1. Prozesstag im Wehrhahn-Prozess – Landgericht Düsseldorf, 25. Januar 2018

Etwa drei Stunden verhandelte am 25. Januar 2018 die 1. große Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf unter der Leitung von Rainer Drees wegen des Sprengstoffanschlages am 27. Juli 2000 im Zugangsbereich Ackerstraße des Düsseldorfer S-Bahnhofs Wehrhahn.

Von der Staatsanwaltschaft um Oberstaatsanwalt Ralf Herrenbrück angeklagt ist der 51-jährige Ralf S. Dieser wohnte im Jahr 2000 etwa 500 Meter vom Tatort entfernt.  Etwa 300 Meter vom Tatort entfernt betrieb er ein Sicherheits- und Detektiv-Büro mit einem Ladenlokal zum Verkauf von Ausrüstungsutensilien und Devotionalien aus dem Security-, Polizei- und  Militärbereich. Die Anklagebehörde wirft ihm das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und 12-fachen Mordversuch vor – als „selbstständige Handlung“ (also als alleiniger Täter), aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch, mit gemeingefährlichen Mitteln. Mit dem Anschlag habe er die angegriffenen Zuwanderer*innen aus der ehemaligen UDSSR „aus seinem Revier vertreiben“ wollen. Zehn Menschen seien verletzt worden, darunter zwei lebensgefährlich und weitere schwer. Ein Ehepaar habe sein ungeborenes Kind verloren. Nur der – dem Täter unbekannte – Tatsache, dass das eingesetzte TNT leicht verunreinigt war, sei es zu verdanken, dass niemand getötet worden sei.    

 

Die Nebenklage

Neben der Staatsanwaltschaft gibt es noch weitere Kläger*innen: Fünf der damals verletzten Menschen – mehrheitlich jüdische Zuwanderer*innen –,  die im Jahr 2000 einen Sprachkurs in der Nähe des S-Bahnhofs Wehrhahn besuchten, treten als Nebenkläger*innen auf und werden hierbei von vier Rechtsanwält*innen vertreten.

 

Alle gegen einen?

Sämtliche Vorwürfe wurden am ersten Prozesstag vom Angeklagten, dem drei Verteidiger*innen zur Seite stehen, erneut bestritten – angereichert mit ausführlichen Geschichten über seinen über 17-jährigen 'Leidensweg', seitdem er bereits kurz nach dem Anschlag mit der Tat in Verbindung gebracht worden war. Er habe nie Kontakt zu Sprachschüler*innen im Stadtteil gehabt, folglich habe es auch keine Konflikte mit diesen gegeben. Er habe auch niemanden für den Tatzeitpunkt um ein Alibi gebeten und nie eine Sprengstoffausbildung bei der Bundeswehr absolviert. Er sei überhaupt nicht in der Lage gewesen, eine Bombe zu bauen. Mit Sprengstoff wolle er nichts zu tun haben, das sei ihm „zu gefährlich“. „Die Antifa“, „die Presse“, allerlei Geheimdienste und weitere Akteure hätten sich wohl auf einen Unschuldigen eingeschossen.  Für ihn sei „das wie im Film“, das Ganze ginge ihm „auf den Keks“. „Der eine oder andere“ werde sich nach seinem Freispruch wohl bei ihm „persönlich  entschuldigen“ müssen.

 

Der 27. Juli 2000

An den Tag des Anschlags könne er sich nicht mehr wirklich erinnern, so der Angeklagte. Das meiste, was er in damaligen Vernehmungen gesagt hätte, habe er viele Jahre später beim Studium der Prozessakten gelesen – und könne deswegen auch Großteils nur über Gelesenes berichten, so der Angeklagte. Er habe aber damals bei polizeilichen Vernehmungen die Wahrheit gesagt. Der 27. Juli 2000 sei für ihn kein besonderer Tag gewesen: kurz mal nach seinem Laden gucken, ob alles in Ordnung ist, zum Postamt am Hauptbahnhof gehen, um das Postfach zu leeren und das mit einer Runde mit dem Hund verbinden, sich in der Wohnung seiner damaligen Freundin D. auf der Schützenstraße noch mal ein Stündchen hinlegen, weil er nachts einen festen Job als „Sicherheitsmann“ einer Papierfabrik hatte – Alltag eben. Eventuell habe er auch seine Freundin D. von der Arbeit abgeholt und sei mit einer guten Bekannten, mit der er zwar Sex, aber keine Beziehung gehabt hätte (Tätowiererin L.) noch im Hofgarten gewesen. Er habe „beim Griechen“ einen Kaffee getrunken, sei mal hier, mal dort gewesen.

Laut Aktenlage habe S. damals ausgesagt, so der Vorsitzende Richter, er sei vormittags mit seinem Hund „Spike“ eine Stunde spazieren gewesen, habe vorher seinen Laden kontrolliert, sei zum Kaffee trinken im Tätowierladen seiner Bekannten auf der Kölnerstr. 50 eingekehrt, sei beim Schuster nebenan gewesen und habe von einer Telefonzelle am Worringer Platz telefoniert. Um 13.30 Uhr habe er sich mit einer namentlich unbekannten Fahrerin eines „Chevis“ getroffen. Es sei hierbei um einen Auftrag für den Detektiv S. in Form einer „mobilen Überwachung“ gegangen. Das Gespräch sei dann auf 16 Uhr vertagt worden. Ab 14.30 Uhr sei er erneut im Tätowierladen gewesen, um später über die Schützenstr. wieder nach Hause zu gehen. Gegen 15 Uhr habe er vom Festnetz seiner damaligen Wohnung (Gerresheimerstr. 13), die ebenso mit Gegenständen „zur nachhaltigen Verwendung“ vollgerümpelt war wie sein Laden, telefoniert und einem Autoverkäufer auf den Anrufbeantworter gesprochen. Er habe, so S. vor Gericht, perspektivisch und nach Rückerhalt seines Führerscheins vorgehabt, sich einen PKW zuzulegen und dann nach Ratingen zu ziehen. Das Telefonieren habe er wegen des Lärms eines Hubschraubers abbrechen müssen.

Bei einer der Vernehmungen, so der Vorsitzende Richter, habe S. auf die Frage, wie sein Hund auf die Detonation reagiert hätte, geantwortet: „Weiß ich nicht, der war ja zu Hause“. Zuvor soll er noch angegeben haben, zur Tatzeit zu Hause gewesen zu sein. S. erklärte das vor Gericht damit, dass er bei der Vernehmung bedrängt worden sei. Es sei versucht worden, ihm „etwas einzusuggerieren“. Dabei kämen dann solche „Stotterantworten“ heraus. Letztendlich soll S. dann damals angegeben haben, er sei zur Tatzeit entweder im Tätowierladen von L. oder in seiner Wohnung telefonieren oder auf dem Weg vom Laden nach Hause gewesen. 

Im Zusammengang mit der Suche nach einem Alibi könnte auch ein in den Akten festgehaltener Drohanruf vom Abend des Tattages stehen, der vom Vorsitzenden Richter angesprochen wurde. Empfängerin des nicht näher beschriebenen Drohanrufs soll demnach die Tätowierladen-Betreiberin L. gewesen sein. Er habe mit diesem Anruf aber nichts zu tun, so S.

Nach dem Abhören des Polizeifunks via Scanner sei er auf die Straße gegangen, um seine Auftraggeberin zu treffen, die aber nicht gekommen sei. Nach einem weiteren Aufenthalt im Tätowierladen habe er seinen Hund abgeholt und eine Runde gedreht. Hierbei habe er Coladosen an Motorradpolizisten verschenkt. Solche Aufmerksamkeiten der Polizei gegenüber seien für ihn „normal“. Auf die Frage, ob er sich am Tattag nach der Absperrung des Tatortes im Bereich der Absperrung aufgehalten hätte, erwiderte S., er sei mit seinem Hund dahin gegangen: „Alle sind dahin gegangen.  Ich hätte mich ja super verdächtig gemacht, wenn ich da nicht nicht hin gegangen wäre.“

 

Gescheiterter Geschäftsmann

Parallel zu seinem Security-Job habe er mit seinem Bundeswehr-Geld ein Ladenlokal auf der Gerresheimerstr.  51 gemietet und ein Kleinunternehmen namens SDS gegründet, wobei die beiden S für „Sicherheit“ und „S.“ stünden und das D für „Detektei“. SDS als Abkürzung sei eine blöde Idee gewesen, das habe er aber erst später festgestellt. Die Räumlichkeit habe zwar im größeren der beiden Räume ein Schaufenster gehabt, sei aber von ihm nicht als Geschäft genutzt worden, sondern als Büro und Lager. Zudem hätte es einen Kellerraum gegeben, der aber nicht nur von ihm selbst genutzt worden sei, Zugang zum Schlüssel hätten diverse Leute gehabt. Er habe sich kartonweise Security-Kleidung auf Kommission bestellt und zum späteren Weiterverkauf gelagert. Es habe keine Ladenöffnungszeiten, also keinen regelmäßigen Betrieb gegeben. Zumeist seien auch die Rollläden herunter gelassen gewesen, aus Sicherheitsgründen. Nachdem „die TERZ“ [Anmerkung: linke Düsseldorfer „StattZeitung“] 1999 über ihn berichtet hätte, habe sofort und noch „vor der Öffnung“ des Ladens „die Antifa von der Tür“ gestanden, die ihm erklärt hätte, sein Treiben sei „suboptimal“. Im Stadtteil habe es auch ein „Antifa-Büro“ gegeben, da sei er aber nie vorbei gelaufen, um nicht „auf die Nuss“ zu bekommen.

Auf die Frage nach Mitarbeitern seines Kleinunternehmens nannte S. den Namen André M. und sprach von ihm als „V-Mann“. Die Zusammenarbeit mit ihm sei aber „suboptimal“ gewesen, und er hätte ihn später nicht mehr beauftragt, da er ständig betrunken gewesen sei: „Sein bester Freund hieß Diebels. Und Amphetamine.“

Für die Detektei hätte er auch Observationsaufträge – teilweise im Privatbereich – übernommen. Zur Klärung der Details habe er sich – teilweise konspirativ – mit seinen Auftraggebern getroffen.  

Es selbst habe sich nie „Sheriff von Flingern“ genannt, sei aber im Stadtteil aufgefallen, wenn er im Security-Outfit von der Arbeit gekommen sei. Bei seinen Spaziergängen mit seinem Hund habe er oft Armeeklamotten getragen – und hin und wieder sei er auch mit nacktem Oberkörper Fahrrad gefahren.

 

Sprengstoff und Bundeswehr

Vehement bestritt S. am ersten Prozesstag, sich mit Sprengstoff auszukennen und in der Lage zu sein, einen Sprengsatz zu bauen. Auf die Frage, ob er wisse, wie sich Sprengstoff besorgen ließe, verneinte er das, merkte aber gleichzeitig an, dass er das schon wissen könnte – wie jeder andere auch – , wenn er sich damit beschäftigen würde. Das würde und wolle er aber nicht. Den Fund eines Handgranatensplints in seinen Räumen erklärte S. damit, dass es sich wohl entweder um ein Andenken aus seiner Bundeswehrzeit oder aber um eine im Militaria-Bereich häufig von Versänden verschickte Devotionalie gehandelt habe. Einer seiner Freunde habe eine Kette, die nur aus solchen Splinten bestehen würde.  

Von Seiten des Gerichts wurde angemerkt, S. habe mal 1999 der Polizei gegenüber geäußert, dass man am Hauptbahnhof Sprengstoff bzw. Handgranaten kaufen könnte. Antwort S.; „Es gibt so was, aber nicht bei mir.“ Ein „Junkie“ habe ihm damals erzählt, „Yugos“ würden am Hauptbahnhof mit Handgranaten dealen. In diesem Zusammenhang sprach S. von einer „Vernehmung“ durch einen Mann mit einem silbernen VW-Golf, der sich mit ihm „an der Ecke“ getroffen hätte. Er habe ihm aber nichts Näheres über den Handel mit Handgranaten berichten können. 1999 habe es auch ein erstes Gespräch mit dem Verfassungsschutz gegeben. Er habe auch mal „1.200 Mark über 1 Jahr“ von einem „verdeckten Ermittler des PP Münster“ bekommen. Zudem sei er später von einem Bekannten (Benjamin W.) zu Unrecht beschuldigt worden, Handgranaten verkauft zu haben. Und es sei eine verdeckte Ermittlerin auf ihn angesetzt worden.

Auf seine Bundeswehrzeit angesprochen, berichtete S. von seinen Qualifikationen als Kradmelder, Kübelschein- und Wachschein-Besitzer, als Sicherungssoldat und als Fernmelder. Eine Sprengstoffausbildung habe er jedoch nicht genossen. Nach seiner vierjährigen BW-Zeit habe er sich mal bei einer Wehrübung zum Scharfschützen ausbilden lassen. Mit Sprengstoff habe er nichts zu tun, es würde auch keine Waffen- und Sprengstoff-Depots im Ratinger Wald geben. Derjenige BW-Unteroffizier, der behauptet hätte, er habe ihn (S.) im Umgang mit Sprengstoff geschult, müsste eigentlich wegen „Wichtigtuerei“ auf die Anklagebank. Der habe nämlich nicht einmal selbst eine Sprengstoffausbildung absolviert. 

Als letztes Thema sprach der Vorsitzende Richter nach einer einstündigen Mittagspause eine Haftstrafe an, die S. 2014 abzusitzen hatte und während der er sich einem Mithäftling als Täter zu erkennen gegeben haben soll. S. berichtete, er sei im April 2014 festgenommen worden, um wegen eines unbezahlten Strafbefehls eine Ersatzfreiheitstrafe an den JVA Castrop-Rauxel anzutreten. Seine damalige Freundin C. aus Geldern beauftragte er daraufhin, Security-Ausrüstungsgegenstände zu verkaufen. 2.000 Euro hätten aufgetrieben werden müssen, da es an Loyalität im Freundeskreis gefehlt hätte. Bereits nach wenigen Tagen sei er im offenen Vollzug gewesen, habe im Tiergehege der JVA gearbeitet und später in der Bücherei.

Vom Sozialdienst der JVA sei ihm Hilfe beim „Sachen bereinigen“ angeboten worden, die er in Anspruch habe nehmen wollen. Sein größtes Problem sei gewesen, dass immer noch das „Sokrates-Schwert“ [sic!] des Wehrhahn-Anschlags über ihm geschwebt hätte.
Immer wieder sei er mit diesem Anschlag in Verbindung gebracht worden. Stets liefe alles gut an, aber nur bis zu dem Zeitpunkt, an dem das mit dem Wehrhahn-Anschlag bekannt wurde. Von seiner Freundin habe er sich Unterlagen in die JVA bringen lassen, unter anderem auch zum Anschlag: ein DIN A5-Plakat, Zeitungsausschnitte und Internetausdrucke. Aber auch Familienunterlagen. Sachen, die ggf. mit dem Sozialdienst zu besprechen wären, um wieder „auf die Füße zu kommen“.

S. berichtete, dass er ebenso wie andere Insassen außerhalb der JVA ein Handy deponiert hatte, das er nutzen konnte, wenn er Ausgang hatte, u.a. um mit seinen bei der Mutter lebenden Kindern zu telefonieren. Seine Ex-Frau K. habe ihm aber eröffnet, sie „werde alles tun, damit du die Kinder nie wieder siehst“. Und er habe festgestellt, dass seine Ex-Frau mit seiner Freundin in Kontakt stünde. Beide hätten ihn von seinen Kinder fernhalten wollen.

In der JVA Castrop-Rauxel habe er den Häftling L. aus Dortmund kennengelernt, der auch Soldat gewesen sei, sogar Oberstabsfeldwebel. Da dieser „Probleme“ gehabt und „ständig geheult“ hätte (weswegen er auch „Der heulende Wikinger“ genannt worden sei), habe er mit ihm geredet und ihm Tipps gegeben. L. sei zuvor in Afghanistan gewesen und habe von einem dortigen Bombenanschlag mit toten deutschen Soldaten erzählt. L. hätte ihm erzählt, er sei Rettungssanitäter,  Ausbilder und Sprengstoffexperte. Das mit dem Sprengstoffexperten habe er ihm nicht geglaubt. Dennoch habe er L. Jobs in Aussicht gestellt. Schließlich plane er, Marineeinheiten auf den Seychellen zu schulen. Evtl. ließe sich auch ein Job in TV-Serien besorgen, über einen Kollegen aus Bochum, der Ausbilder in Sachen Sprengstoff sei.

L. hätte ihn dann gefragt, wieso er eigentlich pleite sei und sein Laden nicht gut laufe, obwohl die Sicherheitsbranche doch boomen würde. Daraufhin hätte er ihn darüber informiert, was über ihn in Sachen Wehrhahn-Anschlag verbreitet würde – und habe ihm Ausdrucke aus dem Internet gezeigt. L. hätte auch in seiner Abwesenheit in seinen Unterlagen gestöbert. Und gefragt, ob das Plakat mit der Bitte um Mitwirkung bei der Aufklärung noch aktuell sei.

Anmerkung: Letztendlich unausgesprochen ließ S. bei diesen Ausführungen, was er unmissverständlich andeutete: L. sei es eigentlich nur um die ausgelobte Belohnung gegangen. Anspruch auf diese Belohnung hat L. bis heute offenbar aber nicht erhoben, wie die rp-online wenige Stunden vorher berichtet hatte.

Nach seiner Verlegung wegen Beleidigungsdelikten von Castrop-Rauxel in den geschlossenen Vollzug nach Essen habe er, so S., seine Unterlagen nicht mitnehmen können. Diese seien daraufhin geplündert worden. Seine Freundin habe zudem Gelder aus Verkäufen zurückgehalten und damit seine Entlassung verzögert. Letztendlich hätte sie 500 Euro gezahlt und er sei entlassen worden.

 

Weitere Prozesstage

Der zweite Prozesstag ist auf den 30. Januar 2018 terminiert. Im Februar soll es am 2., 5., 8., 16., 19., 22., und 27. weitergehen. Bis zum 17. Juli 2018 sind bisher 37 Verhandlungstage terminiert. Beginn ist jeweils um 9.30 Uhr.

 

 

Lesetipps:

 

Über den ersten Prozesstag berichtet

 

  • der Informationsdienst "blick nach rechts" hier
  • NSU-watch NRW hier 
  • die Rheinische Post  hier  
  • Der Spiegel hier
  • Neues Deutschland hier

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