Während eines zunächst „Kaffeeklatsch“-artigen Gesprächs habe es, so L., eine Situation gegeben, in der er starke Zweifel („Bullshit“) an der Behauptung von S. geäußert habe, er würde Rohrbomben bauen, die für den Anti-Piraten-Einsatz benötigt würden. Das Thema habe sich im Gespräch eher zufällig „aufgebaut“, die letztendliche Botschaft sei „peu à peu“ zum Vorschein gekommen. S. habe sich in Rage geredet, offenbar um ihm – dem ranghöheren „Kameraden“, den er militärisch und zackig zu grüßen pflegte – zu imponieren und zu beweisen, was er so alles drauf habe. Hierbei habe er detailliert – teilweise auch auf zweifelnde Nachfragen – über einen Sprengstoffanschlag berichtet, den er in Düsseldorf begangen habe, um es „denen“ mal so richtig zu zeigen, was ihm auch gelungen sei. Er habe nämlich „ein paar erwischt“, die dann auch nicht wiedergekommen seien. Wer mit „denen“, „ein paar“ und „die“ gemeint war, hatte er dem Zeugen zufolge mit eindeutig rassistischen Begriffen beschrieben, die in diesem Prozessbericht nicht wiederholt werden. Es sei S. „auf den Keks“ gegangen, so L., „dass alle anderen was kriegen und er nicht“. S. habe damit geprahlt, dass ihm nichts nachgewiesen werden konnte, obwohl er sogar abgehört worden sei. Das Ganze habe, so L., nicht nach einer Kurzschlussreaktion geklungen, sondern nach einer generalstabsmäßigen Planung. Ralf S. habe „ein Problem mit ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern“ gehabt, auch in der JVA habe es „ständig Stress“ deswegen gegeben.
L. berichtete, dass er von dem Geschilderten angewidert gewesen sei und ständig die „Bilder“ eines solchen Anschlags vor Augen gehabt hätte. Dieser hätte ihn zudem an einen schlimmen Vorfall während seines Auslandseinsatzes im Kosovo erinnert. Mit S. habe er nichts mehr zu tun haben wollen – unabhängig davon, ob die Geschichte stimmen würde oder nicht. Er habe sich in den verbleibenden Tagen bis zur Verlegung von Ralf S. in die JVA Essen soweit möglich weiteren Begegnungen entzogen. Den Wahrheitsgehalt des Gehörten habe er zwar bezweifelt, habe aber dennoch der Sache auf den Grund gehen wollen und sich deshalb an eine Justizvollzugsbeamtin gewandt, die dann im Internet recherchiert habe. Diese sei blass geworden, so L., als sie auf Artikel über den Wehrhahn-Anschlag gestoßen sei. Letztendlich habe sich der Polizeiliche Staatsschutz Düsseldorf eingeschaltet, der offenbar zunächst die Vortäuschung von Erkenntnissen bzw. den Versuch eines die Haft erleichternden Deals oder des Abgreifens der ausgelobten Belohnung vermutet, letztendlich aber seinen Bericht entgegengenommen habe. Er habe von der Belohnung überhaupt nichts gewusst, auch der Anschlag wäre ihm zuvor nicht bekannt gewesen. Danach habe er von der Sache nichts mehr gehört und damit komplett „abgeschlossen“, bis er dann völlig überraschend am 1. Februar 2017 über die Medien die Verhaftung von Ralf S. mitbekommen habe.
L. berichtete, er sei bis 2005 zwölf Jahre bei der Bundeswehr gewesen, die er im Rang eines Oberfeldwebels verlassen habe. Er sei im Sanitätsdienst tätig gewesen, aber auch in der Herstellung und Anbringung von Sprengsätzen („Wenn es hart auf hart käme, könnte ich so etwas bauen“) ausgebildet worden, beispielsweise um Türen aufzusprengen. S. habe ihm erzählt, dass er Infanterist gewesen sei, sich mit Sprengfallen auskennen würde, Scharfschütze sei und als Stabsunteroffizier die Bundeswehr verlassen habe. Das sei alles schlüssig gewesen („Der war so konditioniert, der muss bei der Bundeswehr gewesen sein“). Ansonsten hätte S. viel über seine familiären Probleme gesprochen und dass seine ehemalige Frau ihm die Kinder entziehen würde, wogegen er sich wehren würde. S. habe – vermutlich zu diesem Thema – viel „Zettelkram“ in seiner Stube gehabt, den er (L.) aber nicht zu sehen bekommen hätte, ebenso wenig wie etwaige Unterlagen oder Presseartikel zum Wehrhahn-Anschlag. Oft hätte S. auch von seiner beruflichen Tätigkeit als Detektiv und Sicherheitsspezialist berichtet, ihm sogar einen Job angeboten. S. habe Leute gesucht als Ausbilder für bewaffnete Personenschützer und für bewaffnete Schiffsbegleitungen bzw. Schutzteams zur Piratenabwehr, „irgendwo in Afrika“. Waffen und nicht vorhandene Waffenbesitzkarten seien kein Problem. Er habe mehrere Mitarbeiter und sehr viele Aufträge. Aber es hätte Probleme gegeben, Außenstände einzutreiben. Darum säße er nun ein und käme aus der Haft nicht an Geld heran, um die Geldstrafe zu bezahlen. S. habe „versucht, Gott und die Welt anzupumpen“. Er selbst, so L., habe eine entsprechende Bitte um ein 3.000-Euro-Darlehen abgelehnt, da ihm die Pleite-Geschichte nicht glaubhaft erschienen sei und er Sorge gehabt hätte, sein Geld nicht zurückzubekommen.
Mehrfach betonte L. bei seiner Zeugenaussage, dass er sich an vieles nicht mehr erinnern könne, er habe damals mit dem Thema abgeschlossen. So wich zum Beispiel seine Erinnerung an den zeitlichen Ablauf – Gespräch über den Anschlag und Abbruch der Kontakte zu S., Gespräch mit der JVA-Beamtin, Verlegung von S. – von den Erkenntnissen des Gerichtes ab. Von Seiten des Gerichts wurden handschriftliche Notizen und ein auf den 5. Juli 2014 datierter Brief des Zeugen in die Beweisaufnahme eingeführt. Beides habe L., so der Vorsitzende Richter, damals geschrieben und dem JVA-Sicherheitsbeauftragten zur Verfügung gestellt. Daraus ergab sich unter anderem, dass das zur Debatte stehende Gespräch mit S. am 12. Juni 2014 stattgefunden haben müsste, also kurz nach Pfingsten. Und die Verlegung von S. sowie das Gespräch mit der JVA-Beamtin am 3. Juli 2014. Aus seiner Erinnerung hatte L. das JVA-Gespräch auf den Abend des Tages gelegt, an dem S. ihm von seiner Täterschaft berichtet haben soll.
In seinen Aufzeichnungen vermerkte L. auch, dass S. ihm über den Verkauf einer „Langwaffe“ im April oder Mai 2014 für 750 Euro über seine Freundin, von „Trainings“ im Ratinger „Märchenwald“ und von einer Genehmigung, ein ehemaliges Kasernengelände im Raum Düsseldorf für Trainings nutzen zu dürfen, berichtet haben soll. Nach Einschätzung von L. befinde sich in diesen „Märchenwald“ oder „Märchenpark“ ein von S. angelegtes Depot für Ausrüstungsgegenstände. Nach dem heftigen Pfingststurm 2014 habe S. vergeblich versucht, einen mehrstündigen Freigang zu bekommen. Anschließend habe er ihn (L.) versucht zu überreden, während seines Freigangs in Ratingen zu kontrollieren, ob alles in Ordnung sei. Ebenfalls vergeblich. Möglicherweise hätten Ablehnung und geäußerte Zweifel mit dazu geführt, dass sich S. am 12. Juni habe beweisen wollen. S. habe hierbei auch erwähnt, dass er mit seinem Anschlag erreichen wollte, „dass sich meine Kameraden und ich nicht mehr bedrängt fühlen“. Auf Rückfrage („welche Kameraden?“) hätte S. von seiner „Reservistenkameradschaft“ mit dem Namen „Graue Wölfe“ berichtet. L. ging ausweislich seiner Aufzeichnungen davon aus, dass diese „Kameradschaft“ eine rechts gesinnte Vereinigung sei, das mit den „Wölfen“ hätte es ja auch schon im Nationalsozialismus gegeben. S. habe ihm erzählt, so L. vor Gericht, dass er „mit irgendwelchen Leuten rumhängen“ würde und irgendwelche Biwaks und „Leben im Felde“-Trainings durchführen würde. Das habe sich alles nach einer „Wehrsportgruppe“ angehört. S. habe ihm erzählt, dass er Aufträge der Stadt Ratingen habe, die irgendwas mit dem „Märchenwald“ zu tun hätten, und „wen in der Ausbildung, der vom Arbeitsamt bezahlt würde“.
Auf Frage des Oberstaatsanwalts berichtete L., dass er Ralf S. nach seiner Haftentlassung mal angeschrieben habe über Facebook, um zu erfahren, was aus der Sache geworden sei. Von den Ermittlungsbehörden habe er nämlich keinerlei Informationen bekommen. S. habe ihn seinerseits gefragt, ob er ihn „verpfiffen“ habe, was er verneint habe. Einen Screenshot der Kommunikation habe er dann nach der Festnahme von S. an den Leiter der Wehrhahn-Ermittlungskommission, Herrn Moll, weitergegeben. Nach der Festnahme habe er mehrfach in Kontakt zu Moll gestanden.
In der – wiederholt vom Vorsitzenden Richter aufgrund ihres kommentierenden und unterstellenden Charakters gerügten – Befragung des Zeugen durch die Verteidigung ging es u.a. um die Vorstrafen und 2014 noch offenen Verfahren von L. Dieser sei mehrfach wegen Betrugs-, Urkundenfälschungs- und Eigentumsdelikten ins Visier der Strafverfolgungsbehörden geraten und habe zudem gegen Bewährungsauflagen verstoßen... Dieses wurde vom Zeugen bestätigt, er habe aber keinerlei persönlichen Vorteile aus seiner Aussage gezogen. Die Belohnung, von der er lange Zeit überhaupt nichts gewusst hätte, habe er nicht in Anspruch genommen bzw. eingefordert. Die Frage der Verteidigung, ob er im Juni 2014 Zugang zum Internet gehabt hätte und auf „linksextreme“ Artikel (z.B. der „Jungle World“) gestoßen sei, verneinte er.
L. räumte auf Nachsetzen der Verteidigung allerdings ein, von sich aus Ralf S. noch einmal angeschrieben zu haben, da er die Hoffnung gehabt habe, dass dieser ihm einen Job im Sicherheitsbereich vermitteln könne. Daraus sei aber nichts geworden. Auf den Widerspruch von Kontaktabbruch und Hilfegesuchen angesprochen, erwiderte L., dass er nicht vorgehabt habe, für Ralf S. zu arbeiten. Er habe einen Job gebraucht und S.' Kontakte in der Sicherheitsbranche nutzen wollen.
Nach der Entlassung des Zeugen L. wurde dann die von L. informierte Justizvollzugsbeamtin der JVA Castrop-Rauxel befragt. Sie war laut Aktenlage am 9. Juli 2014 von der Polizei als Zeugin vernommen worden, konnte sich vor Gericht aber nur noch daran erinnern, dass L. sehr aufgeregt zu ihr gekommen sei und dass sie eigentlich nicht wirklich für ihn zuständig gewesen sei. Da aber die zuständige Person gerade nicht greifbar gewesen sei, habe sie sich dem Anliegen angenommen. Sie sei, nachdem L. berichtet hatte, beim Googeln auf den Wehrhahn-Anschlag gestoßen und habe später ihren Vorgesetzten berichtet. Mehr wisse sie nicht mehr. Ralf S. habe sie nicht gekannt. An eine Zeugenvernehmung durch die Polizei und das in diesem Zusammenhang damals Ausgesagte könne sie sich nicht mehr erinnern, das sei schließlich schon fast vier Jahre her. Sie bedauerte, nichts beitragen zu können – und wurde vom um Fassung ringenden Vorsitzenden Richter entlassen.
Das Hauptverfahren wird am 27. Februar 2018 um 9.30 Uhr fortgesetzt.