15. Prozesstag im Wehrhahn-Prozess – Landgericht Düsseldorf, 4. April 2018

Zum 15. Hauptverhandlungstag waren vier Zeug*innen geladen, die Aussage einer fünften Zeugin (Ursula T.) wurde verlesen. Die Zeugin Sabine R. hatte im Frühjahr/Sommer 2000 im Bereich S-Bahnhof Wehrhahn Beobachtungen gemacht, die von der Anklage als „Ausbaldowern“ der Opfergruppe durch den Angeklagten interpretiert werden. Die Zeugin Kerstin S. hatte Ralf S. am Tattag gegen 13.45 Uhr in der Nähe seines Militaria-Ladens an der Straßenkreuzung Gerresheimer Straße, Ecke Worringer Straße gesehen. Der dritten Zeugin, Edith S., gegenüber soll die 2000 mit Ralf S. liierte Doreen Sch. im Februar 2017 berichtet haben, dass sie sich nun wieder daran erinnern könne, dass sie den beim Anschlag eingesetzten Sprengsatz bzw. einen baugleichen Gegenstand wenige Tage vor dem Anschlag in der Wohnung von Ralf S. gesehen habe. Als letzter Zeuge wurde am 4. April 2018 Markus T. befragt, seit 13 Jahren Lebensgefährte von Doreen Sch. Bei ihm ging es schwerpunktmäßig um seine Wahrnehmung des Erinnerungsprozesses von Doreen Sch.

Zum Abschluss wurde noch eine im August 2000 gemachte Aussage der Zeugin Ursula T. verlesen, die am 27. Juli 2000 um 15.03 Uhr möglicherweise den Täter gesehen hatte. Die Zeugin kann heute aus Altersgründen nicht mehr geladen werden.

Die Zeugin Sabine R. (56)

 

Die Erzieherin Sabine R., die 2000 und 2015 bereits polizeilich vernommen worden war, gab an, von 1996 bis 2001 im selben Haus auf der Ackerstr. 23 (zwischen Vinzenzplatz und Worringer Platz) gewohnt zu haben, in dem auch Ralf S. von Oktober 1999 bis etwa März 2000 lebte. Gemeldet war er dort vom 21. Oktober 1999 bis zum 2. Oktober, wie ein Vorhalt aus der Ermittlungsakte ergänzte.

Die Zeugin R. berichtete, dass sie zum Zeitpunkt des Anschlags im Urlaub gewesen sei. Kontakt zu S. habe sie bis auf wenige Begegnungen im Treppenhaus und ein kurzes Gespräch wegen eines Heizungsproblems nicht gehabt – und auch nicht haben wollen. Begegnungen im Treppenhaus – er im Militäroutfit und mit einem großen Hund, sie mit einem Kleinkind auf dem Arm – habe sie als unangenehm in Erinnerung. Es sei nie zu irgendwelchen Vorfällen gekommen, sie habe ihn auch nicht als „ausländerfeindlich“ wahrgenommen. In ihrem Freundeskreis sei aber darüber gesprochen worden, dass S. aggressiv und „ausländerfeindlich“ sei sowie einen Militaria-Shop auf der Gerresheimer Straße betreibe. Der Laden sei in ihrem Bekanntenkreis „verschrien“ gewesen. Nach Vorhalt durch den Vorsitzenden Richter konnte sie sich auch wieder daran erinnern, dass S. ein Schild an seiner Wohnungstür angebracht hatte, dessen Aufschrift („Vorsicht Waffen“) ihr aber entfallen sei.

Nach dem Auszug von Ralf S. habe sie diesen im Frühjahr 2000 einmal bis zweimal in der Woche gegen 15 Uhr im Kreuzungsbereich Ackerstraße/Worringer Straße/Vinzenzplatz gesehen. Sie habe aus beruflichen, aber auch aus privaten Gründen mehrmals täglich diesen Kreuzungsbereich passiert. Sie habe sich gewundert, dass er zwar im Bereich der Bushaltestelle Elisabethkirche gestanden habe, aber nach ihren Beobachtungen in der „Gesamtwahrnehmung“ nicht vorgehabt hätte, mit dem Bus zu fahren. Ob er seinen Hund dabei gehabt hätte, wüsste sie nicht mehr.

Auf Nachfrage nach der Bushaltestelle gab die Zeugin an, Ralf S. mehrfach im Brückenbereich an der nördlichen und einmal an der südlichen Haltestelle Elisabethkirche gesehen zu haben. Keine Erinnerung habe sie daran, ihn an der Haltestelle Elisabethkirche auf der Ackerstraße gegenüber dem Zugang zum S-Bahnhof gesehen zu haben. Ihn eben dort mehrfach gesehen zu haben, hätte sie aber – so der Oberstaatsanwalt – bei ihren polizeilichen Vernehmungen ausgesagt.

 

Die Zeugin Kerstin S. (44)

 

Die Zeugin S. hatte nach dem Anschlag an die Mobile Wache am S-Bahnhof gewandt und ausgesagt, Ralf S. am 27. Juli 2000 gegen 13.45 Uhr ohne Hund an der Ecke Gerresheimer Straße/Worringer Straße stehen gesehen zu haben. Er habe in Richtung S-Bahnhof geschaut und offenbar nicht vorgehabt, die Kreuzung zu überqueren. Dies wiederholte sie vor Gericht. Sie sei mit ihrem Auto unterwegs gewesen. Damals habe sie auf der Gerresheimer Straße 61 gewohnt – bis 2003. Da auch sie oft mit ihrem Hund unterwegs gewesen sei, sei sie Ralf S. vor dem Anschlag hin und wieder begegnet. Man habe sich dann kurz unterhalten, sich ab und an auch mal mit den Hunden im Hofgarten oder am Rhein verabredet. Sie sei naiv gewesen und habe erst spät bemerkt, wie er „drauf gewesen“ sei. Anschließend habe sie versucht, weitere Kontakte zu vermeiden. So habe sie Ralf S. beispielsweise einmal gefragt, ob sie von der „Antifaschistischen Front“ sei. Sie habe gar nicht gewusst, was das sei. Anlass für diese Frage sei ihr T-Shirt gewesen, das sie angehabt habe, ein Shirt mit einem Stern-Motiv.

Laut Vorhalt hatte die Zeugin 2000 angegeben, sie halte S. für „fremdenfeindlich“ und für einen „grenzdebilen Psychopathen“.

 

Die Zeugin Edith S. (85)

 

Der Zeugin Edith S. soll Doreen Sch. 2017 davon erzählt haben, dass sie – Ralf S.' ehemalige Partnerin Sch. – sich nun daran erinnere, 17 Jahre zuvor „einen Gegenstand“ in Ralf S.' Wohnung gesehen zu haben, der aussah wie das Bild eines Nachbaus der Bombe, das ihr bei der Polizei im Frühjahr 2017 gezeigt worden ist. Edith S. soll daraufhin Doreen Sch. geraten haben, ihre Erinnerung der Polizei mitzuteilen, was diese dann auch tat. Vor Gericht konnte sich Edith S., die von ihrem Sohn begleitet wurde, zwar an Doreen Sch., die ihr Lebensmittel nach Hause gebracht habe, erinnern, nicht aber an das Gespräch und an den Gegenstand des Strafprozesses. Ihr Sohn, der sich an Doreen Sch. als Unterstützerin seiner Mutter erinnern konnte, erläuterte dem Gericht, dass seine Mutter vor fünf Jahren einen Schlaganfall erlitten hat und seit zwei Jahren unter tendenziell zunehmenden – im Alltag schwankenden – demenziellen Erscheinungen leide.

 

Der Zeuge Markus T. (45)

 

Markus T. gab an, mit Doreen Sch. seit 13 Jahren liiert zu sein und sie vor etwas mehr als 13 Jahren kennengelernt zu haben. Von dem Anschlag habe er 2000 nur am Rande etwas mitbekommen. Anfangs habe seine Lebensgefährtin auch nichts über Ralf S. berichtet, später dann etwas mehr, beispielsweise bei der Betrachtung alter Fotos. Ihre Beziehung zu Ralf S. habe ihn nicht interessiert, er habe aber den Eindruck gehabt, dass diese „weniger gut“ gewesen sei. Irgendwann sei auch mal davon die Rede gewesen, dass sie bezüglich einer möglichen Täterschaft von Ralf S. etwas mitbekommen habe und dass dieser verdächtigt würde. Doreen Sch. habe es nicht für ausgeschlossen gehalten, dass Ralf S. der Täter gewesen sei, so etwas sei ihm zuzutrauen. Heute gehe sie fest von seiner Täterschaft aus, sie habe sich aus Anlass der Vernehmungen an vieles erinnert. Beispielsweise daran, die Bombe schon einmal gesehen zu haben. Als sie ein ganzes Wochenende lang darüber gegrübelt habe, sei sie kaum ansprechbar gewesen. Nachdem sie sich wieder erinnert habe, sei sie gelöst gewesen, berichtete Markus T.

Auf Nachfrage des Vorsitzenden konnte sich T. an Edith S. erinnern, der seine Lebensgefährtin und er im Rahmen von Nachbarschaftshilfe zur Seite gestanden hätten. Doreen Sch. habe ihm aber nicht erzählt, dass sie mit Edith S. über ihre Erinnerung an die Bombe gesprochen habe. Doreen habe ihm erst von ihrer Erinnerung an den Gegenstand (der wie die Zeichnung der Bombe aussah) erzählt, nachdem sie der Polizei davon berichtete hatte, dass sie jetzt wisse, wo sie den Gegenstand schon einmal gesehen habe. Erst dann habe sie ihrem Partner Markus T. erzählt, woran sie sich erinnere und ihm erklärt, dass sie zuvor so verschlossen und grüblerisch gewesen sei, weil sie so intensiv darüber nachgedacht habe, wo sie den Gegenstand schon einmal gesehen hätte.

Die Frage des Vorsitzenden, ob Doreen Sch. ihm etwas darüber berichtet habe, dass Ralf S. ihr gegenüber ein Attentat angekündigt habe, verneinte der Zeuge. Erst nachdem er davon gelesen habe, habe er sie darauf angesprochen – und sie habe diese Ankündigung bestätigt. Zuvor habe Doreen Sch. immer davon gesprochen, dass Ralf S. keine konkreten Ankündigungen oder Drohungen formuliert hätte, wohl aber Unkonkretes geäußert habe, dass „man mal etwas machen müsse“. Er (Markus T.) habe sie auf diesen Widerspruch angesprochen. Sie habe erwidert, dass sie ihm das doch mal erzählt habe. Daran könne er sich aber nicht erinnern.

 

Die Zeugin Ursula T.

 

Da aus Gesundheitsgründen eine Vorladung der Rentnerin Ursula T. nicht möglich war, wurde deren polizeiliche Aussage vom 5. August 2000 vom Vorsitzenden verlesen. T. hatte angegeben, am Tattag um kurz nach 15 Uhr aus dem Fenster ihrer Wohnung auf der Gerresheimer Straße 69 geschaut zu haben. Sie habe die zerstörten Scheiben des Wartehäuschens der Bushaltestelle gesehen. Auf dem S-Bahnhof seien Leute weggelaufen, einige seien umgefallen. Ein Mann habe auf der Gerresheimer Straße auf einem Lichtschaltkasten gesessen und Richtung Tunnel (S-Bf.-Zugang Ackerstraße) geschaut. Kurz nach der Explosion habe er sich heruntergeschwungen und sei Richtung Worringer Straße weggegangen. Sie habe ihn nur im Profil gesehen. Er sei unauffällig, etwa 180 cm groß, schlank und nicht ungepflegt gewesen und habe ein dunkelrotes Käppi getragen. Sie würde ihn nicht der Junkie-Szene zurechnen. Neben dem Schaltkasten habe ein Kinderwagen gestanden. Erst am Abend darauf sei dieser dann von einer Frau mitgenommen worden.

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