebliche Bargeldbeträge sichergestellt worden, die für die Beschaffung von Schusswaffen, Munition und Handgranaten bestimmt gewesen seien. Bei Steffen B. 1.500 Euro, bei Tony E. 1.050 Euro, bei Frank H. 4.270 Euro, bei Thomas N. und Wolfgang W. Jeweils 5.000 Euro und bei Thorsten W. 1.590 Euro.

 

Die Verbrechen und Vergehen laut Anklage

 

Die Angeklagten hätten sich folgender Verbrechen und Vergehen schuldig gemacht:

 

Alle außer Thorsten W.: §129a, Absatz 1, Nr. 1 StGB.

 

Thorsten W: §129a, Absatz 5 Satz 1.

 

Werner S. und Tony E. zusätzlich: § 129a Abs. 4

 

Steffen B., Michael B., Tony E., Stefan K., Thomas N., Werner S. und Wolfgang W. zusätzlich: nicht näher von der Prozessbeobachtung protokollierte Verstöße gegen das Waffengesetz.

 

Der Vorsitzende Richter gibt bekannt, dass der Senat die Anklage des Generalbundesanwalts mit Beschluss vom 22. Februar 2021 zur Hauptverhandlung zugelassen habe. Zudem teilt er mit, dass keine Verständigungsgespräche stattgefunden hätten. Stattgefunden habe am 23. März 2021 aber ein Vorgespräch im Sinne von §213 STPO.

 

Unterbrechung der Hauptverhandlung für etwa 80 Minuten.

 

Erste Anträge, Stellungnahmen und Erklärungen

 

Der VR fragt nun die Prozessbeteiligten, ob sie Erklärungen abgeben, Anträge stellen oder Wünsche äußern möchten. Aus den Reihen der Verteidiger*innen wird angeregt, auch die Angeklagten mit Namensschildern zu versehen, um eine Zuordnung zu erleichtern. Zudem gibt es den Wunsch, Anträge unmittelbar nach dem Stellen auch in schriftlicher Form zu bekommen, um diese vor den geforderten Stellungsnahmen inhaltlich besser erfassen zu können. Andere haben Nachfragen zu Corona-Schutzmaßnahmen im Gerichtssaal und zum Gesundheitszustand des Angeklagten U. Zudem gibt es den Antrag, die Verhandlung audiovisuell, hilfsweise nur als Tonaufnahme aufzuzeichnen, zu den Akten zu nehmen, den Zugriffsberechtigten Kopien zu überlassen und die Aufzeichnung nach dem Verfahren dem Bundesarchiv anzubieten. Begründet wird das unter andrem mit der Bedeutung und Komplexität des Verfahrens, mit notwendiger Transparenz und Hilfestellung bei der „Wahrheitsfindung“ und beim Ausarbeiten der Schlussplädoyers sowie mit einer möglichen Korrektur von Protokollierungsfehlern.

 

RA Picker beanstandet die Verfügung des Senats, „dass am Sitzplatz des Verteidigers dieser eine medizinische Maske zu tragen“ habe. Er widerspricht der Anordnung und beantragt, die Verfügung außer Kraft zu setzen. Der Verteidiger werde in seiner Konzentrationsfähigkeit eingeschränkt. Dies gehe weit über das hinaus, was als Einschränkung hinzunehmen sei. Picker empfindet die Zwangsverpflichtung zum Tragen einer Maske als „Demütigung, die eines freien Menschen unwürdig“ sei. Das potenzielle Restrisiko tendiere unter den gegebenen Bedingungen „gegen Null, während die Beeinträchtigungen des Verteidigers ihn behindern, seinen gesetzlichen Auftrag zu erfüllen“. Zudem werde „der Verteidiger gemaßregelt“, ihm sogar „angedroht, ihn aus dem Sitzungssaal entfernen zu lassen“.

 

RA Mandic beantragt zu protokollieren, dass der VR während der Verhandlung „über 5 Minuten“ die Maske abgesetzt habe, also auch dieser „das Ganze nicht so wirklich ernst nimmt“.

 

Nur ein Angeklagter spricht

 

Zu allen diesen Punkten holt sich der VR der Reihe nach Stellungnahmen und Erklärungen aller Prozessbeteiligten, also der Anklagebehörde sowie aller Verteidigungsteams beziehungsweise Angeklagten ein, was sehr zeitintensiv ist. Die Befragten schließen sich den Anträgen, Stellungnahmen und Wünschen entweder an, sprechen sich gegen diese aus oder äußern sich nicht dazu. Aus den Reihen der Angeklagten ergreift – mit Ausnahme einiger Korrekturen beim Abgleich der Personalien – nur der Angeklagte Frank H. auf Nachfrage des VR zweimal das Wort, alle anderen schwiegen beziehungsweise lassen ihre Verteidiger*innen für sie sprechen. Zur Frage der Namenschilder antwortet H., dass die Angeklagten ja „sowieso mit Fotografien und Klarnamen und Adressen durch die Presse gejagt worden“ seien, da würden Namensschilder auch keine Rolle mehr spielen, das Kind sei „schon in den Brunnen gefallen“. Zudem äußerte sich H. in der ebenfalls zeitintensiven Debatte um die Länge einer Mittagspause: „so kurz wie möglich.“

 

Vor der Mittagspause klärt der VR noch mit allen Verteidiger*innen die Frage ab, ob diese auf eine ausdrückliche Ladung verzichten würden, wenn während der Verhandlung über die schriftliche Terminverfügung hinaus weitere Termine anberaumt würden. Er werde sich bemühen, in solchen Fällen alle „rasch per Mail“ zu informieren. Die meisten Verteidiger*innen erklären sich mit einer solchen Vorgehensweise einverstanden.

 

Mittagspause

 

Probleme der Mandanten in Haft

 

Nach der Mittagspause fragt der VR, ob jemand Erklärungen abgeben möchte. RA Picker beanstandet, dass für die Angeklagten in den Pausen keine Gelegenheit bestehe, zu rauchen. Der VR erläutert, dass dies aus baulichen Gründen zurzeit nicht möglich sei.

 

Einige Verteidiger*innen sprechen Probleme ihrer Mandanten in der jeweiligen JVA an, wie noch nicht bereitgestellte Leselaptops mit den Akten zur Vorbereitung, Probleme bei der Postabwicklung oder beim Empfang von Wäsche. Der VR verspricht in einigen Fällen, sich darum zu kümmern, schätzt aber seine diesbezügliche Wirkmächtigkeit als gering ein. Zuständig sei nicht der Senat, sondern die jeweilige JVA.

 

Der VR sagt zu, auch während der Sitzungen gestellte Anträge und schriftliche Stellungnahmen schnellstmöglich via Mail an alle Verteidiger*innen weiterzuleiten.

 

Der Prozessablauf hängt von den Angeklagten ab

 

Aus den Reihen der Verteidiger*innen wird nachgefragt, wie der Senat das Beweisprogramm angehen wolle, insbesondere in welcher Reihenfolge Zeug*innen geladen würden. Der VR antwortet, dass geklärt werden müsse, welche Angeklagten bereit seien, Angaben zu machen, da diese als Erste gehört werden müssten. Danach werde man weitersehen. Er werde zum Ende einer jeden Sitzung bekanntgeben, was beim nächsten Termin auf der Tagesordnung stehe. Auf Nachfrage von RA Ried, was denn am morgigen Tag anstehe, wenn denn niemand der Angeklagten Angaben machen wolle, antwortet der VR, dass er das noch nicht wisse, aber davon ausgehe, dass „wir morgen nicht ewig machen werden“.

 

Zum Schluss des ersten Hauptverhandlungstages gibt der VR zur Kenntnis, dass RA Hörtling am morgigen Tag aufgrund einer parallel stattfindenden Verhandlung verhindert sei und um Zustimmung gebeten habe, fernbleiben zu dürfen. Sein Kollege RA Kist und sein Mandant Thorsten W. erklären ihr Einverständnis. Auf dieser Grundlage entspricht der VR dem Wunsch.

 

Ende um 15:09 Uhr

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