Die Zeugin Silke G. (Polizeibeamtin)
Als erstes wurde die Polizistin Silke G. (47) vernommen. Diese war 2014 beim Kriminalkommissariat (KK) 11 in Düsseldorf tätig und für Tötungsdelikte zuständig. Sie gab an, dass im Juli 2014 beim PP Düsseldorf bekannt geworden sei, dass ein Andreas L. möglicherweise neue Informationen zu dem Anschlag am Wehrhahn haben könnte. Daraufhin sei sie von ihrem Dienststellenleiter beauftragt worden, mit einem Kollegen in die JVA Castrop-Rauxel zu fahren, in der Andreas L. einsaß. Sie sei dafür ausgewählt worden, da sie sich dienstlich zuvor noch nie mit diesem Anschlag befasst habe und deswegen unvoreingenommen gewesen sei. Aus diesem Grund habe sie auch keinerlei Detailinformationen zu dem Anschlag sowie zu der Art der Sprengvorrichtung und des Zündmechanismus von ihren Kolleg*innen bekommen.
In der JVA Castrop Rauxel habe sie am 9. Juli 2014 gemeinsam mit ihrem Kollegen W. zunächst mit den dortigen Bediensteten gesprochen, unter anderem mit einer Frau P. [Anmerkung: Frau P. sagte am 8. Prozesstag aus, konnte sich allerdings nicht mehr daran erinnern, von der Polizei vernommen worden zu sein]. Diese hätte ihnen geschildert, wie der völlig aufgelöste Andreas L. ihr mitgeteilt habe, dass Ralf S. ihm erzählt habe, dass er im Jahr 2000 einen Anschlag durchgeführt habe. Nach den Schilderungen von Frau P. habe L. dabei definitiv von einem Anschlag am Hauptbahnhof und von einer Rohrbombe gesprochen. Er habe sich vor seinem Bericht auch nach dem Grund für die zwischenzeitliche Verlegung von Ralf S. in eine andere JVA erkundigt. Frau P. habe daraufhin im Internet recherchiert und sei auf den Anschlag am S-Bahnhof Wehrhahn gestoßen. L. habe dabei nicht die Suchergebnisse auf dem Bildschirm sehen können und habe auch keine weiteren Informationen über den Anschlag von der JVA-Bediensteten bekommen. Andreas L. habe direkt die Polizei informieren wollen, sei aber davon abgehalten worden mit dem Hinweis, dass die JVA sich darum kümmern würde.
Die Zeugin G. führte aus, dass sich Andreas L. an dem Tag ihres Besuches in der JVA, am 9.7.2014, in stationärer Krankenhausbehandlung befunden habe. Sie hätten ihn dort zwar noch am selben Tag aufgesucht, mit ihm allerdings nur ein kurzes Gespräch geführt und einen Termin für eine spätere Aussage vereinbart. Die ausführliche Vernehmung habe dann einige Tage später am 14. Juli 2014 stattgefunden: L. sei anfangs sehr nervös und angespannt gewesen. Insgesamt sei er emotional sehr aufgewühlt gewesen und habe den Eindruck gemacht, dass ihm etwas auf der Seele laste. Er habe geäußert, dass er Gerechtigkeit für die Opfer wolle und dass er es nicht mit seinem Gewissen vereinbaren könne, möglicherweise nicht an einer Aufklärung der Tat mitzuwirken. Die Zeugin G. schilderte ihren Eindruck, dass Andreas L. vermutlich erst die Verlegung von Ralf S. abgewartet habe, bis er sich an die JVA gewandt habe. Andreas L. habe angegeben, dass er ebenso wie Ralf S. bei der Bundeswehr gewesen sei und mit diesem ein Gespräch über ihre Ausbildungen geführt habe. Im Rahmen dieser Unterhaltung habe er den Wahrheitsgehalt der Angaben von Ralf S. zu dessen Wissen über Sprengstoff angezweifelt. Daraufhin sei S. wütend geworden und habe gesagt, dass er im Jahr 2000 einen Sprengstoffanschlag verübt habe und „dass er richtig aufgeräumt habe mit den Kanaken“. Zunächst habe L. ihn für einen Schwätzer gehalten, später hätten die Angaben jedoch Sinn für ihn ergeben.
Laut der Zeugin Silke G. hatte Andreas L. bezüglich des Anschlagortes angegeben, dass dieser in Düsseldorf oder Ratingen, ausdrücklich in der Nähe des Wohnortes von Ralf S. gewesen sei. S. habe ihm nämlich gesagt, dass ihn die späteren Opfer des Anschlags „da immer genervt“ hätten. Entgegen der Angaben der JVA-Bediensteten P. habe er jedoch, so G., ihnen als vernehmenden Beamt*innen gegenüber niemals davon gesprochen, dass Ralf S. den Anschlag am „Hauptbahnhof“ verübt habe. Es sei stattdessen von einem S-Bahnhof die Rede gewesen. Die Zeugin war sich auch sicher, dass Andreas L. angegeben habe, dass Ralf S. von einer ferngezündeten Bombe gesprochen hätte. Das habe sie entsprechend protokolliert. Insgesamt habe sie sich um eine möglichst wortgetreue Protokollierung bemüht und auch holprige Formulierungen nicht geglättet. So sei es ihre Gewohnheit. Die Fragen an Andreas L. seien hauptsächlich von ihrem Kollegen W. gestellt worden, sie selbst habe sich auf das Protokoll konzentriert.
Andreas L. habe Ralf S. der rechten Szene zugeordnet, da dieser negativ besetzte Begriffe für „Ausländer“ – sowohl im Zusammenhang mit seinen Schilderungen zu dem Anschlag als auch ansonsten – benutzt habe. Auf die Frage an L., ob Ralf S. ihm auch etwas zu Mittätern oder beteiligten Gruppierungen gesagt hätte, habe L. angegeben, dass Ralf S. eine Gruppe namens „Graue Wölfe“ genannt habe. Dies habe L. als nach Eigenangaben nicht rechts orientierter Mensch aufgeregt. Die „Grauen Wölfe“, so habe er bekundet, seien eine rechte Gruppierung aus der NS-Zeit. Auf Nachfragen des Gerichts gab die Zeugin G. an, dass sie Andreas L. und dessen Motivation auszusagen zunächst nicht habe einschätzen können und vermutet habe, dass es ihm um Hafterleichterungen gehen könnte. Er habe allerdings nicht danach gefragt. Auch die ausgesetzte Belohnung sei nicht thematisiert worden.
Der Zeuge Rüdiger W. (Polizeibeamter)
Im Anschluss wurde der Polizeibeamte Rüdiger W. (56) vernommen, der gemeinsam mit der Zeugin G. in der JVA Castrop-Rauxel Andreas L. vernommen hatte. Ihm war 2014 im Gegensatz zu seiner Kollegin bekannt, dass bereits unmittelbar nach dem Anschlag gegen Ralf S. ermittelt worden war. Er kannte jedoch keine Details der Ermittlungen. Der Zeuge bestätigte im Wesentlichen die Angaben der Zeugin G. Der Bericht von L. habe schlüssig gewirkt. W. gab an, dass Andreas L. den Eindruck gemacht habe, dass ihn die Geschichte beschäftige und mitgenommen habe. Auch W. bekräftigte, dass er Andreas L. nicht nach einer möglichen Fernzündung der Bombe gefragt habe, sondern L. diese von sich aus erwähnt habe. Oberstaatsanwalt Ralf Herrenbrück wies diesbezüglich darauf hin, dass die Erkenntnis der Polizei, dass die Bombe wohl ferngezündet wurde, erst Ende 2015 vorgelegen habe.
Die Zeugin Christine W. (Sprachlehrerin)
Die Zeugin Christine W. (46) leitete ihren Angaben zufolge im Herbst 1999 einen Sprachkurs der Sprachschule Welling in der Gerresheimer Straße 54, wo Räume angemietet worden waren. Parallel zu ihrem habe dort noch ein zweiter Kurs stattgefunden, den ihre Kollegin Galina N. geleitet hätte. Sie, W., habe von Anfang 1999 bis 2006 für diese Sprachschule gearbeitet. Im Hauptgebäude (Am Wehrhahn 2) hätten nicht ausreichend Seminarräume zur Verfügung gestanden, darum habe es noch Ausweichräume in der Gerresheimer Straße und in der Ackerstraße gegeben. Die Sprachschüler*innen seien in Kurse für Akademiker*innen und Nichtakademiker*innen aufgeteilt worden. Ihr Deutschunterricht habe sich an akademisch vorgebildete „Kontingentflüchtlinge“ und „Aussiedler“ gerichtet, fast alle seien russischsprachig und „Nullanfänger“ gewesen. Die Kursstärke habe bei 25 bis 30 Personen gelegen, die Kurse seien über sechs Monate gelaufen, fünf Tage die Woche, jeweils von 8 Uhr bis 15 Uhr. Das Leistungsniveau sei heterogen gewesen. Ihr Kurs habe in der zweiten Jahreshälfte 1999 angefangen und sei bis Anfang 2000 gelaufen, danach habe sie auf der Ackerstraße einen neuen Kurs übernommen, der zum Zeitpunkt des Anschlags „bereits auf der Zielgeraden“ gewesen sei. Aus diesem Kurs sei ein Teilnehmer bei dem Anschlag schwer verletzt worden, ebenso wie seine Ehefrau. Sie habe auch nur einen einzigen Kurs in dem Gebäude in der Gerresheimer Straße 54 geleitet.
Irgendwann seien ihr in der Nähe der Seminarräume zwei martialisch und schwarz gekleidete junge Männer „mit Rottweiler“ aufgefallen, die „recht furchteinflößend“ gewesen seien. Beide seien groß und schlank gewesen. Die Männer seien ihr auf der Straße entgegen gekommen und wegen ihrer „Aufmachung“ sofort aufgefallen. Solche Leute hätte sie vorher im Viertel noch nie gesehen. Beide hätten schwarze Ledermäntel getragen, bei einem seien ihr Tattoos aufgefallen, vermutlich im Hals- und/oder Nackenbereich. Beide seien schlank und „in den Zwanzigern, auf keinen Fall älter“ gewesen. Der Tätowierte sei etwas kräftiger, breiter, kleiner und älter als der andere – über 1,85 Meter große – gewesen. Es habe bei beiden ihr nicht mehr erinnerliche „Attribute“ gegeben, die ihr sofort den Eindruck verschafft hätten, dass die beiden „rechts“ zu verorten seien. Sie habe die Straßenseite gewechselt. Die beiden hätten daraufhin gegrinst, offenbar hätte es ihnen Spaß gemacht, sie zu verängstigen. Sie wisse leider nicht mehr, ob es ein oder zwei unangeleinte Rottweiler gewesen seien.
Eben diese beiden Männer hätten sich dann täglich im Eingangsbereich – ihrer Erinnerung nach innerhalb – des Gebäudes postiert, in dem der Sprachkurs stattgefunden habe. Alle Teilnehmer*innen hätten an den beiden vorbei bzw. zwischen den beiden durch gemusst. Die Männer seien allmorgendlich vor Unterrichtsbeginn und immer mit Hund(en) gekommen. Immer die selben, immer zu zweit und immer gleich gekleidet. Die beiden hätten nie gesprochen und auch niemanden gehindert, die Treppe in die erste Etage hoch zu gehen, sie wären einfach da gewesen. Sie, W., habe über die Situation mit Kolleg*innen gesprochen und dann auch den Schulleiter informiert. Auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters gab die Zeugin zögerlich an (Frage Zeugin: „Muss ich das sagen?“ Antwort: „Ja!“), dass der Schulleiter bekundet habe, dass er erst etwas gegen die Männer unternehmen könne, wenn von diesen eine tatsächliche Bedrohung ausgehen würde, was bisher ja nicht der Fall gewesen sei. Über wie viele Wochen die beiden Männer aufgetaucht seien, wisse sie nicht mehr, es seien aber „nicht mehrere Monate“ gewesen. Sie habe die beiden täglich um 8 Uhr und mehrfach in der ersten Pause gegen 9.30/10 Uhr gesehen. Manchmal hätten sie vor dem noch geschlossenen Laden gestanden und offenbar auf den Inhaber gewartet. Einmal hätten sie während der Pause mit dem Ladeninhaber zusammen vor dem Militaria-Shop gestanden. Sie habe nicht regelmäßig nach ihnen Ausschau gehalten.
Insbesondere die Frauen aus ihrem Kurs hätten sich unwohl gefühlt und sich bei ihr beschwert. Ein Teilnehmer habe nach dem Laden gegenüber gefragt. Sie habe gesagt, dass sie gehört habe, dass das ein Militaria-Laden eines Rechtsextremen sei. Der Laden sei ihr erst in Verbindung mit den beiden Männern aufgefallen. Den müsste es aber schon zu Beginn des Kurses gegeben haben, es wäre ihr aufgefallen, wenn er erst danach eröffnet worden wäre. Auch der Inhaber sei ihr vorher nicht aufgefallen. Mit fortschreitendem Kurs waren die Rollos im gegenüberliegenden Laden immer häufiger herunter gelassen gewesen. Anfangs sei der Laden noch regelmäßig geöffnet gewesen, auch vormittags. Später dann immer seltener. Sie habe aber nie Kundschaft gesehen und sich darüber gewundert.
Das Ganze habe sich schrittweise zu einem „bedrohlichen Szenario“ entwickelt. Es habe den Eindruck gemacht, dass beabsichtigt sei, „unsere Gruppe einzuschüchtern“. Zuerst seien ihr eindeutig rechtsextreme Aufkleber im Eingangsbereich des Schulgebäudes und an der Laterne vor dem Gebäude aufgefallen. Dann die Männer. Danach sei in ihrem Kurs auch über den Laden gesprochen worden.
Die Zeugin beschrieb eine Situation, in der sie in einer Pause mit den Sprachschüler*innen „in einer Runde“ gesessen hätte. Es sei das Bedürfnis formuliert worden, „mal was zu machen“ gegen die Belästigung. Sie habe darum gebeten, „angemessen“ und nicht strafrechtlich relevant zu reagieren. Es sei dann die Idee entstanden, sich gemeinsam mit verschränkten Armen an die Fenster des auf der ersten Etage mit Blick auf den Militaria-Laden gelegenen Seminarraums zu stellen und auf den Laden herunter zu blicken. Daran hätten sich die meisten Kursteilnehmer*innen beteiligt. Zu diesem Zeitpunkt hätten die beiden Männer zusammen mit dem mutmaßlichen Inhaber des Shops vor dem Laden gestanden. Die drei hätten sie bemerkt und seien daraufhin im Laden verschwunden. Nach dieser Situation habe sie die beiden Männer nie wieder gesehen. Einer ihrer Teilnehmer habe sich dennoch noch eine Zeit lang in Pausen mit verschränkten Armen an ein Fenster gestellt und zum Laden geschaut. Auf Frage des Vorsitzenden und später auch auf Nachfrage der Verteidigung gab die Zeugin an, dass sie die dritte, kleinere und im Vergleich zu den beiden anderen Männern eher unauffällige Person als Ladeninhaber wahrgenommen habe, weil sie diese mehrfach alleine im Laden habe sitzen sehen. Die Person habe sich aber nicht an der Belästigung beteiligt.
Auf Frage des Vorsitzenden Richters, ab wann sie einen möglichen Zusammenhang zwischen der beschriebenen Situation und dem Anschlag angenommen habe, antwortete die Zeugin, dass sie nach dem Anschlag von der polizeilichen Vernehmung des Militaria-Laden-Inhabers in der Zeitung gelesen und sich dann an die Situation im Herbst 1999 erinnert habe.
Aus Vorhalten aus der Vernehmung der Zeugin am 8. November 2000 ergaben sich einige Abweichungen zu ihrer Aussage vor Gericht. 2000 hatte sie angegeben, dass sich die beiden Männer vor und nicht in dem Gebäude postiert hätten. Nur einer der beiden Männer habe einen Ledermantel getragen. Einmal hätten die Männer zusätzlich zu den beiden Rottweilern, die sie immer dabei gehabt hätten, noch einen dritten Hund, einen deutlich kleineren hellen Kampfhund mit sich geführt. Die Belästigung sei über etwa zwei Wochen gelaufen. Die Aufkleber-Motive im Nahbereich der Sprachschule hätten sich auf Rudolf Heß („Das war Mord“), auf die Wehrmachtssoldaten, auf die man stolz sei, sowie auf einen Stolz auf's Deutschsein bezogen.
Die Frage des Vorsitzenden, ob die Sprachschüler*innen optisch als „Ausländer“ erkennbar gewesen seien, verneinte die Zeugin. In ihrer Vernehmung vom 14. August 2015 hatte sie angegeben, diese seien auf jeden Fall erkennbar gewesen, und es hätten auch Flyer ausgelegen, die darüber informiert hätten, dass in dem Gebäude Sprachkurse für jüdische Kontingentflüchtlinge stattfinden würden. Die Männer konnte sie 2015 nicht exakt beschreiben. Sie merkte 2015 an, 2000 nicht eingehend nach ihnen befragt worden zu sein.
Die Zeugin gab vor Gericht an, sie hätte 2000 nach dem Anschlag telefonischen Kontakt zu einigen Sprachschülern aus 1999 aufgenommen, diese hätten sich aber nicht erinnern wollen, sie hätten wohl Angst gehabt.
Auf Frage des Oberstaatsanwalts, wann beim 1999-Sprachkurs Pausen gewesen seien und wo diese verbracht worden seien, antwortete die Zeugin, dass es eine erste Pause um 9.30 Uhr gegeben hätte, zudem eine längere Mittagspause und eine kleine Pause nachmittags. Die Schüler hätten sich ihre Verpflegung mitgebracht und mittags auch das Gebäude verlassen, um sich die Füße zu vertreten.
Die Frage des Oberstaatsanwalts, ob ihre Kursteilnehmer*innen aus 1999 von „ausländerfeindlichen“ Übergriffen oder weiteren Anfeindungen berichtet hätten, verneinte die Zeugin. Ihre Schüler*innen hätten ihr zwar berichtet, dass sie nicht immer den Eindruck gehabt hätten, in Deutschland willkommen zu sein, von schlimmeren Vorfällen hätten sie aber nichts erzählt, auch ihre anderen Schüler*innen nicht.
Die Zeugin Galina N. (Sprachlehrerin)
Bei der letzten Zeugin am 8. März 2018 handelte es sich um die von Christine W. erwähnte Kollegin, die im zweiten Halbjahr 1999 parallel zu W. und im selben Gebäude den zweiten Sprachkurs leitete. Im Gegensatz zu W. hatte die 71-jährige Galina N. nur noch schemenhafte Erinnerungen an das 1999 Geschehene. So konnte sie sich beispielsweise nur an einen einzigen Mann mit einem großen schwarzen Hund erinnern. Der Mann sei groß, schlank und schwarz gekleidet gewesen und sei auf der Straße auf und ab gegangen. Er habe ihr und ihren Schülern Angst gemacht. Auch ihre Kollegin habe sich Sorgen gemacht.
In ihrer Vernehmung am 24. August 2015 hatte N. noch in etwa deckungsgleiche Angaben wie W. gemacht. Außerdem hatte sie angegeben, dass der Inhaber des Militaria-Ladens Militärkleidung getragen habe und mit einem schwarzen Hund herum gelaufen sei. Ihre Kollegin W. hätte ihr später von einer gewaltfreien Widerstandsaktion erzählt, die erfolgreich gewesen sei.
Der Prozess wird am 22. März 2018 um 9.30 Uhr fortgesetzt. Sollten sich keine weiteren Änderungen ergeben, startet der übernächste Prozesstag am 23. März 2018 ausnahmsweise erst um 13.30 Uhr. Weitere Prozesstermine sind im März nicht vorgesehen. Im April soll es dann am 4., 5., 16., 18., 19., 24., 27. und 30. weitergehen, Beginn ist jeweils voraussichtlich um 9.30 Uhr.