Über diesen Blog

Die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus im Regierungsbezirk Düsseldorf hat den Wehrhahn-Anschlag-Prozess über den gesamten Zeitraum von sechs Monaten verfolgt und regelmäßig auf diesem Blog darüber ausführlich berichtet. Insgesamt fanden bis zum Urteil am 31. Juli 2018 34 Hauptverhandlungstage statt. Der unter anderem des Mordversuchs angeklagte Ralf S., der die Tat bis heute abstreitet, wurde freigesprochen, das Urteil des Landgerichts ist aber noch nicht rechtskräftig. (Stand Oktober 2018)
 

Bei dem damaligen Sprengstoffanschlag auf eine Gruppe Sprachschüler_innen aus mehreren Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion  – unter ihnen sechs Juden und Jüdinnen – wurden zehn Menschen verletzt. Einige schwebten temporär in Lebensgefahr. Eine Schwangere verlor ihr ungeborenes Kind. Es vergingen viele Jahre, in denen sich die Betroffenen vermutlich immer wieder fragten, was da eigentlich genau und wieso geschehen ist. Auch stellt sich die Frage, wieso nicht ermittelt werden konnte, wer für diese Tat verantwortlich ist. Erst am 1. Februar 2017 meldeten die polizeilichen Ermittler_innen die Festnahme eines mutmaßlichen (Einzel-)Täters, der bereits 2000 als dringend tatverdächtig galt und dessen Hass auf Geflüchtete und Migrant_innen lange bekannt war. Auch seine Einbindung in die extreme Rechte vor Ort war bekannt. Als offenes Geheimnis gilt, dass Fehler bei den Ermittlungen gemacht wurden, die mit dafür verantwortlich gewesen sein könnten, dass nicht schon viel früher Anklage erhoben werden konnte. Eine vom Landtag NRW angeordnete gründliche Untersuchung des Falls auf ein mögliches Fehlverhalten von Polizei- und Verfassungsschutzbehörden durch den hierfür zuständigen Parlamentarischen NSU-Untersuchungsausschuss des Landtages NRW blieb jedoch aus. Der „Fall Wehrhahn“ wurde erst kurz vor der Auflösung des Ausschusses thematisiert und in wenigen Stunden abgehandelt.

 

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Hintergrundartikel zum Wehrhahn-Anschlag:

 

Beiträge

25., 26., 27. und 28. Prozesstag im Wehrhahn-Prozess – Landgericht Düsseldorf, 5., 8., 11. und 14. Juni 2018

Seit dem Beschluss der Strafkammer vom 17. Mai 2018 befindet sich der Angeklagte Ralf S. nach über 15-monatiger U-Haft wieder in Freiheit. Das Gericht kann aktuell keinen dringenden Tatverdacht gegen ihn erkennen. Der Strafprozess aber geht weiter. Am 5. Juni 2018, dem 25. Tag der Hauptverhandlung, wurde erneut Frank B., ehemaliger Vorgesetzter von S. bei der Bundeswehr, befragt. B. hatte ein erstes Mal bereits am sechsten Prozesstag ausgesagt. Am 26. Prozesstag wurden drei Opfer des Wehrhahn-Anschlags befragt. Zudem ging es am selben Tag in der anschließenden Befragung des Justizvollzugsbeamten Mustafa A. und des Gefängniskrankenhauspsychologen Jan P. um die bevorstehende gerichtliche Vernehmung des inhaftierten Holger P. Mit ihm hatte Ralf S. einen Teil seiner bis zum 17. Mai 2018 anhaltenden U-Haft-Zeit verbracht und soll diesem von seiner Täterschaft und von Anschlagsplänen berichtet haben. Letztendlich wurde P. aber erst am 28. Prozesstag befragt. Jetzt aber verweigerte er die Aussage. Unmittelbar vor ihm hatte außerdem ein weiterer Mithäftling von ihm und Ralf S. vor Gericht ausgesagt. Am 27. Prozesstag wurde zudem die ehemalige Ehefrau von Ralf S., Kathrin D., als Zeugin befragt.

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23. und 24. Prozesstag im Wehrhahn-Prozess – Landgericht Düsseldorf, 8. und 14. Mai 2018

Am 23. Hauptverhandlungstag wurden drei Polizeibeamte befragt, die in die Ermittlungen zum Wehrhahn-Anschlag eingebunden waren, einer in der „EK Acker“, zwei in der „EK Furche“. Die letzteren beiden wurden bereits zum zweiten Mal in diesem Gerichtsverfahren befragt. Am 24. Hauptverhandlungstag wurden zwei Zeugen befragt, die Ralf S. während dessen Bundeswehrzeit kennengelernt hatten. Anschließend gaben die Staatsanwaltschaft, die Nebenklagevertreter*innen sowie die Verteidigung Stellungnahmen zu ihrer vorläufigen Bewertung der bisherigen Beweisaufnahme ab. Die nächsten, dann 25. und 26. Prozesstage, hätten am 17. und 28. Mai 2018 stattfinden sollen. Außerhalb der Hauptverhandlung wurden diese beiden Verhandlungstage von der Strafkammer jedoch abgesetzt. Stattdessen wandte sich die Strafkammer am 17. Mai 2018 über die Pressestelle des Landgerichts mit einer Pressemitteilung an die Öffentlichkeit. Mitgeteilt wurde, dass Ralf S. mit Beschluss vom 17. Mai 2018 aus der U-Haft entlassen worden sei, da kein „dringender Tatverdacht“ mehr gegen ihn bestünde. Der dann nun 25. Tag der Hauptverhandlung soll am 5. Juni 2018 stattfinden.

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Wehrhahn-Prozess: Mobile Beratung weiterhin von Schuld des Angeklagten überzeugt

Mit Beschluss vom heutigen Tage hat die 1. große Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf den Haftbefehl gegen den Angeklagten Ralf S. aufgehoben und seine Entlassung aus der Untersuchungshaft angeordnet. Aufgrund des vorläufigen Ergebnisses der Hauptverhandlung sieht das Gericht keinen dringenden Tatverdacht mehr.

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20., 21. und 22. Prozesstag im Wehrhahn-Prozess – Landgericht Düsseldorf, 24. und 27. April sowie 3. Mai 2018

Am 20. Hauptverhandlungstag am 24. April 2018 befragte Oberstaatsanwalt Ralf Herrenbrück noch einmal ausführlich den Angeklagten. Dabei bezog er sich auf den aktuellen Stand der bisherigen Beweisaufnahme und konfrontierte den Angeklagten noch einmal mit diversen seiner Angaben sowie mit den Angaben von Zeug*innen, Erkenntnissen aus der Telekommunikationsüberwachung und weiteren Beweismitteln. Am 21. Hauptverhandlungstag am 27. April 2018 wurden drei Zeug*innen und zwei Sachverständige befragt. Bei den Zeug*innen handelte es sich um Irina K., zum Zeitpunkt des Anschlags Sprachschülerin im Gebäude Gerresheimer Straße 54, Thomas Z. (Name geändert), der am 27. Juli 2000 auf der Worringer Straße eine möglicherweise wichtige Beobachtung machte, sowie um Benjamin W., der um die Jahrtausendwende der lokalen Neonazi-Szene angehörte und unter anderem Ralf S. bezichtigt hatte, scharfe Waffen und Sprengsätze zum Kauf angeboten zu haben. Als Sachverständiger war Dr. Hubertus S. geladen, der das Sprengsatz-Gutachten des Mannesmann-Forschungsinstituts erläuterte. Zudem gab am 27. April Dr. Sven-Uwe Kutscher den Prozessbeteiligten in mündlichem Vortrag sein Sachverständigen-Gutachten zur Kenntnis. Der forensische Psychiater hat den Angeklagten exploriert, also untersucht und befragt, und während des Prozesses beobachtet. In seinem Gutachten ging es in erster Linie um eine Einschätzung zur psychischen Gesundheit des Angeklagten sowie zu dessen Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt. Am 22.…

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17., 18. und 19. Prozesstag im Wehrhahn-Prozess – Landgericht Düsseldorf, 16., 18. und 19. April 2018

Am 17. Hauptverhandlungstag (16. April 2018) ging es um das Gutachten der Landeskriminalamtsarbeitsgruppe „Operative Fallanalyse“ (OFA), deren Ergebnis den polizeilichen Ermittler*innen 2015 bestätigt haben soll, dass sie mit ihrem Verdacht gegen Ralf S. auf der richtigen Fährte sind. Am 18. Hauptverhandlungstag (18. April 2018) wurden vier Zeug*innen vernommen, die temporär mit Ralf S. in Kontakt standen – mehr oder weniger intensiv. Am 19. Hauptverhandlungstag (19. April 2018) wurden dann zwei ehemalige Polizeibeamte als Zeugen gehört. Zudem wurden zwei Zeugen befragt, die am Tattag den derzeit angeklagten Ralf S. gesehen hatten. Einer der beiden wusste hierbei wichtige Beobachtungen vom Tattag beizutragen. Während der drei Verhandlungstage wurden auch mehrfach weitere Mitschnitte aus der Telekommunikationsüberwachung des Beschuldigten in die Beweisaufnahme eingeführt, auf die in dieser Zusammenfassung aber nicht näher eingegangen wird.

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