Über diesen Blog

Die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus im Regierungsbezirk Düsseldorf hat den Wehrhahn-Anschlag-Prozess über den gesamten Zeitraum von sechs Monaten verfolgt und regelmäßig auf diesem Blog darüber ausführlich berichtet. Insgesamt fanden bis zum Urteil am 31. Juli 2018 34 Hauptverhandlungstage statt. Der unter anderem des Mordversuchs angeklagte Ralf S., der die Tat bis heute abstreitet, wurde freigesprochen, das Urteil des Landgerichts ist aber noch nicht rechtskräftig. (Stand Oktober 2018)
 

Bei dem damaligen Sprengstoffanschlag auf eine Gruppe Sprachschüler_innen aus mehreren Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion  – unter ihnen sechs Juden und Jüdinnen – wurden zehn Menschen verletzt. Einige schwebten temporär in Lebensgefahr. Eine Schwangere verlor ihr ungeborenes Kind. Es vergingen viele Jahre, in denen sich die Betroffenen vermutlich immer wieder fragten, was da eigentlich genau und wieso geschehen ist. Auch stellt sich die Frage, wieso nicht ermittelt werden konnte, wer für diese Tat verantwortlich ist. Erst am 1. Februar 2017 meldeten die polizeilichen Ermittler_innen die Festnahme eines mutmaßlichen (Einzel-)Täters, der bereits 2000 als dringend tatverdächtig galt und dessen Hass auf Geflüchtete und Migrant_innen lange bekannt war. Auch seine Einbindung in die extreme Rechte vor Ort war bekannt. Als offenes Geheimnis gilt, dass Fehler bei den Ermittlungen gemacht wurden, die mit dafür verantwortlich gewesen sein könnten, dass nicht schon viel früher Anklage erhoben werden konnte. Eine vom Landtag NRW angeordnete gründliche Untersuchung des Falls auf ein mögliches Fehlverhalten von Polizei- und Verfassungsschutzbehörden durch den hierfür zuständigen Parlamentarischen NSU-Untersuchungsausschuss des Landtages NRW blieb jedoch aus. Der „Fall Wehrhahn“ wurde erst kurz vor der Auflösung des Ausschusses thematisiert und in wenigen Stunden abgehandelt.

 

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Hintergrundartikel zum Wehrhahn-Anschlag:

 

Beiträge

Pressemitteilung: Revisionsverfahren im Wehrhahnprozess gescheitert. Einziger Tatverdächtiger damit endgültig freigesprochen. Prozessbeobachtung kommentiert das Ergebnis.

Im Jahr 2000 wurden bei einem rassistisch motivierten Sprengstoffanschlag in Düsseldorf-Wehrhahn zehn Menschen zum Teil schwer verletzt. Über Jahre konnte, nicht zuletzt aufgrund schwerer Ermittlungspannen, kein*e Täter*in ermittelt werden.

 

Als Anfang 2017 die Festnahme eines mutmaßlichen Täters vermeldet wurde, begann die Mobile Beratung im RB Düsseldorf eine umfangreiche Prozessbeobachtung am Landgericht Düsseldorf.

 

Nachdem der Angeklagte im Oktober 2018 nach 34 Prozesstagen vom Vorwurf des versuchten Mordes in zwölf Fällen freigesprochen worden war, wurde Ende letzten Jahres ein Revisionsverfahren eröffnet, zu dem heute, den 14. Januar 2021, das Urteil gesprochen wurde. Da der Bundesgerichtshof keine Rechtsfehler erkennen konnte, bestätigte er den Freispruch.

 

Die Mobile Beratung, aber auch Betroffene und deren Unterstützer*innen sehen sich damit vor den Kopf gestoßen. Der Prozessbeobachter der Mobilen Beratung, Dominik Schumacher, kommentiert dies entsprechend: „Damit stehen Überlebende und Beobachter*innen vor einem Scherbenhaufen der Aufklärung“. Die Mobile Beratung unterstützt ausdrücklich die zivilgesellschaftliche Forderung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses.

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33. und 34. Prozesstag im Wehrhahn-Prozess – Landgericht Düsseldorf, 26. und 31. Juli 2018

Nachdem der Vorsitzende der 1. Großen Strafkammer des LG Düsseldorf am 26. Juli 2018 das Ende der Beweisaufnahme erklärt hatte, trugen der Oberstaatsanwalt, die vier Nebenklagevertreter*innen und – sich abwechselnd – zwei Verteidiger*innen ihre Schlussvorträge, also Plädoyers vor. Ebenso wie in ihren Stellungnahmen am 24. Prozesstag zu ihrer Einschätzung des Verfahrensstands betrachteten Anklage und Nebenklage die Schuld des Angeklagten im Sinne der Anklage als ohne Zweifel nachgewiesen, während die Verteidigung der Überzeugung war, dass die Beweisaufnahme die Anklage nicht bestätigt habe.

 

Die Strafkammer sprach am 31. Juli 2018 den Angeklagten frei.

 

Die Redaktion des Wehrhahn-Prozess-Blogs empfiehlt zur weiteren Lektüre zum Ausgang des Prozesses folgende Beiträge, Kommentare und Presseerklärungen.

 

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30., 31. und 32. Prozesstag im Wehrhahn-Prozess – Landgericht Düsseldorf, 3., 9. und 23. Juli 2018

Nachdem die Kammer beim letzten Hauptverhandlungstag gemäß § 244, Absatz 6, Satz 2 StPO eine Frist – nämlich den 3. Juli 2018 – für etwaige weitere Beweisanträge festgesetzt hatte, nutzte Oberstaatsanwalt Ralf Herrenbrück beim 30. Hauptverhandlungstag diese letzte Chance und stellte diverse Anträge. Ein Teil der Anträge wurde dann am 31. Hauptverhandlungstag abgearbeitet, die Kammer hatte sie zuvor außerhalb der Hauptverhandlung angenommen. So sagten am 9. Juli sechs Zeugen aus – fünf Personen, die sich zum Zeitpunkt des Anschlags im Umfeld des Angeklagten bewegten, sowie Ralf S.‘ damaliger Vermieter. Zudem wurden weitere Beweismittel durch Verlesung eingeführt. Der 32. Hauptverhandlungstag am 23. Juli 2018 war zugleich auch der letzte Tag der Beweisaufnahme. Hier stand als Zeuge Holger P., temporär Mithäftling von Ralf S. während dessen U-Haft im laufenden Verfahren, im Mittelpunkt. Neben ihm sagten zwei Polizeibeamt*innen und ein Justizvollzugsbeamter aus.

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Pressemitteilung der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus im Regierungsbezirk Düsseldorf und der Opferberatung Rheinland

Angeklagter im Wehrhahnprozess freigesprochen – Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus und Opferberatung äußern sich in gemeinsamer Pressemitteilung

 

Verhandelt wurde der Rohrbomben-Anschlag von vor fast exakt 18 Jahren gegen eine Gruppe von 12 Sprachschülerinnen und -schülern. Diese waren mehrheitlich jüdische Kontingentflüchtlinge aus ehemaligen Sowjetstaaten.

Die Opferberatung Rheinland (OBR) berät und unterstützt Betroffene des Anschlags.

Die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus (MBR) hat die Verhandlung vom ersten bis zum letzten Moment verfolgt und darüber kontinuierlich online berichtet. Die MBR ist eine von Bund und Land geförderte Beratungsstelle, welche sowohl Einzelpersonen als auch Organisationen im Themenfeld Rechtsextremismus unterstützt.

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29. Prozesstag im Wehrhahn-Prozess – Landgericht Düsseldorf, 19. Juni 2018

Am 29. Hauptverhandlungstag wurden zwei Zeugen und eine Zeugin befragt. Bei Pierre W. ging es um die Identifizierung eines möglicherweise wichtigen Zeugen mit dem Vornamen „Pierre“ und um dessen Wissen zum Tatkomplex Wehrhahn. Die Zeugin Brigitte K. hatte Beobachtungen hinsichtlich des Angeklagten gemacht – insbesondere am Tattag und am Tag danach. Zum Zeugen Wissam H. hatte der Angeklagte während seiner U-Haft-Zeit in der JVA Düsseldorf engeren Kontakt. Sowohl der Zeuge als auch Ralf S. verbrachten dort einen Teil ihrer Zeit mit Holger P., dem gegenüber Ralf S. seine Täterschaft gestanden haben soll, der aber seine Zeugenaussage am 28. Hauptverhandlungstag verweigerte. Schließlich gab der Vorsitzende am 19. Juni, am 29. Hauptverhandlungstag, den weiteren Verlauf des sich dem Ende zuneigenden Strafprozesses bekannt. Fortgesetzt wird der Prozess am 3. Juli 2018. Mit der Urteilsverkündung ist nach Einschätzung der Wehrhahn-Prozess-Blog-Redaktion frühestens am 6. Juli, spätestens am 17. Juli 2018 zu rechnen. Neben diesen Terminen sind noch der 9. und 12. Juli 2018 als Prozesstermine geblockt.

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