Über diesen Blog

Die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus im Regierungsbezirk Düsseldorf hat den Wehrhahn-Anschlag-Prozess über den gesamten Zeitraum von sechs Monaten verfolgt und regelmäßig auf diesem Blog darüber ausführlich berichtet. Insgesamt fanden bis zum Urteil am 31. Juli 2018 34 Hauptverhandlungstage statt. Der unter anderem des Mordversuchs angeklagte Ralf S., der die Tat bis heute abstreitet, wurde freigesprochen, das Urteil des Landgerichts ist aber noch nicht rechtskräftig. (Stand Oktober 2018)
 

Bei dem damaligen Sprengstoffanschlag auf eine Gruppe Sprachschüler_innen aus mehreren Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion  – unter ihnen sechs Juden und Jüdinnen – wurden zehn Menschen verletzt. Einige schwebten temporär in Lebensgefahr. Eine Schwangere verlor ihr ungeborenes Kind. Es vergingen viele Jahre, in denen sich die Betroffenen vermutlich immer wieder fragten, was da eigentlich genau und wieso geschehen ist. Auch stellt sich die Frage, wieso nicht ermittelt werden konnte, wer für diese Tat verantwortlich ist. Erst am 1. Februar 2017 meldeten die polizeilichen Ermittler_innen die Festnahme eines mutmaßlichen (Einzel-)Täters, der bereits 2000 als dringend tatverdächtig galt und dessen Hass auf Geflüchtete und Migrant_innen lange bekannt war. Auch seine Einbindung in die extreme Rechte vor Ort war bekannt. Als offenes Geheimnis gilt, dass Fehler bei den Ermittlungen gemacht wurden, die mit dafür verantwortlich gewesen sein könnten, dass nicht schon viel früher Anklage erhoben werden konnte. Eine vom Landtag NRW angeordnete gründliche Untersuchung des Falls auf ein mögliches Fehlverhalten von Polizei- und Verfassungsschutzbehörden durch den hierfür zuständigen Parlamentarischen NSU-Untersuchungsausschuss des Landtages NRW blieb jedoch aus. Der „Fall Wehrhahn“ wurde erst kurz vor der Auflösung des Ausschusses thematisiert und in wenigen Stunden abgehandelt.

 

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Hintergrundartikel zum Wehrhahn-Anschlag:

 

Beiträge

11. Prozesstag im Wehrhahn-Prozess – Landgericht Düsseldorf, 5. März 2018

Beim 11. Hauptverhandlungstag am 5. März 2018 sagten vormittags als Zeuginnen zwei Frauen aus, mit denen der Angeklagte einst liiert war. Nachmittags erschien dann derjenige damalige Neonazi-Aktivist zur Aussage, der 1999/2000 für den MAD und den NRW-Verfassungsschutz tätig war und zeitweise für S. gearbeitet hatte. Zum Schluss des Hauptverhandlungstages stand dann noch der Psychiatrische Sachverständige Dr. Sven-Uwe Kutscher zur Verfügung, der eine Zusammenfassung seines vorläufigen Gutachtens vortrug und Fragen hierzu beantwortete.

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10. Prozesstag im Wehrhahn-Prozess – Landgericht Düsseldorf, 2. März 2018

Am 10. Hauptverhandlungstag waren drei Zeuginnen geladen. Am meisten dürften sich Gericht, Staatsanwaltschaft und Nebenklage von der 54-jährigen Zeugin L. versprochen haben, die im Jahr 2000 jenes Tattoo-Studio auf der Kölner Straße in Düsseldorf betrieben hatte, in dem sich Ralf S. häufig aufhielt, auch am 27. Juli 2000, dem Tattag. Allerdings taten sich bei ihrer Aussage vor Gericht deutliche Lücken bzw. Abweichungen auf im Vergleich zu dem, was über ihre früheren Aussagen seit 2015 protokolliert worden war.

Überhaupt nichts zur Aufklärung beisteuern konnte die beiden anderen Zeuginnen.

 

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9. Prozesstag im Wehrhahn-Prozess – Landgericht Düsseldorf, 27. Februar 2018

Zum neunten Tag der Hauptverhandlung im Prozess gegen den Angeklagten Ralf S. hatte die 1. Große Strafkammer am Landgericht Düsseldorf nur zwei Zeuginnen geladen. Die erste Zeugin, Doreen Sch. [in früheren Prozessberichten „D.“], war mit dem Angeklagten zum Zeitpunkt des Anschlages liiert. Corinna D., die als zweite Zeugin gehört wurde, war von 2012 bis 2014 in einer Beziehung mit Ralf S. Corinna D. trennte sich von S., als dieser in der JVA Castrop-Rauxel zur Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe einsaß.

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8. Prozesstag im Wehrhahn-Prozess – Landgericht Düsseldorf, 22. Februar 2018

Der größte Teil des 8. Hauptverhandlungstages im Wehrhahn-Prozess wurde für die Befragung des Zeugen Andreas L. benötigt. L. hatte ab Mai 2014 in eben jener JVA eine Haftstrafe abzusitzen, in der auch der derzeit angeklagte Ralf S. einsaß: in der JVA Castrop-Rauxel. L. war zuvor wegen eines Bewährungswiderrufs festgenommen worden, S. hatte eine Ersatzfreiheitsstrafe wegen einer nicht bezahlten Geldstrafe abzusitzen. Die beiden ehemaligen Zeitsoldaten freundeten sich schnell an und verbrachten viel Zeit miteinander, beispielsweise im Rahmen von Veranstaltungen des JVA-Pfarramts, bei deren Vorbereitung und Durchführung sie halfen. Eines ihrer Lieblingsthemen war die Bundeswehr. Bei einem der Gespräche soll sich S. als Wehrhahn-Attentäter zu erkennen gegeben haben.

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7. Prozesstag im Wehrhahn-Prozess – Landgericht Düsseldorf, 19. Februar 2018

Am 7. Hauptverhandlungstag wurden vier Personen aus dem Umfeld des Angeklagten als Zeugen befragt. Keiner von ihnen konnte oder wollte Wesentliches zur eventuellen Täterschaft von Ralf S. beitragen.

Der erste, Sven Sch., gehörte Ende der neunziger und Anfang der 00er Jahre einer neonazistischen Skinhead-Clique in Düsseldorf an und arbeitete für Ralf S. als Wachmann. Der zweite war der damalige Lebensgefährte der mit Ralf S. befreundeten Betreiberin des Tattoo-Studios auf der Kölner Straße, in dem sich der Angeklagte häufig aufgehalten haben will, angeblich auch zur Tatzeit bzw. kurz vor der Tat. Als dritter Zeuge musste der auch heute noch in der lokalen Neonazi-Szene aktive Christian N. aussagen, der damals Kontakt zu Ralf S. hatte. Vierter und letzter Zeuge an diesem Tag war der Neonazi-Kader Sven Skoda, der einen teilweise sehr engen freundschaftlichen Kontakt zu Ralf S. pflegte – vor dem Wehrhahn-Anschlag, in den Tagen danach und mindestens bis ins Jahr 2014.

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