Über diesen Blog

Die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus im Regierungsbezirk Düsseldorf hat den Wehrhahn-Anschlag-Prozess über den gesamten Zeitraum von sechs Monaten verfolgt und regelmäßig auf diesem Blog darüber ausführlich berichtet. Insgesamt fanden bis zum Urteil am 31. Juli 2018 34 Hauptverhandlungstage statt. Der unter anderem des Mordversuchs angeklagte Ralf S., der die Tat bis heute abstreitet, wurde freigesprochen, das Urteil des Landgerichts ist aber noch nicht rechtskräftig. (Stand Oktober 2018)
 

Bei dem damaligen Sprengstoffanschlag auf eine Gruppe Sprachschüler_innen aus mehreren Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion  – unter ihnen sechs Juden und Jüdinnen – wurden zehn Menschen verletzt. Einige schwebten temporär in Lebensgefahr. Eine Schwangere verlor ihr ungeborenes Kind. Es vergingen viele Jahre, in denen sich die Betroffenen vermutlich immer wieder fragten, was da eigentlich genau und wieso geschehen ist. Auch stellt sich die Frage, wieso nicht ermittelt werden konnte, wer für diese Tat verantwortlich ist. Erst am 1. Februar 2017 meldeten die polizeilichen Ermittler_innen die Festnahme eines mutmaßlichen (Einzel-)Täters, der bereits 2000 als dringend tatverdächtig galt und dessen Hass auf Geflüchtete und Migrant_innen lange bekannt war. Auch seine Einbindung in die extreme Rechte vor Ort war bekannt. Als offenes Geheimnis gilt, dass Fehler bei den Ermittlungen gemacht wurden, die mit dafür verantwortlich gewesen sein könnten, dass nicht schon viel früher Anklage erhoben werden konnte. Eine vom Landtag NRW angeordnete gründliche Untersuchung des Falls auf ein mögliches Fehlverhalten von Polizei- und Verfassungsschutzbehörden durch den hierfür zuständigen Parlamentarischen NSU-Untersuchungsausschuss des Landtages NRW blieb jedoch aus. Der „Fall Wehrhahn“ wurde erst kurz vor der Auflösung des Ausschusses thematisiert und in wenigen Stunden abgehandelt.

 

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Hintergrundartikel zum Wehrhahn-Anschlag:

 

Beiträge

16. Prozesstag im Wehrhahn-Prozess – Landgericht Düsseldorf, 5. April 2018

Am 16. Prozesstag wurden sechs Zeug*innen befragt und die Aussagen des nicht auffindbaren Zeugen Benjamin W. verlesen. Bei der ersten Zeugin – Sonja K., die aktuelle Lebensgefährtin von Ralf S. – interessierten sich Gericht und Staatsanwaltschaft zum einen dafür, was ihr Ralf S. berichtet hatte, nachdem er im Oktober 2016 realisiert hatte, dass erneut gegen ihn ermittelt wurde. Zum anderen wurde sie zu einer Autofahrt mit Ralf S. am 21. Oktober 2016 von Ratingen nach Düsseldorf befragt, am Tag, nachdem die „EK Furche“ Ralf S. erstmals mit den Ermittlungen gegen ihn konfrontiert hatte. Als zweite Zeugin erschien die Bäckereiverkäufern Angelika G., eine Kollegin von Doreen Sch. (Lebensgefährtin von Ralf S. zum Tatzeitpunkt). Sch. hatte vor Gericht ausgesagt, Angelika G. im Februar 2017 von ihrer Erinnerung an die Bombe berichtet zu haben. Als nächster Zeuge wurde Sven G. aufgerufen, ihm folgte Sascha G. Beide standen 2001 unter Verdacht, scharfe Schusswaffen von Ralf S. gekauft zu haben. Daran, dass sie das tatsächlich getan hatten – wie damals von einem neonazistischen Bekannten behauptet –, scheint es seitens der Ermittler*innen und der Anklagebehörde erhebliche Zweifel zu geben. Als fünfte Zeugin folgte Johanna T. (Name geändert), die um 1996/1997 „so was in der Art wie eine Beziehung“ mit Ralf S. hatte und auch noch im Jahr 2000 mit ihm in Kontakt stand. Letzte Zeugin am 16. Prozesstag war Silke P., eine langjährige Bekannte von Ralf S.

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15. Prozesstag im Wehrhahn-Prozess – Landgericht Düsseldorf, 4. April 2018

Zum 15. Hauptverhandlungstag waren vier Zeug*innen geladen, die Aussage einer fünften Zeugin (Ursula T.) wurde verlesen. Die Zeugin Sabine R. hatte im Frühjahr/Sommer 2000 im Bereich S-Bahnhof Wehrhahn Beobachtungen gemacht, die von der Anklage als „Ausbaldowern“ der Opfergruppe durch den Angeklagten interpretiert werden. Die Zeugin Kerstin S. hatte Ralf S. am Tattag gegen 13.45 Uhr in der Nähe seines Militaria-Ladens an der Straßenkreuzung Gerresheimer Straße, Ecke Worringer Straße gesehen. Der dritten Zeugin, Edith S., gegenüber soll die 2000 mit Ralf S. liierte Doreen Sch. im Februar 2017 berichtet haben, dass sie sich nun wieder daran erinnern könne, dass sie den beim Anschlag eingesetzten Sprengsatz bzw. einen baugleichen Gegenstand wenige Tage vor dem Anschlag in der Wohnung von Ralf S. gesehen habe. Als letzter Zeuge wurde am 4. April 2018 Markus T. befragt, seit 13 Jahren Lebensgefährte von Doreen Sch. Bei ihm ging es schwerpunktmäßig um seine Wahrnehmung des Erinnerungsprozesses von Doreen Sch.

Zum Abschluss wurde noch eine im August 2000 gemachte Aussage der Zeugin Ursula T. verlesen, die am 27. Juli 2000 um 15.03 Uhr möglicherweise den Täter gesehen hatte. Die Zeugin kann heute aus Altersgründen nicht mehr geladen werden.

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14. Prozesstag im Wehrhahn-Prozess – Landgericht Düsseldorf, 23. März 2018

Der 14. Hauptverhandlungstag am 23. März 2018 startete erst um 13.30 Uhr, da einer der Verteidiger vormittags verhindert war. Inhaltlich ging es weiter mit der Befragung von Mitgliedern der vierköpfigen „EK Furche“, mit der am Vortag mit der Vernehmung des EK-Leiters Udo Moll und seines Kollegen N. begonnen worden war. Nun waren die noch fehlenden zwei EK-Mitglieder an der Reihe. Bei beiden ging es schwerpunktmäßig um die Vernehmung von Doreen Sch. Diese war zum Tatzeitpunkt mit Ralf S. liiert und hatte ihren damaligen Freund in den polizeilichen Vernehmungen und auch in ihrer gerichtlichen Zeugenaussage am 9. Prozesstag stark belastet.

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13. Prozesstag im Wehrhahn-Prozess – Landgericht Düsseldorf, 22. März 2018

Beim 13. Hauptverhandlungstag standen zwei Polizeibeamt*innen der vierköpfigen „Ermittlungskommission Furche“ („EK Furche“) im Fokus der Beweiserhebung vor Gericht. Die „EK Furche“ war im Sommer 2014 ins Leben gerufen worden, nachdem Andreas L., damals Häftling in der JVA Castrop-Rauxel, gemeldet hatte, dass sein Mitgefangener Ralf S. ihm gegenüber mit seiner Täterschaft beim Wehrhahn-Anschlag geprahlt habe. Im Gegensatz zur „EK Acker“, die ab August 2000 eingesetzt war, wurde die Öffentlichkeit in dieser zweiten Ermittlungs-Entwicklung ab Juni 2014 nicht darüber informiert, dass es die „EK Furche“ gab. Deren Aufgabe war es, Beweismittel zusammenzutragen, um eine Festnahme und Anklage von Ralf S. zu ermöglichen – was dann ja auch geschah. Bei der Befragung der beiden Polizeibeamten der „EK Furche“ ging es dem Gericht offenbar besonders darum, die Glaubwürdigkeit wichtiger Zeuginnen besser bewerten zu können, die von den Beamten der neuen Ermittlungskommission vernommen worden waren – und auch bereits im Gerichtsprozess ausgesagt haben. Vor Beginn der jeweiligen Befragungen der Beamten erläuterte der Vorsitzende Richter Drees, dass es schwerpunktmäßig um die Angaben der Zeuginnen Doreen Sch. [9. Prozesstag] und L. [10. Prozesstag] gehen würde.

Bevor aber die beiden Polizisten aus der „EK Furche“ aussagten, wurde der Zeuge Enno S. befragt. Er war derjenige, den Ralf S. am Tattag um 15.07 Uhr – etwa vier Minuten nach der Detonation der Bombe – aus seiner Wohnung auf…

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12. Prozesstag im Wehrhahn-Prozess – Landgericht Düsseldorf, 8. März 2018

Beim 12. Hauptverhandlungstag am 8. März 2018 sagten als Zeug*innen zwei Polizeibeamt*innen und zwei Sprachlehrer*innen aus. Erstere hatten im Juli 2014 in Castrop-Rauxel Andreas L. vernommen, dem Ralf S. in Haft in der Justizvollzugsanstalt von seiner Täterschaft beim Wehrhahn-Anschlag berichtet haben soll und der bereits am 8. Prozesstag vor dem Landgericht Düsseldorf ausgesagt hatte. Letztere leiteten im Herbst 1999 im Auftrag einer Sprachschule zwei Deutschkurse für „jüdische Kontingentflüchtlinge“, die in einem Gebäude in der Düsseldorfer Gerresheimer Straße 54 (Ecke Worringer Straße) stattfanden, schräg gegenüber dem Militaria-Laden des angeklagten Ralf S.

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