33. und 34. Prozesstag im Wehrhahn-Prozess – Landgericht Düsseldorf, 26. und 31. Juli 2018
Nachdem der Vorsitzende der 1. Großen Strafkammer des LG Düsseldorf am 26. Juli 2018 das Ende der Beweisaufnahme erklärt hatte, trugen der Oberstaatsanwalt, die vier Nebenklagevertreter*innen und – sich abwechselnd – zwei Verteidiger*innen ihre Schlussvorträge, also Plädoyers vor. Ebenso wie in ihren Stellungnahmen am 24. Prozesstag zu ihrer Einschätzung des Verfahrensstands betrachteten Anklage und Nebenklage die Schuld des Angeklagten im Sinne der Anklage als ohne Zweifel nachgewiesen, während die Verteidigung der Überzeugung war, dass die Beweisaufnahme die Anklage nicht bestätigt habe.
Die Strafkammer sprach am 31. Juli 2018 den Angeklagten frei.
Die Redaktion des Wehrhahn-Prozess-Blogs empfiehlt zur weiteren Lektüre zum Ausgang des Prozesses folgende Beiträge, Kommentare und Presseerklärungen.
Pressestelle des Landgerichts Düsseldorf
Pressemitteilung: Freispruch im Wehrhahn-Strafverfahren, 31.7.2018,
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