Über diesen Blog

Die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus im Regierungsbezirk Düsseldorf hat den Wehrhahn-Anschlag-Prozess über den gesamten Zeitraum von sechs Monaten verfolgt und regelmäßig auf diesem Blog darüber ausführlich berichtet. Insgesamt fanden bis zum Urteil am 31. Juli 2018 34 Hauptverhandlungstage statt. Der unter anderem des Mordversuchs angeklagte Ralf S., der die Tat bis heute abstreitet, wurde freigesprochen, das Urteil des Landgerichts ist aber noch nicht rechtskräftig. (Stand Oktober 2018)
 

Bei dem damaligen Sprengstoffanschlag auf eine Gruppe Sprachschüler_innen aus mehreren Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion  – unter ihnen sechs Juden und Jüdinnen – wurden zehn Menschen verletzt. Einige schwebten temporär in Lebensgefahr. Eine Schwangere verlor ihr ungeborenes Kind. Es vergingen viele Jahre, in denen sich die Betroffenen vermutlich immer wieder fragten, was da eigentlich genau und wieso geschehen ist. Auch stellt sich die Frage, wieso nicht ermittelt werden konnte, wer für diese Tat verantwortlich ist. Erst am 1. Februar 2017 meldeten die polizeilichen Ermittler_innen die Festnahme eines mutmaßlichen (Einzel-)Täters, der bereits 2000 als dringend tatverdächtig galt und dessen Hass auf Geflüchtete und Migrant_innen lange bekannt war. Auch seine Einbindung in die extreme Rechte vor Ort war bekannt. Als offenes Geheimnis gilt, dass Fehler bei den Ermittlungen gemacht wurden, die mit dafür verantwortlich gewesen sein könnten, dass nicht schon viel früher Anklage erhoben werden konnte. Eine vom Landtag NRW angeordnete gründliche Untersuchung des Falls auf ein mögliches Fehlverhalten von Polizei- und Verfassungsschutzbehörden durch den hierfür zuständigen Parlamentarischen NSU-Untersuchungsausschuss des Landtages NRW blieb jedoch aus. Der „Fall Wehrhahn“ wurde erst kurz vor der Auflösung des Ausschusses thematisiert und in wenigen Stunden abgehandelt.

 

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Hintergrundartikel zum Wehrhahn-Anschlag:

 

Beiträge

6. Prozesstag im Wehrhahn-Prozess – Landgericht Düsseldorf, 16. Februar 2018

Während des 6. Hauptverhandlungstags wurde die Bundeswehrzeit des Angeklagten unter die Lupe genommen. Vom Gericht eingeladen war als Sachverständiger Oberstleutnant Dipl. Ing. Thomas Enke, Berater für den Inspekteur des Heeres im Aufgabenbereich der munitionstechnischen und schießtechnischen Sicherheit. Ihm stand es zu, an diesem Tag ebenfalls Fragen an den Angeklagten und an die Zeugen zu richten. Gleichzeitig stand er für die Beantwortung von Fragen und für sachkundige Einschätzungen innerhalb seines Fachgebiets zur Verfügung. Als Zeugen geladen waren zwei damalige Vorgesetzte von Ralf S. aus seiner Zeit als Soldat in der Düsseldorfer Reitzenstein-Kaserne.

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4. und 5. Prozesstag im Wehrhahn-Prozess – Landgericht Düsseldorf, 5. Februar und 8. Februar 2018

Am 4. Hauptverhandlungstag sagten zwei Zeugen und eine Zeugin aus. Für den Vormittag hatte das Gericht zwei Polizeibeamte geladen, Gerwin F. und Frank S. Beide waren als damalige Mitglieder der „EK Acker“ Ende Juli bzw. Anfang August 2000 an den ersten Vernehmungen des heute angeklagten Ralf S. beteiligt gewesen. Einer von ihnen gehörte mit einem anderen Polizeibeamten zusammen auch zu dem Zweierteam, das am 29. Juli 2000 die ersten Hausdurchsuchungen bei Ralf S. durchgeführt hatte.

 

Am Nachmittag sagte eine damalige Mitarbeiterin der JVA Castrop-Rauxel aus, die als Sozialarbeiterin für die sozialdienstliche Beratung von Ralf S. zuständig war, als dieser im Jahr 2014 für wenige Monate einen Teil einer Ersatzfreiheitsstrafe in der JVA Castrop-Rauxel verbüßte.

 

Für den 5. Prozesstag war nur einziger Zeuge geladen worden. Gericht, Verteidigung und Oberstaatsanwaltschaft befragten einen Mitarbeiter der „Tatortgruppe Sprengstoff/Brand, Entschärfung“ des Landeskriminalamtes NRW als sachverständigen Zeugen zu Beschaffenheit, Aufbau und Hypothesen bezüglich des Sprengsatzes, der beim Wehrhahn-Anschlag eingesetzt worden war.

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3. Prozesstag im Wehrhahn-Prozess – Landgericht Düsseldorf, 2. Februar 2018

Der dritte Tag der Hauptverhandlung teilte sich in drei Themenblöcke auf: die Fortsetzung der Befragung durch das Gericht bzw. weitere Vorhalte aus dem Ermittlungsverfahren, die Befragung des Angeklagten durch die Staatsanwaltschaft sowie erste Fragen der Vertretungen der Nebenklagen.

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2. Prozesstag im Wehrhahn-Prozess – Landgericht Düsseldorf, 30. Januar 2018

Auch während des zweiten Prozesstages im Wehrhahn-Prozess blieb der Angeklagte Ralf S. bei seiner Aussage, nichts mit dem Anschlag am 27. Juli 2000 zu tun gehabt zu haben. Er habe auch keine Kenntnisse darüber, wer die Tat verübt haben könnte. Über den größten Teil des Verhandlungstages beschäftigte sich das Gericht aber mit der Inaugenscheinnahme von abgehörten Telefonaten, die meisten aus den Wochen nach der Tat. Aus den Telefonaten spielte das Gericht Auszüge ein und befragte dazu den Angeklagten.

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1. Prozesstag im Wehrhahn-Prozess – Landgericht Düsseldorf, 25. Januar 2018

Etwa drei Stunden verhandelte am 25. Januar 2018 die 1. große Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf unter der Leitung von Rainer Drees wegen des Sprengstoffanschlages am 27. Juli 2000 im Zugangsbereich Ackerstraße des Düsseldorfer S-Bahnhofs Wehrhahn.

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